Reichskrie
gsschatz,
ein im
Deutschen
Reich für den
Fall eines
Kriegs und zwar lediglich für
Zwecke der
Mobilmachung bereit
gehaltener Barbestand. Derselbe verdankt seine Entstehung der
Übertragung der seit
Friedrich
Wilhelm I. bestehenden und bewährten
Einrichtung eines preußischen
Staatsschatzes auf das
Reich, indem hierzu nach
Auflösung jenes preußischen
Staatsschatzes 120 Mill.
Mk. aus der französischen Kriegsentschädigung durch
Reichsgesetz bestimmt wurden
(Reichsgesetz vom
Über den Reichskrie
gsschatz, welcher im
Juliusturm der
Spandauer
Citadelle niedergelegt ist, kann nur mittels kaiserlicher
Anordnung unter vorgängig
oder nachträglich einzuholender Zustimmung des
Bundesrats und des
Reichstags verfügt werden. Der Reichskrie
gsschatz wird
von dem
Reichskanzler unter
Kontrolle der Reichsschuldenkommission durch die dazu bestellte Rendantur und den
Kurator des Reichskrie
gsschatzes
verwaltet.