Reservation
(lat.), Rechtsvorbehalt bei
Veräußerungen und Verzichtleistungen, z. B. Reservation
des Eigentums beim Verkauf,
bis der Preis bezahlt ist; oder Reservation
eines Nießbrauchs, eines Pfandrechts
u. dgl. bei Übertragung des
Eigentums; im Kirchenrecht gebraucht für die
Rechte, welche nicht von den zuständigen
Subjekten ausgeübt werden dürfen,
sondern welche der Inhaber einer höhern Regierungsgewalt seiner persönlichen Ausübung vorbehalten hat. So hat der Papst
sich die
Besetzung gewisser geistlicher
Stellen reserviert, ebenso die Lossprechung von Kirchencensuren, die wegen bestimmter
Thatbestände verhängt worden sind, die Dispensation von bestimmten Rechtsnormen oder deren schon
eingetretenen rechtlichen Konsequenzen u. s. w., und analog existieren auch bischöfliche
Reservation.