Kleinbahnen
,
in neuester Zeit gewählte Bezeichnung für
Bahnen von lediglich örtlicher Bedeutung,
die in das preuß. Gesetz vom an
Stelle der ursprünglich vorgeschlagenen Bezeichnung
«Bahnen unterster Ordnung»
Aufnahme gefunden hat. Eine «Zeitschrift für Kleinbahnen»
(hg.
vom preuß. Ministerium der öffentlichen
Arbeiten) besteht seit (S. auch Eisenbahnen, Bd.
5, S. 857b und Eisenbahnrecht, S. 876b.) Zu den Kleinbahnen
im weitern
Sinne gehören auch die für das öffentliche
Bauwesen und industrielle Etablissements bestimmten
Bahnen. (S.
Transportable Eisenbahnen.)