Pfandschaf
tsrecht,
ehemaliges Recht des Pfalzgrafen am Rhein, kraft dessen er vom Kaiser verpfändete Reichsgüter einlösen und an sich nehmen durfte.
Pfandschaftsrecht
20 Wörter, 152 Zeichen
Pfandschaftsrecht,
ehemaliges Recht des Pfalzgrafen am Rhein, kraft dessen er vom Kaiser verpfändete Reichsgüter einlösen und an sich nehmen durfte.
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Pfandschaftsrecht
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