Möhren
,
Mohrrüben, Daucus Tourn., und zwar gemeine M. oder Karotte (Esels-, Garten-, Gelbmöhre, gelbe Rübe, Mörle, Maure, Müre, Mürten Vogelnest, D. Carota L., engl. Common Carrot, frz. carotte ecrumune, holl. geele wortel, peen, ital. navone, rapa gialla, Pflanzen aus der Gruppe der Dauceae, Familie der Doldengewächse oder Umbelliferae, bekanntes und beliebtes Gemüse, in Feld- und Gartenkultur gezogen und zu mancherlei andern Zwecken verwendet. Man baut die M. in verschiednen Sorten, für welche das Saatgut, die gelbe, orangenrote und violette Frucht, einen wichtigen Handelsartikel bildet (weiße, Riesenmöhre, grünköpfig, bis 4 kg schwer, blaßgelbe, bes. flandrische, lange rote M.), rote lange grünköpfige (Altringham, Saalfelder, Frankfurter, Braunschweiger M. und französische, holländische, Horn'sche Duwicker etc.), Treibkarotte, frühe und spätere.
1 Ztr. Saatgut Riesenmöhre, weiß, grünköpfig 50, rot 100 Mk., Saalfelder
und Erfurter gelbe 120 Mk., Treibkarotten bis 160 Mk., gewöhnliche
Karotte bis 115 Mk. etc. Zahl der Früchtchen pro kg 264000
Stück. Aussaat frühzeitig, in gutes Ackerfeld, in Gartenland und in Treibbeete, Pflege wie bei Rübengewächsen überhaupt,
Saatgut pro ha 5-7 kg, Hauptsaatgutzucht in Quedlinburg, Braunschweig, Wolffenbüttel, Prag und in Frankreich.
Ertrag von 100 kg Samenwurzeln 1 kg. Als frisches Gemüse liebt man die jungen dünnen, zarten
M., zur Überwinterung gut ausgewachsene, dicke und lange Wurzeln, im Keller in Spitzhaufen aufgeschichtet oder in Sand gebettet.
Ertrag 800 bis 1400 Ztr. Anbau im Deutschen Reich auf Feldern 36556 ha mit 12,3
Mill. Ztr. Ertrag. Verwendet werden die M. außer zu menschlicher Speise noch zur Fütterung (bes.
für Pferde), zur Bereitung von Möhrensaft
, auch Möhrenessig, Möhrenbranntwein und Möhrenzucker, als
Kaffeesurrogat, zum
Färben der
Butter, zu Bonbons und Kuchen. Sie enthalten bis 2%
Zucker. - Frische und gedarrte M. sind zollfrei. Geröstete
M. als
Kaffeesurrogat gem. Tarif im Anh. Nr. 25 m 1. Möhrensaft
oder Mus ohne
Zucker oder Gewürzzusatz Nr. 25 p 2, mit solchem Zusatz Nr. 25 p 1.