Neutralität.
Haltung eines Staates, der nicht an einem Kriege zwischen zwei oder mehreren Mächten teilnehmen will. Rechte: Belieferung der Kriegführenden mit kriegswichtigen Gütern, Internierung von Truppen der Kriegführenden bei Grenzübertritt usw.;
dem steht das Verbot gegenüber, auf neutralem Boden Truppen anzuwerben. Gewöhnlich bezieht sich
Neutralität
nur auf einen bestimmten Krieg;
dagegen ist die schweizerische Neutralität
besonderer Natur, indem sie prinzipiell
alle kriegerischen Verwicklungen ablehnt.