Primas
(lat.), der Erste, Vornehmste, daher in einer
Kirche der
Geistliche, dem der
Primat (s. d.) in derselben zukommt.
So ist der
Papst Primas
der ganzen katholischen
Kirche. Seit dem 4. Jahrh. führte der
Bischof der Hauptstadt
einer
Provinz (auch
Metropolit, Exarch) den
Titel Primas.
Später wurde Primas
der
Amtstitel für die päpstlichen
Vikare und
Legaten. Die
Bezeichnung Primas
blieb ein bloßer Ehrentitel, mit dem nur gewisse
Ehrenrechte, z. B. der Vorsitz auf den Nationalkonzilen,
die
Ordination der
Metropoliten, die Königskrönung etc., verknüpft waren; nur selten und in
geringem
Umfang ward ihnen eine
Jurisdiktion über die
Metropoliten zugestanden. Primas
von
Spanien
[* 3] ist der
Erzbischof von
Toledo;
[* 4] in
England ist der
Erzbischof von
Canterbury seit
Papst
Honorius I. Primas
über alle
Kirchen
Britanniens. Primas
von
Ungarn
[* 5] ist der
Erzbischof
von
Gran
[* 6] seit den
Tagen
Bonifacius' IX., Primas
von
Polen war der
Erzbischof von
Gnesen, dessen
Würde
Pius IX.,
um gegen die preußische
Regierung zu demonstrieren, 1871 erneuert hat. Im
Deutschen
Reich empfing
Mainz,
[* 7] das schon durch
Bonifacius
die
Prima sedes geworden war, 1032 Primatialbefugnisse; mit denselben wurden 1016
Trier,
[* 8] 1026
Salzburg,
[* 9] 1052
Köln
[* 10] ausgestattet;
schon 968 erhielt der
Erzbischof von
Magdeburg
[* 11] den
Primat in
Deutschland.
[* 12] Indem also alle hervorragenden
erzbischöflichen
Stühle in
Deutschland auf den
Primat Anspruch erheben konnten, wurde die
Würde völlig illusorisch. Durch
die Rheinbundsakte 1806 wurde in
Deutschland ein souveräner
Fürst-Primas geschaffen und der
¶
mehr
bisherige Reichserzkanzler, Karl Theodor von Dalberg (s. d.), der zugleich Erzbischof von Regensburg
[* 14] war, mit dieser Würde bekleidet.
In Frankreich übte im 18. Jahrh. immer noch der Primas
von Lyon
[* 15] einige Primatialrechte aus, im übrigen war dieser Name ein leerer
Titel geworden. Jetzt führen ihn die Erzbischöfe von Toledo, Tarragona, Rouen,
[* 16] Salzburg, Prag,
[* 17] Gnesen-Posen,
Armagh, Venedig,
[* 18] Mecheln.
[* 19] Nur der Erzbischof von Gran übt Primatialrechte aus.