Mejer
,
Otto
Georg
Alexander, hervorragender protestant. Kirchenrechtslehrer, geb. zu
Zellerfeld, Sohn des Obergerichtsrats
Johann
Wilhelm Mejer
(gest. 1871), welcher sich besonders durch seine Fortsetzung von Albr.
Schweppes »Römischem
Privatrecht«
(Götting. 1831-33, Bd. 3-5) bekannt gemacht hat,
studierte 1837-41 in
Göttingen,
[* 3]
Berlin,
[* 4]
Jena
[* 5] und habilitierte sich 1842 an der
Universität
Göttingen. Seine
»Institutionen des
gemeinen deutschen
Kirchenrechts«
(Götting. 1845; 3. Aufl. u. d. T.: »Lehrbuch
des deutschen
Kirchenrechts«, das. 1869) waren die Veranlassung, daß er von der hannöverschen
Regierung ein Reisestipendium
erhielt, um 1845-46 kanonistischen
Studien in
Rom,
[* 6]
Florenz,
[* 7]
München,
[* 8]
Koblenz,
[* 9]
Brüssel
[* 10] obzuliegen.
Ostern 1847 zum außerordentlichen Professor befördert, folgte er im Herbst d. J. einem Ruf als ordentlicher Professor der Rechte nach Königsberg. [* 11] An der politischen Bewegung von 1848 und 1849 nahm er lebhaften Anteil und veröffentlichte gegen das Auftreten der Ultramontanen die umfangreiche Flugschrift »Die deutsche Kirchenfreiheit und die künftige katholische Partei« (Leipz. 1848),
worin er die heutigen Kämpfe zwischen Staat und Kirche voraussagte. 1850 folgte er einem Ruf nach Greifswald, [* 12] 1851 nach Rostock, [* 13] wo er zugleich als Universitätsbibliothekar fungierte. In dem Buch »Die Propaganda, ihre Provinzen und ihr Recht« (Götting. 1852-53, 2. Bde.) erschloß er eine bis dahin fast unbekannte Seite des Lebens der katholischen Kirche. Mit Kliefoth gründete er 1854 die »Kirchliche Zeitschrift«, von der er sich jedoch 1859 trennte infolge abweichender Anschauungen bezüglich der Kirchenregimentslehre, die er auch in der Schrift »Die Grundlagen des lutherischen Kirchenregiments« (Rost. 1864) vertrat. 1874 wurde er als Geheimer Justizrat und Professor des Staats- und Kirchenrechts nach Göttingen berufen, 1885 zum Präsidenten des Landeskonsistoriums in Hannover [* 14] ernannt.
Sein bedeutendstes Werk ist eine aktenmäßige Geschichte der deutschen Konkordatsverhandlungen seit 1815, der Basis des heutigen Staatskirchenrechts gegenüber der katholischen Kirche, unter dem Titel: »Zur Geschichte der römisch-deutschen Frage« (Rost. 1871-74 u. Freib. i. Br. 1885, 3 Tle.). Von seinen übrigen Arbeiten sind noch hervorzuheben: »Die Konkordatsverhandlungen Württembergs vom Jahr 1807« (Stuttg. 1859);
»Einleitung in das deutsche Staatsrecht« (Rost. 1861; 2. Aufl., Freib. i. Br. 1884);
»Eine Erinnerung an B. G. Niebuhr« (Rost. 1867);
»Um was streiten wir mit den Ultramontanen?« (Hamb. 1875);
»Febronius« (Tübing. 1880; 2. Ausg., Freib. i. Br. 1885) und »Biographisches« (das. 1886).