in der
Musik 1) das
Verhältnis der Weite einer Orgelpfeife zu ihrer
Länge, wobei man eine weite
(z. B.
Hohlflöte), mittlere
(Prinzipal-) und enge
(Gamben-) Mensur unterscheidet. Die Mensur differiert etwa zwischen 1:10 und 1:24.
Weite Mensur gibt einen weichen, enge einen scharfen, streichenden
Ton. Überhaupt heißen Mensur bei
Musikinstrumenten
allerlei Maßverhältnisse, z. B. bei
Flöten die Bestimmung der
Stellen für die Tonlöcher, bei Saiteninstrumenten die
Länge
der
Saiten etc. -
2) Ein heute veralteter, aber historisch sehr wichtiger
Begriff, die Bestimmung der verschiedenen Geltung der Notenwerte je
nach den Taktvorzeichen in der sogen.
Mensuralmusik (s. d.). In der Hauptsache unterschied man dreiteilige
und zweiteilige Mensur, nannte jene die vollkommene (Mensura perfecta, im Hinblick auf die göttliche
Trinität), diese die unvollkommene
(Mensura imperfecta). Bei perfekter Mensur galt eine
Note drei der nächst kleinern Wertgattung, bei imperfekter nur zwei; es
gab aber auch eine Anzahl
Kombinationen von dreiteiliger und zweiteiliger Mensur, z. B. wenn die
Longa drei
Breves galt
(Modus perfectus), die
Brevis aber nur zwei Semibreves
(Tempus imperfectum). Die dreiteilige Geltung der
Brevis wurde
durch einen
Kreis
[* 2] (, die zweiteilige durch einen
Halbkreis O, angedeutet, welch letzterer sich noch bis heute als Zeichen des
4/4-Takts erhalten
hat. - In der
Fechtkunst
[* 3] (s. d.) ist Mensur der im
Zweikampf unter den Gegnern vereinbarte
Abstand voneinander und allgemeiner in der Studentensprache s. v. w. Kampfplatz.