Sächsische
Frist, s. Sachsenfrist.
Sächsische Frist
4 Wörter, 36 Zeichen
Sächsische
Frist, s. Sachsenfrist.
frist
(sächsische Frist), nach früherm sächsischen
Recht ein Zeitraum von 6 Wochen und 3 Tagen, erwachsen aus
der üblichen Verdreifachung der gewöhnlichen Gerichtsfrist
von 14 Tagen.
Durch Hinzufügung dieser S. zur Jahresfrist
entstand
das sogen. sächsische
oder Sachsenjahr (Jahr und Tag), bestehend aus 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tagen.
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Sachsenfrist
Sachsenjahr, s. Sachsenfrist
frist.
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