Giroverkehr.
Der Giroverkehr
der heutigen Zeit bildet einen wesentlichen Teil des Zahlungswesens.
Derselbe unterscheidet sich von demjenigen der ältern
Girobanken (vgl.
Banken, S. 322) dadurch, daß die
Guthaben der Bankkunden
nicht mehr lediglich in bar hinterlegten und auch nur in bar aufbewahrten
Summen zu bestehen brauchen:
Zettel- und
Depositenbanken,
so insbesondere die Deutsche
[* 2]
Reichsbank, schreiben außer baren Einzahlungen auch diskontierte
Wechsel
und Lombarddarlehen auf
Girokonto gut.
Die Bank besorgt die Einziehung von Wechseln und Anweisungen sowie die Einkassierung fälliger Forderungen (Rechnungen). Auf Anweisung des Kunden (Giroanweisung) leistet sie entweder Barzahlung, oder sie schreibt die Summe nur vom Konto desselben ab und demjenigen eines andern Kunden gut, wobei die heutige Einrichtung der Reichsbank mit ihren Zweiganstalten es gestattet, Zahlungen an verschiedene Orte durch Ausgleichung zu bewirken, ohne daß eine besondere Geldsendung erforderlich ist.
Die baren Auszahlungen erfolgen auf Grund der Verwendung des früher in Quittungsform, heute in Form einer Anweisung ausgestellten weißen Checks (s. d.), der auf Namen mit dem Zusatz »oder Überbringer« lautet, so daß jedem Inhaber gültige Zahlung geleistet werden kann. Soll an Stelle der baren Abhebung die Verrechnung mit der Bank oder einem Kontoinhaber erfolgen, so ist der Check zu kreuzen, d. h. quer über denselben zu schreiben »nur zur Verrechnung«, so daß der auf den Inhaber lautende Check weniger leicht von unrechtmäßigen Besitzern verwertet werden kann. Der rote Check dient überhaupt nur zum Zweck von Übertragungen.
Vgl. Rauchberg, Der
Clearing- und Giroverkehr
(Wien
[* 3] 1886).