Institutionen
(lat., »Unterweisungen, Einrichtungen«),
ein schon zur Zeit der klassischen römischen
Juristen als Büchertitel häufig gebrauchtes
Wort für kurz
gefaßte Rechtssysteme, namentlich zum
Gebrauch für Anfänger. Vorzüglich berühmt sind die Institutiones
des
Gajus (s. d.),
unter den Antoninen geschrieben, 1816 von
Niebuhr in einem
Codex rescriptus des
Domkapitels zu
Verona
[* 2] entdeckt und 1820 zum erstenmal
von
Göschen herausgegeben, nachdem sie bis dahin nur in einer sehr verstümmelten Gestalt durch die
Lex Romana Visigothorum bekannt gewesen.
Justinian setzte diesen Titel dem Teil seiner Gesetzgebung vor, welcher als kurz gefaßtes Rechtssystem zur Einführung in das Rechtsstudium dienen sollte und das erste Stück des heutigen Corpus juris civilis (s. d.) bildet. Bekanntlich war bei dem Wiederaufblühen der juristischen Wissenschaft im Mittelalter die Lehrmethode der Rechtslehrer exegetisch, und der die Rechte Studierende schöpfte seine Kenntnis einzig aus den Rechtsbüchern Justinians. Diejenigen Vorlesungen, in welchen die Justinianischen I. erklärt wurden, erhielten bald selbst den Namen I., und es hat sich derselbe bis heute für die ersten Vorlesungen über römisches Recht erhalten, obgleich schon längst in denselben die exegetische Methode der dogmatischen platz gemacht hat und selbst das in Justinians I. befolgte System nicht mehr zum Leitfaden dient, sondern nach selbstgewähltem System gelehrt wird.
Man pflegt in den I. eine übersichtliche
Darstellung der Hauptlehren des römischen
Rechts zu geben, womit
zuweilen eine kurze
Einleitung in das Rechtsstudium überhaupt verbunden wird. Auch die Lehrbücher, welche den Institutio
nenvorlesungen
zur Grundlage oder als
Einleitung für das
Studium des römischen
Rechts dienen sollen, werden I. genannt. Solche I. sind herausgegeben
von Böckelmann, Westenberg,
Heineccius (mit einem ausführlichen, früher sehr geschätzten
Kommentar von Höpfner,
Götting. 1778 u. öfter),
Hofacker,
Hugo,
Schmalz, Konopak,
Zachariä,
Brinkmann,
Warnkönig,
Maciejowski,
Roßhirt,
Haubold,
Burchardi,
Schilling,
Böcking,
Pernice,
Mühlenbruch,
Puchta,
Marezoll, A. v.
Scheurl, Vering, Salkowski,
Hölder,
Baron, Sohm. Neuere Spezialausgaben
der
Justinianischen I. lieferten
Biener (Berl. 1814),
Schrader (das. 1836, neueste Aufl. 1874), P.
Krüger (das. 1867),
Huschke
(Leipz. 1868).