(lat.), Zustimmung, Einwilligung, z. B. des
Vormundes zu Rechtsgeschäften der Bevormundeten, der Eltern zu der Ehe ihrer Kinder, der militärischen Obern zu den Ehen der
Soldaten, der Obrigkeit zur gerichtlichen Verpfändung eines Grundstücks, daher man in manchen Gegenden
die Schuld- und Pfandurkunden Konsensurkunden zu nennen pflegt, u. dgl.
Vgl. Consensus.
Kontext
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Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht)
Seite 192: Vormundschaft.
- Vormundschaft.
- Cura.
- Kuratel, s. Vormundschaft.
- Obervormundschaft.
- Pflege.
- Tutel, s. Vormundschaft.
- Curator, s. Kurator.
- Gerhab.
- Kontutor, s. Vormundschaft.
- Protutor, s. Vormundschaft.
- Tutor, s. Vormundschaft.
- Alieni juris homo.
- Mündel.
- Pupillen.
- Unmündige, s. Alter.
- Alter.
- Großjährigkeit, s. Majorennität.
- Majorennität
- Minderjährigkeit, s. Alter.
- Minorennität, s. Alter.
- Mündigkeit, s. Alter.
- Volljährigkeit
- Entmündigung *.
- Interdiciren *
- Jahrgebung, s. Alter.
- Konsens.
- Nomine.
- Prodigalitätserklärung, s. Verschwendung.
- Pupillar.
- Sui juris.
- Venia.
- Negerhandel, s. Sklaverei.
- Sklavenhandel, s. Sklaverei.
- Sklaverei.
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