Naturalver
pflegung,
s. Militärlasten.
Naturalverpflegung
115 Wörter, 913 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Naturalverpflegung,
s. Militärlasten.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
die Verabreichung derjenigen Nahrungsmittel
[* 2] an Mannschaften und Pferde,
[* 3] welche zu ihrer Erhaltung
notwendig sind. Die Naturalver
pflegung der Mannschaften wird meist unter der Bezeichnung Proviant zusammengefaßt
und in Brot
[* 4] und Viktualien geschieden; die Naturalver
pflegung der Pferde nennt man Fourage. Letztere wird im Frieden wie
im Kriege den Truppen gewährt, während erstere nur im Kriegsfalle und bei Märschen, Manövern u. s. w.
eintritt. (S. Friedensleistungen und Kriegsleistungen.) In der Garnison wird die Verpflegung der Mannschaften meist durch eigene
Beschaffung der Lebensmittel bewirkt, wozu außer dein Löhnungsanteil (s. Löhnung) der
für die Garnisonen vierteljährlich vom Kriegsminister festgesetzte Verpflegungszuschuß dient. Das Brot wird in den größern
Garnisonen in Militärbäckereien erzeugt und in Natur geliefert. Abkommandierte erhalten Brotgeld.
diejenigen Verpflichtungen vermögensrechtlicher Art, welche den Bewohnern eines Staatsgebiets im Interesse der Landesverteidigung auferlegt sind. Je nachdem es sich dabei um Leistungen im Frieden oder im Krieg handelt, wird zwischen Friedens- und Kriegsleistungen unterschieden. Was die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden anbetrifft, so kommt vornehmlich die Pflicht zur Gewährung von Naturalquartier in Frage (s. Einquartierung).
Dazu kommen für Truppen auf Märschen Naturalverpflegung, ferner Stellung von Vorspann, Verabreichung von Furage, Stellung von Schiffsfahrzeugen, Beförderung von Truppen und Armeematerial auf den Eisenbahnen und die Benutzung von Grundstücken, Brunnen, [* 6] Tränken und Schmieden. Für das Deutsche Reich [* 7] sind diese Naturalleistungen durch Gesetze vom und sowie durch Instruktion vom geregelt. Von den Kriegsleistungen (s. d.) sind die Kriegsschäden, d. h. diejenigen Benachteiligungen, welche durch Maßregeln der feindlichen Macht den Unterthanen erwachsen. zu unterscheiden (s. Kriegsschade).
Vgl. Bendziulli, Die Naturalleistungen der Gemeinden etc. (Berl. 1879).
Anzahl Fundstellen auf 150 begrenzen.
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
---|---|---|---|---|
11.621 | Militärlasten | Bendziulli | Die Naturalleistungen der Gemeinden etc. | (Berl. 1879) |
1 Quelle wurde gefunden, Maximum der Anzeige = 150. Anzahl Quellen auf 30 begrenzen.