(Brautschatz,
Heiratsgut, lat.
Dos), im weitesten
Sinn überhaupt alles
Vermögen, welches die Ehefrau mit in die
Ehe bringt
(Eingebrachtes, Illaten, Illatenvermögen); im engern
Sinn derjenige Vermögenskomplex, welcher
dem Ehemann seitens der Ehefrau bei Eingehung der
Ehe zur Mitbestreitung der ehelichen
Lasten zugebracht wird, und woran dem
Ehemann nach gemeinem römischen
Recht während der
Ehe das Eigentumsrecht zusteht; im engsten
Sinn endlich s. v. w.
Aussteuer
(s. d.), d. h. dasjenige, was der Ehefrau zu ihrer
und ihres Hausstandes erster Einrichtung mitgegeben wird. Das römische Dotalrecht ist vielfach durch
deutschrechtliche
Institutionen modifiziert worden. S.
Güterrecht der Ehegatten.
Kontext
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'Mitgift' auf Seite 11.686 wurden 45 verwandte Einträge gefunden in total 2 Kontexten:
-
Eingebrachtes, s. Mitgift
-
Mitgift
Rechtswissenschaft: Allgemeines. Privatrecht (Familienrecht)
Seite 191: Güterrecht.
- Güterrecht der Ehegatten.
- Adquaestus conjugalis
- Arrha.
- Ausstattung.
- Aussteuer.
- Beisitz.
- Brautgeschenke.
- Communio bonorum, s. Gütergemeinschaft.
- Doalium.
- Dos.
- Dotalgrundstück.
- Dotalicium, s. Güterrecht der Ehegatten.
- Dotalsystem.
- Dotation.
- Durante matrimonio.
- Ehepakten, s. Ehevertrag.
- Eingebrachtes, s.
Mitgift.
- Einhardsgut.
- Einkindschaft.
- Errungene Güter.
- Fallrecht.
- Gütergemeinschaft, s. Güterrecht der Ehegatten.
- Jus recadentiae, s. Fallrecht.
- Längst Leib, längst Gut.
- Leibgeding.
- Leibzucht.
- Mahlschatz.
Mitgift.
- Mußtheil.
- Nadelgeld.
- Parapherna.
- Receptitien.
- Sammtgut
- Schlüsselrecht.
- Sondergut.
- Spillgelder, s. Nadelgeld.
- Statutarisch.
- Unio prolium.
- Verfangenschaftsrecht.
- Vidualitium, s. Witthum.
- Voraus, s. Einkindschaft.
- Vorkinder, s. Einkindschaft.
- Widerlage.
- Witthum.
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