Karlsbader
Beschlüsse
, die von dem zu
Karlsbad abgehaltenen deutschen Ministerkongreß (Karlsbader
Konferenzen 6.-31.
Aug. 1819) verabredeten und 20. Sept. vom deutschen
Bundestag angenommenen Beschlüsse
, welche gegen die
Freiheit
der
Universitäten (Überwachung der
Lehrer, der
Disziplin und der Studierenden durch besondere
Kuratoren), gegen die
Freiheit
der
Presse
[* 2] (strenge
Zensur aller nicht über 20
Bogen
[* 3] starken
Schriften), gegen die freisinnige
Auslegung des Art. 13 der
Bundesakte
über die landständischen
Verfassungen in den deutschen
Bundesstaaten (Aufrechterhaltung des monarchischen
Prinzips) gerichtet waren und zur Untersuchung »des Ursprungs und der mannigfachen
Verzweigungen der gegen die bestehende
Verfassung und innere
Ruhe sowohl des ganzen
Bundes als einzelner
Bundesstaaten gerichteten
revolutionären
Umtriebe und demagogischen
Verbindungen« eine
Zentral-Untersuchungskommission niedersetzten.
Sie wirkten besonders durch die sogen. Demagogenverfolgungen auf die politische
Entwickelung des deutschen
Volkes höchst nachteilig, indem
sie den Aufschwung, den dasselbe seit den
Freiheitskriegen genommen,
völlig lahmten und Mißtrauen und Unzufriedenheit großzogen.
Am hob der
Bundestag, vom
Vorparlament dazu genötigt,
diese wie alle andern Ausnahmebeschlüsse
wieder auf.
Vgl. Ägidi, Aus dem Jahr 1819 (2. Aufl., Hamb. 1861).