Gläubigerv
ersammlung
(Gläubigerschaft), die Gesamtheit der Konkursgläubiger, welche über gemeinsame Interessen und Angelegenheiten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beschließen hat (s. Konkurs).
Gläubigerversammlung
471 Wörter, 3'538 Zeichen
Gläubigerversammlung
(Gläubigerschaft), die Gesamtheit der Konkursgläubiger, welche über gemeinsame Interessen und Angelegenheiten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beschließen hat (s. Konkurs).
Nr. | Ergebnis | Gläubigerversammlung |
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1 | Gläu|bi|ger|ver|samm|lung, die: Zusammenkunft aller Gläubiger in einem Konkursverfahren zur Wahrung ihrer Rechte. |