Lehrplan
,
die schriftliche Festsetzung der Lehrziele, des Lehrstoffs und des
Lehrgangs für eine Schulanstalt nach
deren verschiedenen
Klassen oder Abteilungen. Die
Aufstellung eines Lehrplans
, und zwar nicht nur eines tabellarischen
oder übersichtlichen, sondern auch eines ausführlichen, die Verteilung des Lehrstoffs nach
Klassen,
Jahren und
Semestern vorzeichnenden,
wird für alle
Schulen gegenwärtig allgemein als unerläßlich angesehen und von den meisten Schulgesetzgebungen gefordert.
Um zur
Aufstellung derartiger ausführlicher Lehrpläne den nötigen
Anhalt
[* 2] zu bieten, haben die meisten staatlichen Schulverwaltungen
selbst kürzer gefaßte Lehrpläne herausgegeben, die genau vorschreiben, welche Unterrichtsgegenstände
in jeder
Klasse zu treiben, wieviel
Stunden wöchentlich auf jeden derselben zu verwenden und welche
Ziele hinsichtlich eines
jeden zu erstreben sind.
Die in Preußen [* 3] gegenwärtig geltenden amtlichen Lehrpläne sind folgende:
1) Allgemeine Verfügung über Einrichtung, Aufgabe und Ziel der Volksschule vom
2) Lehrplan
für die
Mittelschule vom
3) Lehrordnung und Lehrplan
für die Schullehrerseminare vom
4) Lehrpläne für die höhern Unterrichtsanstalten (Gymnasien, Progymnasien, Realgymnasien, Realprogymnasien, Oberrealschulen, Realschulen, höhern Bürgerschulen) vom Auch für Präparandenanstalten und für höhere Mädchenschulen sind Normalpläne herausgegeben, aber nicht mit derselben zwingenden Geltung. Der letztgenannte hat unmittelbare Geltung zunächst nur für die Stadt Berlin [* 4] und ist schon deshalb nicht einfach übertragbar auf die Verhältnisse der Provinz, weil die höhern Mädchenschulen in ihrer Gliederung, Abstufung etc. sehr verschieden sind.