Nekrologien
(grch.,
d. i.
Totenbücher), im Mittelalter die
Kalender der geistlichen
Stifter und Klöster, in welchen
die Sterbetage derjenigen
Personen eingezeichnet wurden, deren Andenken man durch Einschließung in die öffentliche Fürbitte
ehren wollte; d. h. alle die, welche entweder dem
Stift selbst angehört hatten, demselben verbrüdert
waren oder sich um dasselbe verdient gemacht hatten. Die ältern
Nekrologien
sind daher wichtig für die Folge der
Bischöfe und
Äbte und die Genealogie der
Stifter und Wohlthäter; später verringerte man wegen zu großer Häufung die Menge
der Gedenktage und verlegte viele auf willkürlich gewählte
Tage.
Gleichbedeutend ist Necrologium mit Mortilogium und Obituarium oder Anniversarienbuch; auch gebrauchte man dafür Regula
und Martyrologium, weil dasselbe meist der Ordensregel und dem Martyrologium angehängt war, sowie
Liber oblegiorum und
Liber
praesentiarum, weil
man darin neben dem
Namen des Verstorbenen zugleich die Gabe zu bemerken pflegte, die
man ihm verdankte.
Älter als die Nekrologien
sind die Diptychen (s. d.); die ältesten
Nekrologien
sind aus dem 8. Jahrh. Ein Verzeichnis der durch den Druck bekannt gemachten
Nekrologien
findet sich bei
Wattenbach,
«Deutschlands
[* 2] Geschichtsquellen im Mittelalter» (2 Bde., 6. Aufl.,
Berl. 1893-94). Zu unterscheiden von den Nekrologien
sind die
Verbrüderungsbücher, in welche Lebende eingetragen
wurden.