Kaliber
,
Seelendurchmesser der
Feuerwaffen, ausgedrückt für
Geschütze
[* 3] in
Zentimetern
(Deutschland,
[* 4]
Österreich,
[* 5]
Frankreich
etc.) oder nach dem
Gewicht des
Geschosses, das aus ihnen geschossen wird, in
Pfunden oder in
Zollen
(England), bei den
Handfeuerwaffen
[* 6] (s. d.) in
Millimetern. Das Kaliber
glatter
Geschütze wurde bei
Kanonen nach dem Pfundgewicht der eisernen
Vollkugel,
bei
Wurfgeschützen nach dem Pfundgewicht einer kaliber
mäßigen
Vollkugel aus
Granit bezeichnet (s.
Geschütz). Der Kaliber
maßstab
(Artilleriemaßstab), 1540 von
Hartmann in
Nürnberg
[* 7] erfunden, besteht aus einem
Maßstab,
[* 8] an dessen einem Ende sich ein fester
Ansatz
(Fuß) befindet, während sich ein
Schieber mit
Fuß daran hin- und herbewegt. An einem
Ausschnitt
des
Schiebers ist ein
Nonius
[* 9] aufgetragen. Der Zwischenraum zwischen den
Füßen gibt das
Maß. Im übertragenen
Sinn bezeichnet
Kaliber
Maß und
Beschaffenheit einer
Sache (z. B.
Verse von gleichem Kaliber
).