Luminescénz
(neulat.). Durch eine ganze Reihe verschiedener
Ursachen können Körper zum Leuchten, zur Aussendung
von
Lichtstrahlen, gebracht werden. Nach Eilh. Wiedemann (1888) hat man die Lichterregung als
eine normale anzusehen, wenn sie mit einer durch Wärmezufuhr bedingten starken Temperatursteigerung verbunden ist. Es gilt
dann das Kirchhofssche Gesetz, daß bei gegebener
Temperatur das Emissionsvermögen proportional sei dem
Absorptionsvermögen für dieselbe
Farbe.
Alle andern Fälle der Lichterregung bezeichnet Wiedemann als Luminescen
zerscheinungen
und teilt sie nach der
Ursache der Lichtentwicklung in verschiedene
Klassen. Unter dem
Namen Photoluminescenz
sind die Fälle
der Erregung von Licht
[* 3] durch anderes auffallendes Licht zusammenzufassen, die man sonst als
Phosphorescenz (s. d.,
Bd. 13) und
Fluorescenz (s. d., Bd.
6) bezeichnet, je nachdem die Lichtentwicklung nach der Bestrahlung anhält oder nicht.
Elektroluminescenz
liegt vor, wenn verdünnte
Gase
[* 4] durch elektrische Entladungen zum Leuchten gebracht werden. (S.
Elektrische Lichterscheinungen,
[* 5] Bd. 5.) Durch die in sehr verdünnten Gasräumen anftretenden
Kathodenstrahlen (s. d.) wird Kathodoluminescenz
hervorgerufen, durch chem.
Veränderungen mancher Körper Chemiluminescenz
, wie man sie namentlich bei den leuchtenden
Tieren und verfaulenden
Substanzen
beobachtet. Entsprechend bezeichnet man wohl als
Thermoluminescenz,
Triboluminescenz, Krystalloluminescenz
die Fälle der Lichterregung
durch schwache Erwärmung, durch Reibung,
[* 6] durch Auskrystallisieren eines Körpers. Namentlich die Fälle der
Elektro- und
Kathodolumineseenz sind in neuester Zeit eingehend untersucht worden, um möglichst ökonomische Lumineseenzlampen
zu konstruieren, Bestrebungen, wie sie auch R. Tesla mit seinem «Licht der Zukunft»
verfolgt. (S.
Teslasche Versuche,
[* 7] Bd. 15.)