Kirchenpatron
,
s. v. w. Schutzheiliger der Kirche (s. Kirchweihe);
dann der Inhaber des Patronatsrechts (s. Patron).
Kirchenpatron
14 Wörter, 117 Zeichen
Kirchenpatron,
s. v. w. Schutzheiliger der Kirche (s. Kirchweihe);
dann der Inhaber des Patronatsrechts (s. Patron).
Anzahl Fundstellen auf 150 begrenzen.
Inhaltlicher Zusammenhang zu Artikeln, die im Schlüssel (Band 99) unter der gleichen Rubrik aufgeführt sind, maximal 200.
Zum Artikel 'Kirchenpatron' auf Seite 9.764 wurden 26 verwandte Einträge gefunden im Kontext zu
Kirchenpatron
Kirchenpatron.
Anzahl Elemente auf 200 begrenzen.