Rechtsquellen.
Authentica
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(sc. lex), unter den spätern römischen Kaisern ein vom Gesetzgeber unmittelbar
Formelbücher
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Mustersammlungen für Urkunden und Briefe, im Anschluß an vorhandene Vorbilder
Gesetzbuch
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(Landrecht, Landesordnung, lat. Codex, franz. Code), systematische Zusammenstellun
Kodex
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(lat. codex), eigentlich ein Stück Holz, von dem die Rinde abgezogen worden,
Kollektion
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(lat.), Sammlung, besonders Zusammenstellung mehrerer Schriftsteller in einem
Promptuarium
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(lat.), was zum Gebrauch gleich "in Bereitschaft" ist; früher oft
Römisches Recht.
Breviarium
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(lat.), in der ältern Latinität s. v. w. Summarium, bei den spätern lateinische
Herakleische Tafeln
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(Heracleensis tabula), zwei zusammengehörige Bruchstücke einer Erztafel,
Honorarium
jus
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(lat., "Recht"), im objektiven Sinn der Inbegriff von Regeln, welche,
Lex duodecim tabellarum
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(lat.), s. v. w. Zwölftafelgesetz (s. Zwölf Tafeln).
Recepta sententia
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(Receptum jus, lat.), Rechtsregel, welche nach gegenseitige Beratung gelehrter
Theodosianus Codex
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(lat.), vom Kaiser Theodosius veranstaltete und 438 als Gesetzbuch in 16 Büchern
Zwölf Tafeln
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(Duodecim tabulae), die zwölf Tafeln, auf welchen das römische Recht (Lex
Brechylogus juris civilis
Corpus juris
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(lat., "Rechtskörper"), Benennung gewisser Sammlungen einzelner
Codex Justinianeus
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(lat.), s. Kodex.
Index Florentinus
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(lat.), ein vor der florentinischen Pandektenhandschrift sich befindendes,
Glosse
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(griech., "Zunge"), Mundart, Dialekt; dann Bezeichnung für Ausdrücke,
Novellen
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(lat. novellae leges, "neue Gesetze"), Verordnungen Justinians,
Authenticae
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(Authentiken), die Justinianischen Novellen (s. d., vgl. Authentica); dann
Justinianeische
Novellen, s.
Corpus juris
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(lat., "Rechtskörper"), Benennung gewisser Sammlungen einzelner
Pandekten
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(griech., "allumfassend"), Justinians Sammlung von Erörterungen,
Digesten, s. Corp. jur.
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(lat.), s. v. w. Pandekten, s. Corpus juris.
Basiliken
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das von Kaiser Basilius I. (s. d.) angefangene, durch seinen Sohn Leo Philosophus
Basilikon Synopsis
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(Basilicorum synopsis, Kleine Basiliken), ein wohl um 969 veranstalteter Auszug
Deutsches Recht.
Abschied
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die Entlassung aus dem Dienst oder Amt und die Bescheinigung einer solchen
Capitularia
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(lat., Kapitularien), in Kapitel eingeteilte Schriftstücke. Schon die merowingisc
Carolina
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Landschaft im östlichen Teil der Vereinigten Staaten von Nordamerika, wurde
♦ Bezirksstadt in der span. Provinz Jaen (Andalusien), im S. der Sierra Morena,
Handfeste
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in Ermangelung eines Petschafts das Eindrücken des Daumens in Wachs unter
Landesordnungen
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im Gegensatz zu den Landrechten Bezeichnung der in den deutschen Landen seit
Rechtsbücher
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im allgemeinen s. v. w. Gesetzbücher, namentlich aber Bezeichnung für mittelalte
Richtsteig
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(d. h. der Steig oder Weg des Gerichts). Bezeichnung für diejenigen mittelalterli
Asega
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(Asga), ehedem ein fries., von der Volksgemeinde aufgestellter Richter oder
Danziger Willkür, s.
Danzig
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(poln. Gdansk; hierzu der Stadtplan), Hauptstadt des preuß. Regierungsbezirks
♦ Herzog von, s. Lefebvre.
Domen
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altfries. Rechtssatzungen, vgl. Doom.
Kaiserrecht
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(Jus Caesareum), ein Ausdruck der mittelalterlichen Rechtssprache, im allgemeinen
Sachsenspiegel
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das älteste der deutschen Rechtsbücher, in welchem das Recht des Mittelalters
Schwabenspiegel
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deutsches Rechtsbuch, in den ältesten Handschriften gewöhnlich nur als
Stadtrecht
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(Weichbildrecht), ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Privilegium,
Bürgersprache
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Name der Sammlungen von Rechtssprüchen der frühern städtischen Gerichte,
Weichbild
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eigentlich der zu einer Stadt gehörige Gerichtsbezirk, dann die Stadt selbst
Lübisches Recht
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eins der ältesten und wichtigsten deutschen Stadtrechte des Mittelalters,
Volksrecht
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ist das im Volk selbst entstandene und in dessen Bewußtsein lebende Recht.
Burgundisches
Gesetz
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(lat. Lex, franz. Loi, engl. Law), der allgemeine Grund, aus welchem etwas
Friesisches Recht
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Inbegriff der Rechtsbestimmungen und Rechtsgewohnheiten, welche bei den alten
Langobardisches Recht *
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die Gesetze der langobardischen Könige (Edicta regum Langobardorum) von Rothari
Ripuarisches Gesetz
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Gesetzbuch der ripuarischen Franken, zwischen 511 und 534 verfaßt, hat seine
Malberg, s. Sal. Gesetz
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(lat. Lex, franz. Loi, engl. Law), der allgemeine Grund, aus welchem etwas
Weisthum
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im Mittelalter die von den Schöffen gegebene Rechtsnachweisung; dann überhaupt
Justizgesetze *
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die auf die Rechtspflege bezüglichen Gesetze; vielfach kurz und schlechthin
Reichsgesetzbuch, s. Strafrecht
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(Kriminalrecht, früher auch "peinliches Recht", lat. Jus poenale,
Strafgesetzbuch
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umfassendes Gesetz über die von der Staatsgewalt zu ahndenden verbrecherischen
Wehrordnung
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für Deutschland vom 28. Sept. 1875, enthaltend alle gesetzlichen Bestimmungen
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