Kurĭe
(lat. curia), ursprünglich
Name der 30 Abteilungen, in welche die drei
Stämme der altrömischen Vollbürger
oder
Patrizier (die
Ramnes,
Tities und
Luceres) sich gliederten. Jede derselben enthielt eine Anzahl (wahrscheinlich zehn)
Geschlechter,
und sie bildeten die Grundlage der ältesten und bis auf
Servius Tullius einzigen Art der
Volksversammlungen,
der
Comitia curiata, in denen nach Kurien
abgestimmt wurde. Jede derselben hatte ihren Vorsteher,
Curio genannt, und alle zusammen
einen Obervorsteher,
Curio maximus, und von diesen Kurionen wurden mit
Hilfe eines Opferpriesters
(Flamen curialis) auch die
besondern gottesdienstlichen
Handlungen (sacra) verwaltet, die jeder Kurie
oblagen. Außerdem wurden mit dem
Namen
Curia auch die
geweihten Gebäude benannt, in denen der
Senat sich versammelte; am bekanntesten ist die
Curia Hostilia, die von
Tullus Hostilius
erbaut war.
In den Munizipien und
Kolonien hieß Kurie
die dem römischen
Senat entsprechende oberste Verwaltungsbehörde.
- Der neuere Sprachgebrauch hat das
Wort in der Bedeutung Amtshaus, dann oberste Behörde,
Hof
[* 2] eines
Fürsten, angenommen.
Daher
Lehnskurie
(Curia feudalis), s. v. w.
Lehnshof. Vorzugsweise wird aber heute unter Kurie
schlechtweg die päpstliche Kurie (päpstlicher
Stuhl) verstanden, d. h. das päpstliche
Kabinett oder der Beamtenkörper, dessen sich der
Papst zur Ausübung
seiner Primatialrechte bedient. Diese Beamten zerfallen in
Kardinäle (s.
Kardinal), Kurialprälaten (die höhern geistlichen
Beamten
Roms) und sogen. Kurialen (das Subalternpersonal der römischen Kurie
). Aus diesen
Beamten werden dann verschiedene Kollegien gebildet, namentlich das sogen.
Konsistorium, welches über besonders wichtige
Regierungshandlungen beschließt und aus den
Kardinälen unter dem Vorsitz des
Papstes besteht, und die
Kongregationen (s.
Kongregation) sowie das päpstliche Sekretariat, namentlich das Staatssekretariat, ferner die
Cancellaria
apostolica zur
Ausfertigung der
Bullen (s.
Bulle), die Secretaria brevium zur
Ausfertigung der
Breven (s.
Breve), das Sekretariat
der
Bittschriften und das des lateinischen Briefwechsels. Kurie
nannte man auch die auf dem frühern
deutschen
Reichstag und in dem engern
Rate der deutschen
Bundesversammlung zu einer
Gesamtstimme
(Kuriatstimme) vereinigten Stimmberechtigten.