Militärger
ichtsbarkeit,
Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden richterlichen Befugnisse (s. Militärgerichtswesen).
Militärgerichtsbarkeit
11 Wörter, 131 Zeichen
Militärgerichtsbarkeit,
Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden richterlichen Befugnisse (s. Militärgerichtswesen).
Nr. | Ergebnis | Militärgerichtsbarkeit |
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1 | Mi|li|tär|ge|richts|bar|keit, die: →Gerichtsbarkeit im Bereich des →Militärs. |
Anzahl Fundstellen auf 150 begrenzen.