(lat.),
Widerspruch erheben,
Vorstellung gegen eine behördliche
Anordnung, z. B. Steuereinschätzung, machen,
um
Befreiung eines Militärpflichtigen vom aktiven
Dienst nachsuchen (s.
Reklamation);
auch zurückfordern, z. B. die Herausgabe
einer verlornen
Sache von dem Finder verlangen;
beanspruchen, in Anspruch nehmen.
Quellen, Literatur
Im eLexikon erwähnte Bücher und Zeitschriften sind je Artikel zusammengestellt. Quellen zu
Reklamieren.
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
13.712 | Reklamieren | Widerspruch erheben | Vorstellung gegen eine behördliche Anordnung, z. B. Steuereinschätzung, machen, um Befreiung eines Militärpflichtigen vom aktiven Dienst nachsuchen | (s. Reklamation) |
1 Quelle wurde gefunden, Maximum der Anzeige = 150. Anzahl Quellen auf 30 begrenzen.