Ignorantia
nocet
(lat.), »Unkenntnis
(des
Gesetzes) schadet«, d. h. entschuldigt nicht,
Grundsatz des römischen
Rechts, der auch im deutschen
Recht im allgemeinen
gilt. Vgl.
Irrtum.
Ignorantia nocet
24 Wörter, 183 Zeichen
Ignorantia
nocet
(lat.), »Unkenntnis
(des
Gesetzes) schadet«, d. h. entschuldigt nicht,
Grundsatz des römischen
Rechts, der auch im deutschen
Recht im allgemeinen
gilt. Vgl.
Irrtum.
Anzahl Fundstellen auf 150 begrenzen.
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
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8.883 | Ignorantia nocet | "Unkenntnis | (des Gesetzes) schadet", d. h. entschuldigt nicht, Grundsatz des römischen Rechts, der auch im deutschen Recht im allgemeinen gilt. | |
12.389 | Omne nimium nocet | "Alles Übermaß schadet" | allzuviel ist ungesund. |
2 Quellen wurden gefunden. Anzahl Quellen auf 30 begrenzen.