[* 2] (v. lat. ordo),
Vereine, deren Mitglieder behufs gemeinschaftlicher Bestrebungen sich die Befolgung gewisser
Regeln oder
Ordnungen (ordines) zur
Pflicht machen; zerfallen nach Art und
Richtung ihrer Bestrebungen in geistliche und weltliche
Orden.
I.GeistlicheOrden. Zu ihnen gehören zunächst die
Mönchs- und Nonnenorden. Nur solche geistliche Verbrüderungen
führen den
NamenOrden, welche sich zu einer gemeinschaftlichen
Regel (Ordensregel) durch
Gelübde (Ordensgelübde) lebenslänglich
verpflichten,
und sie unterscheiden sich dadurch von den bloßen religiösen
Brüderschaften (s. d.), welche fromme, durch
keine dauernden
Gelübde zu wohlthätigen
Zwecken verbundene Vereinigungen sind. Nach dieser Bestimmung
kann das
Ordenswesen als
Schöpfung des heil.
Benedikt (s.
Benediktiner) angesehen werden, da den
Klöstern des
Orients eine ähnliche
zweckvolle
Gliederung abgeht. Dieses abendländische
Ordenswesen zeigt uns in seiner
Entwickelung eine fortgesetzte
Kette von
Reformen, sofern schon die seit dem 10. Jahrh. sich abzweigendenKongregationen (s.
Kongregation)
¶
Die ältern Orden hatten anfangs eine aristokratisch-republikanische Verfassung, wobei jedoch die Bischöfe fort und fort
die Gerichtsbarkeit über alle Klöster ihres Sprengels beanspruchten. Lange nahmen auch die Reformversuche die Unterwürfigkeit
gegen die Bischöfe geradezu in ihr Programm auf. Unabhängiger stellten sich mit ihrer monarchisch-militärischen Verfassung
gleich von vornherein die Bettelorden, welche durch ihren Generalin direkterVerbindung mit dem päpstlichen Stuhl blieben.
Auch die meisten übrigen Orden nahmen letzteres System an. Demzufolge steht an ihrer Spitze ein General, welcher
in Rom
[* 4] wohnt und dem Papst verantwortlich ist. Manche Orden geben ihm noch einen Admonitor zur Seite, der im Namen des Ordens seine
Schritte beobachtet. Mit dem General zusammen bilden das Generalkapitel die Provinziale, welche die Aufsicht
über die Klöster des Ordens in den einzelnen Provinzen führen und als Generalvikare bei den aus den Obern der einzelnen
Klöster als stimmfähigen Kapitularen (suffraganei) zusammengesetzten Provinzialkapiteln präsidieren.
Bertouch, Geschichte der geistlichen Genossenschaften etc. (Wiesb. 1888).
II. Weltliche Orden. Eine Nachahmung der geistlichen waren die weltlichen Ritterorden, die seit dem 13. und 14. Jahrh. meist von
Fürsten gestiftet wurden, welche dadurch die Ritter enger an sich fesseln und mit dieser Auszeichnung zugleich
geleistete Dienste
[* 7] belohnen wollten. Die Bedingungen der Aufnahme waren verschieden und wurden nach gewissen Bestimmungen (Ordensstatuten)
geregelt; die Mitglieder des Ordens hatten besondere Insignien. Später, als die Stiftung der Orden immer allgemeiner wurde, hörten
sie auf, wirkliche Vereine zu sein; sie wurden einzig und allein Mittel zur Auszeichnung erworbener Verdienste,
und der Name Orden ging daher auch auf die Ordensinsignien oder Dekorationen über, da diese jetzt die Hauptsache wurden.
Auch behielten sich seitdem die souveränen Fürsten ausschließlich das Recht vor, neue Orden zu stiften. Als Hauptabzeichen
bei den meisten Orden blieb das Kreuz, wurde aber reicher und verzierter, Sterne und Bänder traten hinzu;
auch die Ordensstatuten wurden mit Modifikationen beibehalten und bei der Gründung neuer Orden ähnliche entworfen, um danach
die Verleihungen innerhalb gewisser Grenzen
[* 8] zu regeln. Diese Verleihungen gehen vom Landesfürsten aus, welcher stets Ordensmeister
oder Großmeister seiner Orden ist, und sind bei mehreren Orden an besondere Bedingungen, z. B. an adlige Abkunft,
an eine gewisse Anzahl Ahnen, an die katholische Religion etc., geknüpft; andre werden nur nach Verdienst oder aus Rücksichten
der Konvenienz verliehen.
Häufig sind, um auch da das Verdienst belohnen zu können, wo Standesrücksichten das Verleihen des wirklichen Ordens nicht
gestatten, besondere Ehrenzeichen den Orden affiliiert oder auch für sich bestehend gestiftet worden. Bei mehreren Orden ist
die Anzahl der Mitglieder bestimmt, zum mindesten für Inländer, wird jedoch meist überschritten. Mit einigen Orden sind
bestimmte Einkünfte verknüpft, andre verleihen den Erb- oder den persönliche Adel, einzelne dem Großkreuz den TitelExzellenz oder die Senhoria. Außerdem verleihen die meisten Orden das Recht, das Wappen
[* 9] mit der Dekoration zu schmücken: beim
Großkreuz liegt dann der Orden auf dem Wappen, beim Komtur umschlingt das Band
[* 10] das Wappen, das Ritterkreuz wird unten angehängt;
dagegen haben ehrlose Handlungen den Verlust des Ordens zur
Folge.
Bei einigen Orden ist die Annahme mit einem vorgeschriebenen Eid verbunden, bei allen fremden Orden darf sie nur mit
¶
mehr
Bewilligung des Landesherrn geschehen und sind Sporteln zu entrichten; außerdem war es früher Gesetz, neben manchen Orden (z. B.
dem GoldenenVlies) keine andern zu tragen. Die meisten Orden eines Landes zusammen haben einen besondern, jährlich wiederkehrenden
Festtag (Ordensfest), an welchem die Ernennungen mit einer gewissen Feierlichkeit vollzogen werden und die
anwesenden Mitglieder in ihrer Ordenstracht erscheinen, wenn eine solche mit dem Orden verbunden ist. Die sämtlichen
Orden eines und desselben Landes stehen in einem gewissen Rangverhältnis, und meist soll man, um die höhern zu erlangen, erst
die niedern besitzen, was namentlich für Inländer gilt, bei denen überhaupt strenger an den Satzungen
gehalten wird als bei den Ausländern.
Auch unter den der verschiedenen Länder stehen in der öffentlichen Meinung gewisse obenan, wie das Goldene Vlies, der Hosenbandorden,
der Elefantenorden, der preußische SchwarzeAdlerorden, der russische Alexander Newsky-Orden, der schwedische Seraphinenorden,
der österreichische Maria Theresia-Orden. Die Angelegenheiten eines Ordens pflegen der Leitung einer Ordenskommission,
eines Ordenskapitels oder eines Ordensrats anvertraut zu sein. Man teilt die Orden ein: in große Orden, welche nur gekrönten
Häuptern gegeben werden;
Verdienstorden, die als Belohnung
für erworbene Verdienste erteilt werden und in Militär- und Zivilverdienstorden zerfallen. Um Abstufungen nach dem Rangverhältnis
der Ordensmitglieder und nach der Größe der erworbenen Verdienste zu haben, pflegt jeder Orden aus verschiedenen Klassen zu bestehen,
welche sich durch die Dekorationen voneinander unterscheiden.
Dazwischen sind häufig noch Großoffiziere und Offiziere eingeschoben. Sehr hohe Orden haben nur einen Grad. Bei einigen Orden, wie
beim preußischen RotenAdlerorden, werden die Klassen nur nach der Nummer unterschieden; die Dekorationen sind indessen in einer
der obigen ähnlichen Weise verschieden. Statt der Bänder trug man früher auch goldene Ordensketten,
und zum Teil werden einzelne Orden, vorzüglich solche, bei denen eine besondere Ordenstracht vorgeschrieben ist,
bei festlichen Gelegenheiten noch jetzt so getragen.
Besonders auszeichnend ist die Verleihung des Ordens in Diamanten. Die gewöhnliche Form der Orden ist die Kreuzform, doch kommen
auch Medaillonformen und Namenschiffern vor. Die Insignien sind meist nach dem Tode des Inhabers von den
Hinterlassenen an die Ordenskommission zurückzusenden. MancheStaaten geben aber auch nur das Dekret (z. B. Spanien
[* 14] und Portugal,
die Türkei,
[* 15] Ägypten,
[* 16] Tunis,
[* 17] San Marino, die überseeischen Länder), und man hat den Orden selbst anzuschaffen. Um einzelne
Orden, wie den des Heil. Grabes, kann man sich bewerben. Noch zu erwähnen sind die weiblichen Orden, welche nur fürFrauen und zwar,
den preußischen Luisenorden ausgenommen, für solche aus den höhern Ständen bestimmt und nicht zahlreich sind. In der Regel
bestehen sie nur aus einer Klasse. - Beifolgende
Tafel »Orden«, welcher eine
Übersicht sämtlicher Orden beigegeben ist, veranschaulicht eine Anzahl der interessantesten Dekorationen.
Laurence-Archer, The orders of chivalry (Lond. 1888).
Politische Orden können die geheimen Gesellschaften genannt werden, welche besonders zahlreich seit der französischen Revolution
aufkamen, politische Zwecke verfolgten und neben der allgemeinen Bezeichnung Orden noch besondere Namen trugen, z. B. der Tugendbund,
die Karbonari, die Illuminaten, die Studentenorden. Auch die Freimaurervereine sind zu den Orden gezählt worden, haben aber diesen
Namen abgelehnt und wollen nur zu den geheimen Gesellschaften gerechnet sein. Litterarische Orden waren die
im 17. Jahrh. zur Reinigung der Sprache
[* 22] und Förderung der Poesie gegründeten Sprachgesellschaften, wie der Palmenorden, der
Blumenorden, der Elbschwanenorden etc.
[* 2] geistliche, in der kath. Kirche vom Papst bestätigte Verbindungen zu einem durch gewisse Ordnungen geregelten
andächtigen und enthaltsamen Leben. Von den religiösen Kongregationen unterscheiden sie sich als vom Papste bestätigte
Genossenschaften und durch die von ihnen geleisteten lebenslänglichen Gelübde, die sog. vota
solemnia, sowie auch von den Bruderschaften, d. h. Verbindungen, deren Mitglieder keine Gelübde geleistet,
sondern sich zu einem löblichen kirchlichen Zweck unter Aufsicht der Bischöfe vereinigt haben. Die Klostergelübde (s. d.)
mußte jeder Novize nach überstandenem Noviziat (s. d.) ablegen. Die Gelübde
der Kongregationen sind dieselben wie die der Orden, nur werden sie nicht als feierliche und indispensable
abgelegt (vota simplicia), wohl aber können sie als immerwährende (perpetua) geleistet werden.
Nach dem Geschlecht ihrer Glieder teilt man die Orden in Mönchs- und Nonnenorden oder in Ordensbrüder und Ordensschwestern.
Beide werden auch mit dem gemeinsamen Namen der Ordenspersonen oder Ordensleute bezeichnet; ihre ganze Gesamtheit wird nach
ihrem Aufenthaltsorte, den Klöstern, Klosterorden genannt. Die gewöhnliche Kleidung, die von den Ordenspersonen
getragen werden muß, heißt Ordenstracht. Bei besondern Gelegenheiten, namentlich im Chordienste, wird die gewöhnliche
Kleidung mit einem Festkleide, dem sog. Chorkleide, vertauscht. Die Gesetze, die von dem Stifter eines Orden mit päpstl. Bestätigung
oder von dem Papste für einen Orden gegeben wurden, heißen die Ordensregel.
Die Mönche und Nonnen im Orient, besonders die griechischen, richten sich nach der sog. Regel des heil.
Basilius (s. d.), der auch die Basilianer in Spanien folgen. Im Abendland war lange Zeit der Orden der Benediktiner (s. d.) der einzige
geistliche Orden; Benedikts Regel folgten dann die Kalmaldulenser, die grauen Mönche von Vallombrosa, die
Silvestriner, der Orden von Grandmont (s. d.), die Kartäuser, die Cölestiner,
die Cistercienser, nebst den von ihnen ausgegangenen Bruderschaften, und der Orden von Fontevrault, vor allem aber die Cluniacenser
(s. Cluny).
Das hohe Ansehen beim Volke, ja selbst päpstl. Bullen setzten die Ordensglieder wegen ihrer größern
Heiligkeit noch über die Weltgeistlichen, so daß diese genötigt wurden, häufig selbst in den Mönchsstand zu treten oder
sich doch zur Beobachtung der Mönchsgelübde und des kanonischen Lebens zu vereinigen. Von dieser Art waren die nach der
Regel des Augustinus gebildeten Kongregationen der regulierten Chorherren oder Kanoniker. Eigentliche Mönchsorden
nach der angeblichen Regel des Augustinus sind die Prämonstratenser, Augustiner, Serviten, Hieronymiten, Jesuiten und der Birgittenorden.
Unter die Klasse der nach der alten Idee des Mönchslebens mehr der
¶
stillen Betrachtung ergebenen Orden gehören die eigentümlich konstituierten Karmeliter. Am einflußreichsten und auch für
die weltlichen Angelegenheiten von hoher Bedeutung wurde das Ordenswesen durch die im Anfang des 13. Jahrh.
gestifteten Orden der Bettelmönche (s. d.), nämlich der Dominikaner und Franziskaner, während die aus letztern hervorgegangenen
Minoriten und Minimen mehr Neigung zum beschaulichen Leben zeigten. Obwohl seit 1215 die Stiftung neuer
Mönchsorden vom Papst und von Kirchenversammlungen untersagt worden war, so erhielten doch mehrere, seit Anfang des 16. Jahrh.
entstandene Institute dieser Art die päpstl.
Genehmigung, indem sie jenes Verbot dadurch umgingen, daß sie nicht für neue Mönchsorden gelten wollten, sondern
sich regulierte Chorherren des heil. Augustinus nannten und die schwarze Kleidung der Weltgeistlichen trugen. (S. Stift.) Der
große Verlust, den die alten Orden durch die Reformation erlitten, machte die Päpste geneigt, neue Ordensstiftungen wieder eifriger
zu unterstützen. Solche sind die Jesuiten, die Theatiner, Barnabiten, Priester vom Oratorium, Lazaristen, Bartholomiten, Piaristen
und die Barmherzigen Brüder und Schwestern.
Bei der Bildung neuer Mönchsorden schlossen sich gewöhnlich auch Nonnen (s. d.)
gleichen Namens und gleicher Regel an; man nannte dann den männlichen Zweig des Orden den ersten, den weiblichen den zweiten
Orden. Doch trugen diese weiblichen Orden nicht immer den Namen der entsprechenden männlichen, wie z. B. die
Klarissinnen, die Urbanistinnen, die Nonnen von der Empfängnis Unserer Lieben Frauen in Italien und Spanien und die Annunciaten
oder Nonnen von der Verkündigung Mariä, die zum zweiten Orden des heil. Franz gehören, und die Angeliken oder Englischen Schwestern,
die der Regel der Barnabiten folgen. Weibliche Orden, die keinem männlichen Orden angeschlossen sind
und sämtlich nach der Regel des heil. Augustinus leben, sind die Klosterfrauen von der Buße der Magdalena, die Salesianerinnen,
die himmlischen Annunciaten, die Ursulinerinnen und die Barmherzigen Schwestern.
Neuen Zuwachs erhielten fast alle geistlichen Orden dadurch, daß unter dem Namen von Oblaten (s. d.) und Donaten
(s. d.) viele Andächtige ihre Person oder ihr Vermögen und ihren Einfluß dem Dienste der geistlichen Orden widmeten. Ganze
Familien, Eheleute aus allen Ständen, traten auf diese Art in ein Verhältnis der Abhängigkeit zu der regulierten Geistlichkeit.
Der heil. Franz von Assisi gab diesem Verhältnis zuerst eine bestimmte Form, indem er Laien, die sich
mit den Mönchen verbrüdern wollten, ohne Mönche zu werden, in einer besondern Korporation unter dem Namen des dritten Orden der
Minoriten (Tertiarier, s. d.) vereinigte.
Nach diesem Muster gesellten sich außer sämtlichen Bettelorden auch die Cistercienser, Trinitarier und die Religiosen von
der Gnade dergleichen Tertiarier zu, deren meiste Mitglieder in ihren bürgerlichen und häuslichen Verhältnissen
blieben. Die Tertiarier durften die Kleidung ihres Orden anlegen, begnügten sich aber in der Regel, das Skapulier
[* 45] desselben unter
ihrer bürgerlichen Kleidung zu tragen. (S. die Artikel über die einzelnen Mönchsorden.)
Die Orden älterer Stiftung regierten sich anfangs auf aristokratisch-republikanische Weise selbst. Die Benediktinerklöster
blieben lange voneinander ganz unabhängig. Die Cistercienser gehorchten einem hohen Rate, der den anfangs jährlich, später
in jedem
dritten Jahre gehaltenen Generalkapiteln der Äbte und Prioren aller Cistercienserklöster verantwortlich war. Schwächere
Orden, wie die Kartäuser, Grandmontenser u. s. w., hatten bei ähnlichen Verfassungen überdies noch mit den Bischöfen zu kämpfen,
deren alte Ansprüche auf die Gerichtsbarkeit über alle Klöster ihres Sprengels sie nicht so leicht abzuweisen
vermochten, wie die eximierten Benediktiner und Cistercienser. In ein engeres Verhältnis zum Papst setzten sich aber gleich
bei ihrem Entstehen die Bettelorden.
Vermöge der ihnen verliehenen Sonderrechte unmittelbar abhängig von Rom, bewährten sie die Stärke
[* 46] ihrer
monarchisch-militärisch geordneten Verfassung mit großem Erfolge. Bald folgten die meisten übrigen Orden diesem System, wonach
an der Spitze des Orden ein General oder Regent steht, der alle drei Jahre gewählt wird, zu Rom seinen Sitz hat und nur dem Papst
verantwortlich ist. Bei einigen Orden steht ihm noch ein Admonitor zur Seite, der seine Schritte
im Namen des Orden überwacht.
Die Definitoren oder Räte des Generals sind die Ordensprovinzialen, Obere, denen die Aussicht und Regierung der Klöster in
den einzelnen Provinzen obliegt. Sie bilden unter dem Vorsitz des Generals das Generalkapitel des ganzen Orden und präsidieren
wieder als Generalvikare auf den Provinzialkapiteln, an denen die Obern der einzelnen Klöster einer
Provinz als stimmfähige Kapitularen teilnehmen. Diese verhandeln die Angelegenheiten eines Klosters in einem Kapitel oder Konvent
mit den zum Chor gehörigen Religiosen desselben.
Daher führen die Religiosen (auch wohl Choristen genannt) den Namen der Konventualen und Väter (patres), zum
Unterschiede von den niedern Mönchen, den Brüdern (fratres), die als Neulinge der höhern Weihen noch nicht teilhaftig sind
oder als Laienbrüder (fratres conversi, barbati) zu Hausdiensten des Klosters gebraucht werden. Auch werden bei den Bettelorden
nur die letztern zum Terminieren (Betteln) ausgesendet, während die Väter zur Verwaltung priesterlicher Amtshandlungen im
Kloster und auf den zum Patronat des Klosters gehörenden Pfarreien berechtigt sind.
Die Kapitel der einzelnen Klöster einer Provinz stehen unter dem Provinzial, als ihrer Behörde in erster Instanz. Die letzte
Instanz für alle Glieder eines Orden ist der General desselben, der auch dem zweiten und dritten (s. oben)
vorsteht. Die Frauenorden haben eine ähnliche Verfassung, nur können sie nicht ohne einen Propst bestehen, der mit seinen
Kaplänen das geistliche Amt bei ihnen verwaltet; wenn sie dagegen keinem zweiten Orden angehören, sind sie der Gerichtsbarkeit
und Aufsicht des Bischofs untergeben, zu dessen Sprengel sie gehören.
Galten schon die Bettelmönche als Stützen des röm. Stuhls, so gewannen doch die Jesuiten (s. d.) unter
allen geistlichen Orden die größte Bedeutung, so daß ihr Fall der Vorbote der Beschränkung oder selbst des Untergangs mehrerer
anderer Orden war. Die Staatsgesetzgebung der neuern Zeit hat das Ordenswesen stark berücksichtigt. Der Josephinismus
(s. d.) hob alle bloß beschaulichen, die Französische Revolution sämtliche Orden auf. Der Reichsdeputationshauptschluß
von 1803 hatte den Untergang des Klosterwesens in Deutschland
[* 47] zur Folge, und die neueste Entwicklung der staatskirchlichen Gesetzgebung
hat den Jesuitenorden aus Deutschland vertrieben (Reichsgesetz vom das sich auch auf die Redemptoristen [für diese
jedoch seit
¶
mehr
wieder aufgehoben], Lazaristen, Priester vom HeiligenGeist und die Gesellschaft vom HeiligenHerzen Jesu bezieht)
und die übrigen Orden und Kongregationen teils beschränkt, teils staatlicher Aufsicht unterworfen. (S. Kloster.) Auch in Italien
sind die Orden beseitigt worden. Die evang. Kirche hat die Ordensgelübde principiell verworfen, und wenn
auch hier Institute bestehen, die zuweilen den kanonischen Ordensgrundsätzen angepaßt sind, so erscheinen dieselben doch
lediglich als Versorgungsanstalten (Fräuleinstift, s. d.). Über die rechtlichen Verhältnisse der Ordensgeistlichen s. Religion.
Über geistliche Ritterorden s. Ritterorden.
Vgl. Helyot, Histoire des ordres monastiques religieux et militaires (8 Bde.,
Par. 1714-19; neue Aufl. 1792; deutsch Lpz.
1753-56);
(Musson,) Pragmatische Geschichte der vornehmsten Mönchsorden (im Auszuge, 10 Bde., Lpz. 1774-84);
M. W.
Döring, Geschichte der vornehmsten Mönchsorden (2 Bdchn., Dresd. 1828);
Bertouch, Kurzgefaßte Geschichte der geistlichen Genossenschaften (Wiesb. 1888);
Heimbucher, Die
Orden und Kongregationen der kath. Kirche (Bd. 1, Paderb. 1896).
-
Über die rechtlichen Beziehungen der Orden vgl. die Lehrbücher des Kirchenrechts von Mejer (3. Aufl., Gött. 1869), Walter (14.
Aufl., Bonn
[* 49] 1871), Richter (8. Aufl., hg. von Dove und Kahl, Lpz. 1886), Schulte (Gießen
[* 50] 1886), Zorn (Stuttg. 1886).
weltliche, äußere Auszeichnungen, die gewöhnlich in Sternen und Kreuzen an Bändern bestehen und in fast allen
civilisierten und halb civilisierten Staaten für bürgerliches oder militär. Verdienst erteilt werden. Der Gedanke des Instituts
wurzelt in den mittelalterlichen Ritterorden (s. d.), aus welchen die von Monarchen
gestifteten Ordensverbindungen erwuchsen, denen schon der Gedanke des einem bestimmten Fürsten oder Staate
geleisteten Dienstes zu Grunde liegt.
Solche Orden waren der engl. Hosenbandorden (s. d.)
und der burgundische Orden vom Goldenen Vließ (s. Vließ), in denen sich schon der Übergang von dem mittelalterlichen Ordenswesen
zu dem modernen monarchischen kundgiebt. Mit dem 17. Jahrh. verwischte sich die
Erinnerung an das Mittelalter völlig, und die seitdem gegründeten Orden entsprangen dem monarchischen Interesse,
wie es sich seit Ludwig XIV. ausbildete. Auch die Römische Kurie
[* 51] und der türk. Sultan haben Orden in diesem Sinne.
Über die der erstern s. Kirchenstaat. Eine eigentümliche Ausnahme bildete der amerik. Cincinnatusorden
(s. d.). Jetzt bestehen in den meisten Staaten ein oder mehrere Orden, deren Erwerbung, abgesehen von einzelnen
aristokratischen Orden (Ritterorden im engern Sinne), nicht mehr durch einen höhern Rang des Empfängers bedingt ist. Nur die
verschiedene Klasse im O. selbst (gewöhnlich: Großkreuz, Commandeur 1. und 2. Klasse, Ritter 1. und 2. Klasse) macht einen
Unterschied. Die rein militärischen (z. B. Maria-Theresien-Orden) oder die Orden für
wissenschaftliches Verdienst (z. B. die Friedensklasse des preußischen Orden. Pour
le mérite sind auf gewisse Klassen der Gesellschaft beschränkt. (Hierzu die Tafeln: Die wichtigsten Orden I und II; über
die abgebildeten Orden s. die Einzelartikel.)
Vgl. Gottschalk, Almanach der Ritterorden (3 Bde., Lpz.
1817-19);
Perrot, Collection historique des ordres de chevalerie civils et militaires (Par. 1820);
das Prachtwerk von
Gelbke,
Abbildung und Beschreibung der Ritterorden u. s. w. (Berl. 1832-39), und
dessen specielle Arbeiten: Die Ritterorden und Ehrenzeichen der preuß. Monarchie (Erf.
1837), Ritterorden und Ehrenzeichen Sachsens (Weim. 1838) und Ritterorden, Verdienstkreuze und Medaillen
des russ. Kaiserreichs (Lpz. 1839);
Biedenfeld, Geschichte und Verfassung aller geistlichen und weltlichen Ritterorden (2
Bde., Weim. 1841);
H. Schulze, Chronik sämtlicher bekannten Ritterorden und Ehrenzeichen (Berl. 1855; mit zwei Supplementen, 1870 u.
1878);
van Hollebeke, Histoire et législation des ordres de chevalerie et marques d'honneur (Brügge 1875);
im Revers die Königskrone. Der Orden wird am karmesinroten, schwarz geränderten Band getragen. Der Orden verleiht den persönlichen Adel. (S. Tafel: Die wichtigsten Orden I, Fig. 5.)
Krone, Orden der Eisernen Krone, ein von Napoleon I. nach seiner Krönung in Italien 5. 1805 gestifteter, nach der lombard.
"Eisernen Krone"
(s. d.) benannter Orden, der 1814 aufgehoben, 12. 1816 vom Kaiser von Öster-Größler, Urkundliche Geschichte E.s bis zum Ende des 12. Jahrh. (Halle 1875)
2) der 1807 gegründete und mit einer jährlichen Rente verbundene Militärische Karl-Friedrichs-Verdienstorden, 3) der 1812 gestiftete Orden vom Zähringer Löwen und 4)
(2.) Aug. 1888 durch Fürst Ferdinand erweitert, für Civilverdienste oder Auszeichnung im Militärdienst im Frieden oder Kriege bei Abteilungen, die dem Feinde nicht gegenüberstanden. Er hat fünf Klassen und wird am roten Bande getragen.
; das Band ist blau, weiß gerändert. – 6) zeigt. Durch die Kreuzwinkel geht ein goldbordierter grüner Rautenkranz. Das Band ist weiß mit zwei grasgrünen Streifen. (S. Tafel: Die wichtigsten Orden Ⅰ, Fig. 21.)
(s. Messe), des heiligen Sakraments (Orden von der ewigen), ein rein beschaulicher, äußerst strenger Frauenorden, dessen Mitglieder abwechselnd Tag und Nacht anbetend vor dem Altare knien, ein Zweig der Benediktinerinnen, gegründet zu Paris 1654 von Katherine de Bar (mit ihrem Klosternamen
Orden etc.] Das Unionswappen ist ein vertikal in zwei Hälften geteilter Schild, von denen die linke, horizontal in zwei Teile geteilte Hälfte auf blauem Grunde die beiden schwedischen Wappen
(s. unten), angebracht; der Herzschild hat die Wappen der Häuser Wasa und Pontecorvo. Die Landesfarben sind Blau und Gelb. Die Flagge (s. Tafel "Flaggen")
Bildhauer in Wien, Schüler des Bildhauers und Graveurs Cäsar, machte sich zuerst bekannt durch seine vier Figuren der Elemente an der Fassade des Fischerschen Hauses am Hof zu Wien und begründete seinen Ruf als talentvoller Bildner durch das dem Kaiser 1875 vom Niederösterreichischen Gewerbevere
(Silber und Gold), dessen Hauptfigur die Statuette des Kaisers im Ornat eines Großmeisters vom Orden des Goldnen Vließes ist, mit vier am Sockel sitzenden Frauengestalten.
Orden der Republik Venezuela, gestiftet 12. 1825 durch den Kongreß zu Peru zu Ehren des Diktators Simon Bolivar
(s. d.), erneuert 9. 1854 durch den Präsidenten Monagas von Venezuela, besteht aus einer Medaille, die auf der einen Seite das Brustbild mit dem Namen "Simon Bolivar", auf der andern das Wappen der Republik Venezuela zeigt und wird an einem himmelblauen Bande auf der linken Brust
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