Generalarzt
,
der dirigierende, oberste Militärarzt eines Armeekorps.
Stellvertretender Generalarzt
heißt
im
Krieg derjenige
Arzt, welcher in der
Heimat, d. h. im Bereich der Besatzungsarmee (des stellvertretenden
Generalkommandos),
dem
Chef der Medizinalabteilung im
Kriegsministerium zur Dienstleistung beigegeben ist.
Der erster
Klasse hat den
Rang eines
Obersten, der Generalarzt
zweiter
Klasse den eines
Oberstleutnants.