Gemeindebeamte
,
s. Gemeinde.
Gemeindebeamte
5 Wörter, 29 Zeichen
Gemeindebeamte,
s. Gemeinde.
(Kommune), im allgemeinen Bezeichnung für jedes räumlich begrenzte Gemeinwesen, namentlich Gemeinwesen politischer Art. Doch werden auch Vereinigungen zu andern Zwecken und auf andern Gebieten nicht selten als Gemeinden bezeichnet, wie man denn z. B. von einer akademischen Gemeinde, als der korporativen Vereinigung des akademischen Lehrkörpers und der studierenden Jugend, zu sprechen pflegt. In der Regel versteht man jedoch unter Gemeinde das politische Gemeinwesen, welches innerhalb des Staatsgebiets und für einen bestimmten Teil desselben zur Förderung und Verwirklichung örtlicher Gemeinzwecke besteht.
Spricht man von Gemeinde schlechthin, so ist damit die politische Ortsgemeinde, d. h. dasjenige Gemeinwesen, welchem die Verwirklichung politischer Aufgaben in der kleinsten örtlichen Begrenzung obliegt, gemeint. Diese räumliche Begrenzung unterscheidet die Gemeinde wesentlich von dem Staate, der ein mehr oder weniger großes Gebiet umfaßt. Dazu kommt, daß der Staat alle politischen Aufgaben in den Bereich seiner Thätigkeit zieht, während die Gemeinden als Unterabteilungen des Staatsganzen nur mit gewissen politischen Aufgaben befaßt sind. In dieser Hinsicht erscheint die Gemeinde als ein Bezirk der staatlichen Lokalverwaltung.
Den Gemeinden ist insbesondere die Ortspolizei übertragen, abgesehen von den größern Stadtgemeinden, für welche besondere staatliche Polizeiverwaltungen (Polizeipräsidien) bestehen. Sodann ist den Gemeinden die Verwaltung des öffentlichen Schulwesens, namentlich des Volksschulwesens, in gewissem Umfang überlassen. Die Gemeinde ist ferner das hauptsächlichste Organ der Armenpflege. Die Krankenversicherung der Arbeiter ist ihr subsidiär übertragen.
Dazu kommen die Fürsorge für den Wegebau und für sonstige gemeinnützige Anstalten, die Verpflichtung zu Kriegs- und Friedensleistungen für die bewaffnete Macht, das Gewerbewesen und die zahlreichen Angelegenheiten, welche mit der örtlichen Polizeiverwaltung zusammenhängen. Auf der andern Seite hat die Gemeinde als die Grundlage des Staats aber auch einen wirtschaftlichen Charakter. Sie stellt sich als ein Gemeinwesen zur Förderung gemeinsamer Vermögensinteressen der Gemeindeangehörigen dar, indem sie, als juristische Person mit gemeinsamem Vermögen, vielfach auch besondere Gemeindeunternehmungen ins Leben ruft und unterhält (s. Gemeindehaushalt).
Dies schließt nicht aus, daß innerhalb einer Gemeinde noch besondere Korporationen mit gesonderter Vermögensverwaltung bestehen. Insbesondere haben sich in Deutschland [* 4] Überreste der alten Markgemeinden erhalten, welch letztere gemeinsames Land gemeinschaftlich besaßen und bewirtschafteten. So erklärt sich in manchen Gegenden und in einzelnen Gemeinden der Unterschied zwischen der politischen Gemeinde und einer Allmand-, Alt-, Nutzungs-, Realgemeinde etc., indem die letztere diejenigen Flurgenossen umfaßt, welche in ausschließlicher Weile an dem Vermögen dieser Sondergemeinden beteiligt sind (s. Allmande).
Aber auch da, wo solche Sondergemeinden nicht bestehen, sind nur die eigentlichen Gemeindebürger zur
Teilnahme an den vermögensrechtlichen Gemeindenutzungen berechtigt, und so besteht der wichtige Gegensatz zwischen der Bürgergemeinde
und der Einwohnergemeinde, zu welch letzterer außer jenen Berechtigten alle sonstigen Personen gehören, die sich in dem
betreffenden Gemeindebezirk
niedergelassen haben. Zur Erfüllung jener staatlichen Aufgaben reichen indessen
auf manchen Gebieten die Kräfte der Einzelgemeinde nicht aus, und ebendarum erscheinen die vielfach bestehenden Gemeindeverbände
für besondere Zwecke, wie die Kirchen- und Schulgemeinden, Wege-, Armen-, Deichverbände etc., als gerechtfertigt. Zu der politischen
Einzelgemeinde aber treten die Kommunalverbände höherer Ordnung hinzu, wie sie sich insbesondere in der
preußischen Dreiteilung in Provinz, Bezirk und Kreis
[* 5] darstellen (s. Kreis).
Auch zur Ausübung der Ortspolizei bestehen in Preußen [* 6] besondere Gemeindeverbände, indem für die sogen. Amtsgemeinde zu ebendiesem Zweck ein Amtsvorsteher (s. d.) bestellt ist. Analoge Einrichtungen wie die preußischen Kommunalverbände bestehen übrigens auch in den meisten andern deutschen Staaten. Die politische Ortsgemeinde deckt sich räumlich nicht immer mit einer einzelnen Ortschaft. Sie kann vielmehr mehrere Dörfer, Vororte, Weiler, Höfe etc. mit umfassen; sie kann ferner einfach oder zusammengesetzt sein. So werden in großen Gemeinden Bezirke mit einer gewissen korporativen Selbständigkeit abgegrenzt, während umgekehrt mehrere kleinere Gemeinden ohne Aufhebung ihrer Sonderpersönlichkeit für gewisse kommunale Zwecke zu einer Samtgemeinde vereinigt sind. Dies ist namentlich in Rheinland und Westfalen [* 7] der Fall, wo das platte Land aus der französischen Zeit her in Bürgermeistereien und Ämter organisiert ist. Der wichtige Unterschied zwischen Stadt- und Landgemeinde hat sich im Lauf der Zeit wesentlich abgeschwächt (s. Bürger); manche Gesetzgebungen kennen übrigens in den Märkten oder Flecken auch noch eine Zwischengattung zwischen Stadt- und Landgemeinde.
Während die in dem modernen Staatswesen eine Doppelstellung einnimmt, insofern sie Grundlage und Glied [* 8] eines höhern Organismus (des Staats) und zugleich ein Organismus für sich ist, fiel im Altertum der Begriff des Staats mit demjenigen der Gemeinde zusammen. Bei den Griechen und Römern war die Stadt zugleich ein Staat. Später, nachdem sich das römische Stadtwesen eine Weltherrschaft errungen hatte, war von der Entwickelung eines Gemeindewesens in unserm Sinne nicht mehr die Rede.
Dagegen beruht bei den germanischen Völkern alle staatliche Organisation auf der Gemeinde. Es währte geraume Zeit, bis sich Einzelgemeinden zu einer Volksgemeinde zusammenfanden und Völkerbündnisse die Anfänge eigentlicher Staatsbildungen wurden. In den ersten Zeiten des Mittelalters bestand in Deutschland ein freies Gemeindewesen, bis die Entwickelung des Lehnswesens und des Patrimonialsystems die Freiheit der Landgemeinden mehr und mehr beseitigte (s. Bauer). Zu hoher Blüte [* 9] entfaltete sich auf der andern Seite das mittelalterliche Städtewesen, indem die Städte fast durchweg nur einer monarchischen Schutzherrschaft, sei es des Kaisers oder einzelner Landesfürsten, unterworfen, im wesentlichen aber freie Gemeinwesen waren. Die Schwäche des Kaisertums und das Erstarken der ¶
Landeshoheit der Dynasten untergruben jedoch die städtische Freiheit und Gemeindeselbständigkeit. Dieselbe Erscheinung findet sich auch in andern Staaten des europäischen Kontinents, während in England die historische Gemeindefreiheit, unbeschadet der Entwickelung eines zentralen Staatswesens, gewahrt wurde. Am weitesten ging die staatliche Zentralisation in Frankreich, woselbst die Gemeinde lediglich zu einem staatlichen Verwaltungsbezirk herabsank, eine Erscheinung, welche auch auf die angrenzenden westdeutschen Landschaften nicht ohne Einfluß bleiben konnte. Gleichwohl boten in Deutschland die alten Gemeindeverfassungen die Grundlage und die Möglichkeit zu einer Neubelebung des Bürgertums dar, und auf der Basis der Gemeinde baute sich eine neue staatliche Organisation auf, die Verjüngung des deutschen Gemein- und Gemeindewesens. Für die Emanzipation der Gemeinde war namentlich die preußische Städteordnung des Freiherrn vom Stein (vom bahnbrechend.
Von dieser hochwichtigen Schöpfung datiert die freiheitliche Entwickelung des deutschen Bürgertums in Preußen und in Deutschland, die Hebung [* 11] des deutschen Gemeindewesens durch die ihm verliehene Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Seitdem hat das deutsche Gemeindewesen je nach der Ab- oder Zunahme der politischen Reaktion Perioden des Obsiegens oder der Unterdrückung durchgemacht. Die Bewegung des Jahrs 1848 machte sich auch auf diesem Gebiet geltend.
Die verschiedenen Strömungen im politischen Leben der Nation haben auf die Gemeindegesetzgebung in den einzelnen deutschen Staaten den merkwürdigsten Einfluß ausgeübt. Die deutsche Gemeindegesetzgebung ist daher nichts weniger als eine einheitliche, und gerade in dem größten deutschen Staat fehlt es an einer einheitlichen Gemeindeordnung. Insbesondere haben in Preußen die sieben östlichen Provinzen keine vollständige Landgemeindeordnung, nur eine Ergänzung des allgemeinen Landrechts und provinzieller Gesetze und Herkommen durch ein Gesetz vom das aber durch die Kreisordnungen von 1872, 1884, 1885 und 1886 mannigfach modifiziert ist.
In den Städten der alten Provinzen (mit Ausnahme von Vorpommern und Rügen) gilt die Städteordnung vom in Westfalen gelten die Städte- und die Landgemeindeordnung vom in der Rheinprovinz [* 12] besteht für die größern Städte das Gesetz vom für die andern Gemeinden die Gemeindeordnung vom mit einigen Änderungen. Neuere Gemeindeordnungen haben Schleswig-Holstein [* 13] und die Stadt Frankfurt [* 14] a. M. Das Bedürfnis einer allgemeinen Landgemeindeordnung tritt in Preußen immer mehr zu Tage. In freisinnigem Geist sind abgefaßt die Gemeindeordnungen für Bayern, [* 15] Sachsen, [* 16] Städteordnung vom Baden, [* 17] 1870 u. 1874, Oldenburg, [* 18] und und das österreichische Gemeindegesetz vom Frankreich dagegen hat seit 1872 in der Gesetzgebung noch weitere Rückschritte gemacht, da jetzt die Gemeindevorsteher (maires) ganz unter die Gewalt der Staatsregierung gestellt sind.
Die Bildung einer Gemeinde kann nur mit staatlicher Genehmigung erfolgen; in Baden, Braunschweig [* 19] und andern Ländern ist sogar ein Gesetz hierzu erforderlich. Die Gemeindeangehörigkeit, welche im weitesten Sinn in dem Recht besteht, an den öffentlichen Gemeindeanstalten teilzunehmen, Unterstützungswohnsitz zu erwerben, und in der Pflicht, die Gemeindelasten mit zu tragen, ist entweder die von Rechts wegen eintretende Folge der unter bestimmten polizeilichen Voraussetzungen jedem gestatteten Niederlassung, oder sie wird durch Aufnahme erworben, welche jedoch seit dem Freizügigkeitsgesetz vom nur unter genau bestimmten Voraussetzungen, z. B. wegen Nahrungsunfähigkeit, verweigert werden darf (s. Freizügigkeit).
Mit der Gemeindeangehörigkeit ist aber nicht immer auch das sogen. aktive Bürgerrecht (Ortsbürgerrecht, Gemeinderecht) gegeben,
d. h. das Recht, in Gemeindeangelegenheiten abzustimmen, zu wählen und gewählt zu werden und am Gemeindevermögen teilzunehmen;
vielmehr knüpfen viele Gemeindegesetze das aktive Bürgerrecht an die Aufnahme durch die Gemeindebe
hörde
und die Aufnahmeberechtigung an gewisse Bedingungen, z. B. Heimatsrecht oder zweijährigen Wohnsitz in der Gemeinde, verbunden mit
Steuerzahlung. In manchen Ländern kann die Gemeinde für die Verleihung des Bürgerrechts auch eine Abgabe (Bürger-, Einzugs-, Nachbargeld)
erheben, so in Sachsen, Hessen,
[* 20] einigen thüringischen Staaten und im rechtsrheinischen Bayern.
Für die Teilnahme an dem Bürgernutzen (Allmande) muß meistens noch ein besonderes Einkaufsgeld bezahlt werden. Wo diese Teilnahme
an den Besitz von Grundstücken gebunden ist, bleibt dies Verhältnis unberührt. In Preußen, Baden und in der bayrischen Pfalz
besteht das System, wonach unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Gemeinderecht durch bloße Niederlassung
und Aufenthalt im Gemeindebezirk
erworben wird ohne besondere und ausdrückliche Aufnahme in den Gemeindeverband.
Nach der preußischen Städteordnung ist das Bürgerrecht die Folge der Gemeindeangehörigkeit, wofern letztere ein Jahr gedauert hat, mit preußischer Staatsangehörigkeit, Selbständigkeit und einem Alter von 24 Jahren verbunden ist und entweder der Besitz eines Wohnhauses, oder der selbständige Betrieb eines Nahrungsgewerbes, oder eine bestimmte Steuerveranlagung, oder doch ein entsprechendes Einkommen hinzutritt. In den preußischen Landgemeinden besteht für die westlichen Provinzen dasselbe System, während in den östlichen Provinzen die besondern Ortsstatuten maßgebend sind. Im rechtsrheinischen Bayern ist zur Erwerbung des Gemeinderechts befähigt jeder volljährige und selbständige, in der Gemeinde besteuerte Einwohner, berechtigt jeder Befähigte, welcher in der Gemeinde entweder das Heimatsrecht besitzt, oder zwei Jahre gewohnt und Steuern bezahlt hat, ohne Armenunterstützung empfangen zu haben oder sonst unwürdig zu sein; verpflichtet endlich zur Erlangung des Gemeindebürgerrechts ist jeder Befähigte, welcher seit fünf Jahren in der Gemeinde wohnt und zu einem bestimmten Steuersatz veranlagt ist. Die Staatsangehörigkeit ist in allen Staaten Voraussetzung des Erwerbs des Bürgerrechts. Frühere Einteilungen der Bürger in ungleich berechtigte Klassen, wie Groß- und Kleinbürger, Voll- und Schutzbürger u. dgl., sind fast allenthalben hinweggefallen.
Die Gemeindeverfassung ist in den verschiedenen Staaten und in den einzelnen Landesteilen der größern Staaten eine außerordentlich verschiedene; auch fehlt es zum Teil an einer scharfen Unterscheidung zwischen der Gemeindeverwaltung, d. h. zwischen den vollziehenden, und der Gemeindevertretung, den beschließenden Organen der Gemeinde. Die Verwaltung der Gemeinde repräsentiert der Gemeindevorstand, sei es ein einzelner Gemeindevorsteher (Bürgermeister, Schulze, ¶
Schultheiß, Richter, Vogt), sei es ein Kollegium (Magistrat, Gemeinderat, Stadtrat). In dem ersten Fall stehen dem Gemeindevorstand Beigeordnete, ein zweiter Bürgermeister, Dorfgeschworne oder Schöffen als Gehilfen zur Seite, so namentlich in den Landgemeinden Norddeutschlands. Der Gemeindevorstand wird regelmäßig von der Gemeindevertretung gewählt und zwar auf eine bestimmte Reihe von Jahren; zuweilen wird er jedoch auch von der Regierung ernannt.
In den östlichen Provinzen Preußens [* 22] ist das Schulzenamt mitunter mit dem Besitz eines gewissen Guts (Erbscholtisei) verbunden. Nach andern Gemeindeordnungen dagegen und insbesondere nach den meisten Städteordnungen hat der Gemeindevorstand eine kollegialische Verfassung. Der Bürgermeister, in den größern Städten vielfach durch das Prädikat »Oberbürgermeister« ausgezeichnet, hat hier nur die Stellung eines Vorsitzenden des Vorstandskollegiums, welches er auch in repräsentativer Hinsicht vertritt.
Sein Vertreter ist der zweite Bürgermeister oder Beigeordnete. Das Magistratskollegium besteht aus besoldeten und unbesoldeten Stadträten (Ratmannen), welche von der Stadtverordnetenversammlung regelmäßig auf eine bestimmte Reihe von Jahren gewählt werden und in der Regel der Bestätigung der Regierung bedürfen. In der Rheinprovinz dagegen besteht kein Kollegialsystem, sondern nach französischem Muster führt der Bürgermeister (Maire) mit den nötigen Gemeindebeamten die Gemeindeverwaltung. Regelmäßig ist der Ortsvorstand auch mit gewissen staatsobrigkeitlichen Funktionen betraut, so daß er insoweit, z. B. als Standesbeamter, Amtsanwalt, Polizeirichter u. dgl., als mittelbarer Staatsbeamter erscheint. Eine Gemeindegerichtsbarkeit besteht nur noch in ganz geringem Umfang (s. Gemeindegerichte).
Was die beratende und beschließende Gemeindevertretung anbetrifft, so ist es nur in kleinen Gemeinden die Gemeindeversammlung selbst, welche sich aus den stimmberechtigten Ortsnachbarn zusammensetzt, die in dieser Beziehung in Thätigkeit tritt. Nach manchen Gemeindeverfassungen besteht zwar eine repräsentative Gemeindevertretung, doch ist die Beschlußfassung über einzelne besonders wichtige Gemeindeangelegenheiten, z. B. über die Aufnahme von Schulden, der vollen Gemeinde vorbehalten.
Die Regel aber, namentlich in den Stadtgemeinden, bildet die Vertretung durch eine repräsentative Körperschaft (Stadtverordnetenversammlung, Gemeinderat, Stadtrat, Schöffenrat, Gemeindeausschuß, Bürgerausschuß, franz. Conseil municipal). Das Wahlsystem ist ein außerordentlich verschiedenes. Nach manchen Gemeindegesetzen werden Wählerklassen der Gemeindeangehörigen nach Maßgabe der Gemeindeumlagen gebildet, auch werden die Sonderinteressen der Grundeigentümer zuweilen besonders berücksichtigt.
Die Gemeindevertretung wird nach bestimmten Grundsätzen periodisch erneuert, indem alljährlich eine bestimmte Anzahl von Mitgliedern ausscheidet, um durch Neuwahl ersetzt zu werden. Die Regierung hat solchen repräsentativen Körperschaften gegenüber das Recht der Auflösung und der Anordnung von Neuwahlen. Der Stadtrat ist wenigstens in den größern Städten zumeist nach Art der parlamentarischen Versammlungen und nach dem Vorbild ihrer Geschäftsordnungen eingerichtet, so bezüglich der Redeordnung, der Stellung von Interpellationen und Anträgen, der Erörterung von Petitionen und der Beratung und Feststellung des Gemeindehaushalts. In manchen Staaten und Landschaften aber hat der Gemeinderat in Verbindung mit dem Gemeindevorstand zugleich die Funktionen einer Verwaltungsbehörde, so in der Rheinprovinz, Hessen-Nassau, [* 23] Pfalz und in einigen Thüringer Staaten. In Sachsen kann durch Ortsstatut die Bildung eines Gemeinderats durch Zusammenfassung der beiden sonst getrennten Körperschaften, Stadtrat und Stadtverordnetenversammlung, erfolgen.
In den östlichen Provinzen Preußens bestehen gemischte, aus Magistrat und Stadtverordneten zusammengesetzte Verwaltungsdeputationen neben den besoldeten Fachbeamten, welche nebst den ihr Amt als Ehrenamt verwaltenden Bezirksvorstehern und ähnlichen Funktionären im Kommunaldienst thätig sind. Die Gemeinde ist eine juristische Person mit selbständiger Vermögensverwaltung und mit dem Recht, Abgaben zu Gemeindezwecken zu erheben (s. Gemeindehaushalt).
Nach den neuern Gesetzen sind die Gemeinden selbständig, d. h. sie beschließen ohne staatliche Kontrolle über ihre Angelegenheiten; nur in wichtigen Angelegenheiten (Veräußerungen von erheblichem Betrag, Teilung von Gemeindevermögen, Festsetzung außerordentlicher Umlagen, Aufnahme von Kapitalien) tritt die staatliche Oberaufsicht ein. Dagegen ist fast überall die Autonomie der Gemeinde, d. h. das Recht, für sich und ihre Bürger besondere Rechtssätze aufzustellen, weggefallen unbeschadet des Rechts, innerhalb des Rahmens der bestehenden bürgerlichen Gesetzgebung durch Ortsstatuten, die freilich in der Regel von der Aufsichtsbehörde genehmigt sein müssen, allgemein verbindliche Anordnungen für die Gemeindeangehörigen nach Maßgabe der diesbezüglichen Gesetzesnormen zu erlassen.
Vgl. außer den Lehrbüchern des Staatsrechts: v. Möller, Preußisches Stadtrecht (Bresl. 1864);
Derselbe, Landgemeinden und Gutsherrschaften nach preußischem Recht (das. 1865);
Stolp, [* 24] Deutsche [* 25] Ortsgesetze (Berl. 1871-85, Bd. 1-15);
Stengel, [* 26] Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts (Stuttg. 1886);
Staas, Der Gemeindevorsteher (6. Aufl., Frankf. a. O. 1877);
Stein, Handbuch für preußische Amtsvorsteher (5. Aufl., Grünb. 1881);
Otte, Der preußische Gemeindevorsteher (5. Aufl. von Brandt, Halle [* 27] 1883);
Stadelmann, Die Gemeindeverfassung des Königreichs Bayern (5. Aufl., Bamb. 1884, 2 Bde.);
Bosse, Leitfaden für die Gemeindevorstände des Königreichs Sachsen (5. Aufl., Leipz. 1884);
Weinheimer, Die württembergische Gemeindeverwaltung (Stuttg. 1880);
Wielandt, Badisches Gemeinderecht (2. Aufl., Heidelb. 1883);
»Deutsche Gemeindezeitung« (hrsg. von Stolp, 25. Jahrg., Berl. 1886).
Nr. | Ergebnis | Gemeinde |
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1 | ****** | Ge|mein|de, die; -, -n [mhd. gemeinde, ahd. gimeinida, zu →gemein]: 1. a) unterste Verwaltungseinheit des Staates: ... |
Anzahl Fundstellen auf 150 begrenzen.
Inhaltlicher Zusammenhang zu Artikeln, die im Schlüssel (Band 99) unter der gleichen Rubrik aufgeführt sind, maximal 200.
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ADETSWIL, Gemeinde
APPENZELL, Gemeinde
ARRISSOULES, 646 m. 83 Ew. Gemeinde
AUSSERBERG, Gemeinde
AVERS, 26 Ew. Gemeinde
AYENT, Gemeinde
AYER, Gemeinde
Apostolische Gemeinde
BAGNES, 4233 Ew. Gemeinde
BALEN, 1519 m. 181 Ew. Gemeinde
BALERNA, 308 m. 1602 Ew. Gemeinde
BALSTHAL, 495 m. Gemeinde
BALTSCHIEDER, 658 m. Gemeinde
BELLINZONA, 222 m. 5047 Ew. Gemeinde
BERG, Gemeinde
BIOGNO-BERIDE, 516 m. 95 Ew. Gemeinde
BIRCHEN, 1338 m. 481 Ew. Gemeinde
BIRCHEN, Gemeinde
BISCHOFSZELL, 510 m. Gemeinde
BLONAY, 624 m. Gemeinde
Anzahl Elemente auf 200 begrenzen.
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
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2.511 | Baumeister | Bauverständiger | Staats wegen oder im Auftrag einer Gemeinde oder eines Privaten, wonach man Staats-, Gemeinde- und Privatbaumeister unterscheidet | (s. Architekt), "Handbuch der landwirtschaftlichen Tierkunde und Tierzucht" (Gesamtausgabe, 4. Aufl., Stuttg. 1863) |
46.432 | VORDEMWALD | Ausgedehnte Gemeinde mit zahlreichen zerstreut gelegenen Häusergruppen | Weilern und kleinen Dörfchen im Thal der Pfaffnern und inmitten umfangreicher Waldungen. Postablage, Telephon. Station der Automobilfahrten Zofingen-Strengelbach-Vordemwald. Gemeinde, mit Gländ | (teilweise), Geissbach (teilweise), Iselishof, Kratzern, Leidenberg (teilweise), Leim, Mohrenhübel, Oberbenzlingen, Obere Säge, Oeschlisweier, Rümlisberg, Rüti, Schächlisberg, Scheiben, Sennhof (teilweise), Unterbenzlingen, Untere Säge, Weiergut und Weiertensch (teilweise): 148 Häuser, |
46.298 | URSCHENKEHLE | Kt. Uri Gemeinde Wassen). | ||
53.1012 | Catania | 98529 | Gemeinde 100417, | (1892) |
42.647 | ISENEGG | Kt. Thurgau Bez. Münchwilen Gemeinde Affeltrangen). | ||
7.66 | Gemeinde | Stolp | Deutsche Ortsgesetze | (Berl. 1871-85, Bd. 1-15) |
47.941 | BÆRHEGEN | Kt. Bern Amtsbez. Trachselwald Gemeinde Sumiswald). | ||
7.66 | Gemeinde | v. Möller | Preußisches Stadtrecht | (Bresl. 1864) |
46.703 | WOLFETSWIL | Kt. Luzern Amt. Hochdorf Gemeinde Retschwil). | ||
45.442 | SCHWENDI | Kt. Zürich Bez. Pfäffikon Gemeinde Weisslingen). | ||
7.66 | Gemeinde | Staas | Der Gemeindevorsteher | (6. Aufl., Frankf. a. O. 1877) |
43.303 | MARIA | Unter Landquart | Kreis und Gemeinde Schiers). | |
7.66 | Gemeinde | Wielandt | Badisches Gemeinderecht | (2. Aufl., Heidelb. 1883) |
7.66 | Gemeinde | Weinheimer | Die württembergische Gemeindeverwaltung | (Stuttg. 1880) |
51.306 | Alais | 18 333 | Gemeinde 24 356 E., eine Bibliothek | (6000 Bände) |
8.718 | Horgen | Strickler | Geschichte der Gemeinde H. etc. | (Zür. 1882) |
7.66 | Gemeinde | Stengel | Lehrbuch des deutschen Verwaltungsrechts | (Stuttg. 1886) |
42.500 | GUNDIS | Kt. Wallis) Bezirk | Gemeinde und Flecken. S. den Art. Conthey. | |
66.527 | Wasseralfingen | Staatsbahnen | Sitz eines Hüttenamtes, hat als Gemeinde | (1895) |
7.66 | Gemeinde | Stein | Handbuch für preußische Amtsvorsteher | (5. Aufl., Grünb. 1881) |
51.664 | Annonay | 14535 | Gemeinde 17 626 E., eine schöne got. Kirche | (14. Jahrh.) |
7.66 | Gemeinde | Otte | Der preußische Gemeindevorsteher | (5. Aufl. von Brandt, Halle 1883) |
7.69 | Gemeindehaushalt | Brasch | Die Gemeinde und ihr Finanzwesen in Frankreich | (Leipz. 1874) |
7.66 | Gemeinde | Stadelmann | Die Gemeindeverfassung des Königreichs Bayern | (5. Aufl., Bamb. 1884, 2 Bde.) |
53.919 | Capodistria | 8191 | Gemeinde 10706 meist ital. E., Post, Telegraph, Bezirksgericht | (5 Gemeinden, 38104 E.) |
52.201 | Avallon | 5449 | Gemeinde 6076 E., eine 1106 geweihte roman. Stiftskirche St. Ladre | (St. Lazare) |
7.66 | Gemeinde | v. Möller ^[Derselbe] | Landgemeinden und Gutsherrschaften nach preußischem Recht | (das. 1865) |
63.390 | Lage, Grenzen | Staats-, Gemeinde- | Kirchen- u. s. w. Dienst und sog. freie Berufsarten 1305657 | (4,79) |
45.706 | STEINMAUR | Gemeinde mit den Dörfern Niedersteinmaur | 140 Häuser, 840 Ew. | (wovon 66 Katholiken) |
7.66 | Gemeinde | Bosse | Leitfaden für die Gemeindevorstände des Königreichs Sachsen | (5. Aufl., Leipz. 1884) |
52.64 | Attigny | 1834 | Gemeinde 1886 E., Post und Telegraph, neues Rathaus, schöne Kirche | (13. Jahrh.) |
52.200 | Auxonne | 2938 | Gemeinde 6695 E., in Garnison das 2. Dragonerregiment und einen Teil des 10. Infanterieregiments, eine Kathedrale | (14. Jahrh.) |
66.153 | Vadkert | , Ackerbau | Viehzucht und Weinbau. - 2) Groß-Gemeinde im Stuhlbezirk Balassa Gyarmat des ungar. Komitats Neograd, hat | (1890) |
52.544 | Baur | "Christus und die Gemeinde" | (Brem. 1889) | |
7.634 | Grau | "Bibelwerk für die Gemeinde" | (Bielef. 1876 ff.) | |
64.726 | Schweiz | "Verwaltungsbericht der Gemeinde Bern" | 1893.) | |
10.1023 | Luther | "Von Ordnung des Gottesdienstes in der Gemeinde" | (1523) | |
53.718 | Bülau | "Die Behörden in Staat und Gemeinde" | (ebd. 1836) | |
46.165 | TORRENT | "Quarts" | des Dorfes und der Gemeinde Vex. | |
60.643 | Körös | – Kis-Körös | Groß-Gemeinde und Hauptort des Stuhlbezirks K. | (45447 E.) |
9.782 | Kirchhoff | "Geschichte der reformierten Gemeinde in Leipzig" | (das. 1874) | |
7.66 | Gemeinde | "Deutsche Gemeindezeitung" | (hrsg. von Stolp, 25. Jahrg., Berl. 1886) | |
13.290 | Potjechin | "Vor der Gemeinde" | (1877) | |
54.671 | Czerski | "Offenes Bekenntnis der christlich-apostolischen Gemeinde zu Schneidemühl" | (Stuttg. 1844) | |
12.242 | North Adams | Adams | Gemeinde im nordamerikan. Staat Massachusetts, dicht beim Saddle Mountain | (2110 m) |
47.1050 | GURTNELLEN | Kt. Uri) Diese Gemeinde liegt auf dem Abhange des Berges | Ende des Gornerenthales; | |
51.257 | Ahlfeld | "Bausteine zum Aufbaue der Gemeinde" | (3 Bde., Lpz. 1851-54; 4. Aufl. 1862) | |
13.783 | Rheinprovinz | "Gemeinde-Lexikon der R." | (hrsg. vom königlichen Statistischen Büreau, das. 1888) | |
45.582 | SION | Bezirk, Gemeinde | Stadt und Bistum im Kanton Wallis S. die Art. Sitten | (KLOSTER BERG) Kt. St. Gallen, Bez. See, Gem. Gommiswald) |
7.878 | Grüssau | Regierungsbezirk Liegnitz | Kreis Landeshut, in einem Gebirgsthal, am Bach Zieder, zur Gemeinde Grüssauisch-Hermsdorf | (1885: 1969 meist kath. Einwohner) |
10.821 | Lippe | "Der Landwirt in Bezug auf Familie, Gemeinde, Kirche und Staat" | (das. 1863) | |
14.516 | Schlesien | "Gemeinde-Lexikon der Provinz S." | (hrsg. vom königlichen Statistischen Büreau, das. 1887) | |
9.413 | Kaltenborn | "Staat, Gemeinde, Kirche, Schule, insbesondere Universitäten und ihre Reform" | (Halle 1848) | |
13.269 | Posen | "Gemeinde-Lexikon der Provinz P." | (hrsg. vom königl. Statistischen Büreau, Berl. 1888) | |
13.218 | Pommern | "Gemeinde-Lexikon für die Provinz P." | (vom königl. Statistischen Büreau, Berl. 1888) | |
60.22 | Kaftan | "Das Evangelium des Apostels Paulus, in Predigten der Gemeinde dargelegt" | (ebd. 1879) | |
16.680 | Winterfeldt | "Über Herstellung des Gemeinde- und Chorgesangs in der evangelischen Kirche" | (das. 1848) | |
61.258 | Löhe | "Aphorismen über die neutestamentlichen Ämter und ihr Verhältnis zur Gemeinde" | (Nürnb. 1849) | |
47.1040 | GLASHOLZ | Diese Gemeinde war im Jahre 1768 vom Herrn von Diessbach | Albert von Wattenwil | (1725-1793) |
60.636 | Korinther | Weizsäcker | Paulus und die Gemeinde zu Korinth | (in den "Jahrbüchern für deutsche Theologie", 1876) |
16.575 | Wettingen | Gemeinde im schweizer Kanton Aargau an der Limmat | Knotenpunkt an der Bahnlinie Zürich-Turgi-Aarau, mit | (1888) |
19.291 | Ethnographische Litteratur 1886-91 | Nordhoff | "Haus, Hof, Mark und Gemeinde Nordwestfalens im historischen Überblick" | (Stuttg. 1889) |
52.365 | Bandtke | Wengierski abgefaßten | "Kronika" | der evang. Gemeinde in Krakau (1818; deutsch von Altmann, Bresl. 1880) |
53.997 | Castellammare | C. Adriatĭco | Gemeinde im Kreis Penne der ital. Provinz Teramo, an den Linien Ancona-Foggia und C.-Roma des Adriatischen Netzes, hat | (1881) |
16.444 | Wattwyl | Gallen | Bezirk Neutoggenburg, an der Thur und der Toggenburger Bahn, hat über 1000 | (als Gemeinde 1888: 5260) |
3.639 | Bunsen | "Bibelwerk für die Gemeinde" | dessen Fortsetzung von Kamphausen und Holtzmann besorgt wurde (Leipz. 1858-69, 9 Bde.) | |
4.159 | Clarke | "Western Messenger" | herausgab. 1840 gründete er in Boston eine eigne Gemeinde, deren Prediger er noch jetzt ist. Er veröffentlichte: | |
13.671 | Reiboldsgrün | Kreishauptmannschaft Zwickau | Amtshauptmannschaft Auerbach, zur Gemeinde Vogelsgrün gehörig, in romanischer Waldgegend, hat ein kleines Bad und eine Heilanstalt | (mit Winterkurhaus) für Lungenkranke. |
46.340 | VATSERET | "Vacheret" | genannte Alp wird von den zur Gemeinde Bagnes gehörenden Dörfern Médières und Verbier aus bezogen. | |
9.986 | Kommunion | Kirchensprache zunächst die kirchliche Gemeinschaft | Gemeinden miteinander oder der Einzelne mit der Gemeinde steht, gewöhnlich aber | (nach 1. Kor. 10,16) |
43.535 | NENDAZ | Daneben gehören zur Gemeinde noch die Dörfer und Weiler Sarclenz und Beuson im Thal selbst | Cleibe | (August 1904 abgebrannt) |
52.422 | Barmen | Gemeinde die Kirche in Dornen | 1825-26 in antiken Formen errichtet und 1868 zu einer dreischiffigen got. Kirche umgebaut, mit einem neuen | (1883) |
13.909 | Rom | 154,630 | 170,820, 1860: 184,050, 1870: 226,022 und 1881: 273,268 | (als Gemeinde mit dem Agro Romano 300,467) |
51.432 | Almás | A. oder Homoród-Almás | Groß-Gemeinde im Komitat Udvarhely in Siebenbürgen, am Flusse Homoród, hat | (1890) |
44.50 | PREZ | Gemeinde und Weiler | 57 Häuser, 351 kathol. Ew.; Weiler: 8 Häuser, 68 Ew. Kirchgeme | (1444-1511) |
41.119 | AUTIS | Bauernhöfe in den Waldungen der Gemeinde Altendorf | 3 km sw. der Station Lachen der linksufrigen Zürichseebahn | (Zürich-Glarus), s. vom Zürichsee. 4 Häuser, 30 Ew. Ackerbau. |
41.630 | DIESBACH | "Tagwen" | Diesbach gehörte auch noch die Gemeinde Haslen. | |
43.196 | LORZEN | Teil der Gemeinde Zug zerfällt in die 4 Unterabteilungen Schutzengel | Letzi | (mit der Schochenmühle), Lorzen und Koller. |
99.473 | Stein | Hügel STEIN, | Ortsnamen TSCHÜPPEL, Anhöhe BURG, Gemeinde HEMISHOFEN KRONBACH, 680-620 m. Kanton STEIN, Bezirk STEIN, | (siehe) |
53.1020 | Cattolica | Provinz Forli und Teil der Gemeinde San Giovanni in Marignano | 1 km vom Meere entfernt, an der Linie Bologna-Foggia des Adriatischen Netzes, hat | (1881) |
64.1005 | Sisteron | 19421 E. | 5 Kantone und 49 Gemeinden. – 2) 3120, als Gemeinde 3996 E., Ruinen eines Schlosses der Grafen von Provence, eine ehemalige Kathedrale Notre-Dame | (S. war bis 1790 Bischofssitz) |
15.323 | Stieringen-Wendel | Gemeinde im deutschen Bezirk Lothringen | Kreis Forbach, an der Eisenbahn S. | (Preußische Grenze)-Novéant, hat ein bedeutendes Eisenhüttenwerk mit 1250 Arbeitern (Fabrikation von Trägern, Eisenbahnschienen etc.) |
52.626 | Beemster | Gemeinde B. umfaßt die vier Teile des ganzen Polders und hat 4715 E. | Viehzucht und Käsebereitung | (Edamer Käse), auch Landbau und Gärtnerei. |
65.1051 | Tulle | 137991 E. | 12 Kantone und 118 Gemeinden. – 2) sie wurde aber 1793 ihres schönen Chores und des Querschiffs beraubt. 4½ km nördlich liegt die Gemeinde Naves | (2419 E.) |
53.698 | Buddha | Grundlegend für die alte Zeit ist Oldenberg | Buddha. Sein Leben, seine Lehre, seine Gemeinde | (Berl. 1881; 2. Aufl. 1890) |
18.676 | Oldenberg | "Buddha, sein Leben, seine Lehre, seine Gemeinde" | (Berl. 1881,2. Aufl. 1890; engl. Übersetzung von Hoey, Lond. 1882) | |
13.55 | Pietramala | Provinz Florenz | Gemeinde Firenzuola, an der Straße von Bologna nach Florenz, unter dem auch nach P. benannten Paß Futa | (s. d.), mit brennender Naphthaquelle. |
3.639 | Bunsen | "Zeichen der Zeit, Briefe an Freunde über Gewissensfreiheit und das Recht der christlichen Gemeinde" | (1.-3. Aufl., Leipz. 1855 u. 1857, 2 Bde.) | |
51.960 | Arva Várallya | Várallya | Klein-Gemeinde im ungar. Komitat Arva, rechts von der Arva, hat | (1890) |
45.287 | SCHWEIZ | Rosé | Montévraz Dessus, Senèdes | (schöner Torf von 3 m Mächtigkeit; Ausbeute jährlich 150-200 Karren zu 4 m³; Verkauf nach Freiburg Lausanne und Bern Lentigny, Seedorf, Cutterwil, Holzgasse, Bergli (Gemeinde Rechthalten) |
53.216 | Bogsan | Klein-Gemeinde | Sitz eines Stuhlbezirks | (33 213 E.) im ungar. Komitat Krassó-Szörény, an der Berzava und der Linie Vojtek-Német-B. der Ungar. |
5.77 | Dorgali | Insel Sardinien | Provinz Sassari, Kreis Nuoro, unweit des Golfs von Orosei, der auch nach D. benannt wird, mit neuerdings entdeckter Tropfsteinhöhle und als Gemeinde mit | (1881) |
15.578 | Tellkampf | "Selbstverwaltung und Reform der Gemeinde- und Kreisordnungen in Preußen und Selfgovernment in England und Nordamerika" | (das. 1872) | |
65.688 | Tellkampf | "Selbstverwaltung und Reform der Gemeinde- und Kreisordnungen in Preußen und Selfgovernment in England und Nordamerika" | (Berl. 1872) | |
51.17 | Abano Bagni | 711 | Gemeinde 3822 E., Post, Telegraph und ist berühmt durch seine Thermen, die 1 km südwestlich aus der Mitte des Montiron mit großem Wasserreichtum entspringen und zu den heißesten | (25-85° C.) |
51.432 | Almás | A. oder Bács-Almás | Groß-Gemeinde im Komitat Bács-Bodrog an der Linie Szabadka-Baja der Ungar. Staatsbahnen, hat | (1890) |
9.729 | Killis | Wilajet Aleppo | 60 km nördlich von Aleppo, mit trefflichen Ölbaumpflanzungen, Bazaren u. 6000 meist arab. Einwohnern | (darunter viele Büchsenmacher und Schmiede und eine kleine armenisch-evang. Gemeinde) |
53.151 | Blumenau | Lamacs | Klein-Gemeinde im ungar. Komitat Preßburg, 4 km nordwestlich von Preßburg, an der Linie Marchegg-Budapest-Verciorova der Ungar. Staatsbahnen, hat | (1890) |
41.99 | ARBON | Reben 0,9%. Der im Grossen gepflegte Obstbau hat dem Bezirk und insbesonders der grossen Gemeinde Egnach den scherzhaften Uebernamen | "Mostindien" | eingetragen. |
47.914 | ALMAGEL | Die politische Trennung Almagels von der ehemaligen grossen Gemeinde Saas | "Viertel" | bildete, geschah 1758 infolge von Zwistigkeiten über den Besitz von Gemeindegütern; |
42.330 | GLARIS | Teil der Gemeinde Davos | 7 km sw. der Station Davos Platz der Rätischen Bahn | (Landquart-Davos) |
52.543 | Baur | "Die Christuspartei in der korinth. Gemeinde, der Gegensatz des paulinischen und petrinischen Christentums" | (in der "Tübinger Zeitschrift für Theologie", 1831) | |
53.323 | Boros-Jenö | "Boros", soviel als "Weinort" | giebt es in Ungarn noch: Boros-Sebes, Klein-Gemeinde im Arader Komitat und Hauptort eines Stuhlbezirks (31041 E.) | |
51.598 | Andlaw-Birseck | "Gedanken meiner Muße über den Einfluß der Kirche auf Familie, Gemeinde und Staat" | (ebd. 1859; Heft 1, 2. Aufl., Mainz 1861; Heft 2, ebd. 1860) | |
43.175 | LOCHGASS | March | Gem. Wangen 428 m. Oestl. Abschnitt der Gemeinde Wangen, von der Strasse nach Tuggen durchzogen und 1 km n. der Station Siebnen-Wangen der linksufrigen Zürichseebahn | (Zürich-Wädenswil-Ziegelbrücke) |
44.598 | SCHNEISINGEN | Gemeinde mit den drei Dörfern Unter | Mittel und Ober Schneisingen, am sonnigen Gehänge des Surbthales und 1 km nw. der Station Niederweningen der Wehnthalbahn | (Zürich-Oberglatt-Niederweningen) |
43.165 | LISIBACH | Name wird in der Stadt Luzern | "Lisibach" in der Gemeinde Ebikon dagegen "Leisibach" | ausgesprochen. |
10.811 | Linosa | Insel im Mittelländischen Meer | 168 km südwestlich von der sizilischen Küste entfernt, bildet mit der Insel Lampedusa | (s. d.) eine zur italienischen Provinz Girgenti gehörige Gemeinde, hat einen Umfang von 18 km, vulkanischen Boden und (1881) |
99.512 | Orbe | CHOISI, | Bauernhöfe DEVENT, 545 m. 19 Ew. GRANGES D'ORBE, 445 m. 138 Ew. MONT CHOISI, 503 m. 9 Ew. ONAUX, Vorort VALLETTE, 455 m. 30 Ew. BOSSAYE, 479 m. Gemeinde COLONIE-DE-L’ORBE, 445 m. 58 Ew. CROIX, 480 m. 38 Ew. GRANGES, | (siehe) |
8.409 | Herbesthal | Regierungsbezirk Aachen | Kreis Eupen, zur Gemeinde Lontzen gehörig, 251 m ü. M., ist Grenzstation der Linien Langerwehe-H. und H.-Eupen der Preußischen und Welkenrädt-Bleyberg der Belgischen Staatsbahn, hat ein Nebenzollamt und | (1880) |
13.847 | Rio dell' Elba | Elba | Gemeinde an der Ostküste der Insel Elba, besteht aus dem Flecken Rio Castello und dem Hafenort Rio Marina mit zusammen | (1881) |
43.230 | LUZEIN | Die Gemeinde zerfällt in die 4 Unterabteilungen Luzein, Pany | Putz und Buchen. In Luzein wirkte 1777-1790 und dann wieder 1801-1823 der als Naturforscher und philanthropischer Schriftsteller bekannte Dekan Luzius Pool | (1754-1825) |
16.550 | Wesserling | Fabrikort im deutschen Bezirk Oberelsaß | Kreis Thann, an der Thur, in den Vogesen und an der Eisenbahn Mülhausen-W., zur Gemeinde Hüseren-W. gehörig, hat eine evang. Kirche, ein Schloß, bedeutende Baumwollspinnerei, -Weberei und Kattundruckerei und mit Hüseren | (1885) |
45.542 | SIGNY-AVENEX | 17 Häuser | 63 reform. Ew. Avenex | (458 m) befindet sich 800 m ö. Signy und hat 6 Häuser mit 31 reform. Ew. Gemeinde: 23 Häuser, 94 reform. Ew. Kirchgemeinde Nyon. |
18.471 | Italienische Litteratur | "Nuovi versi" | nur für eine kleine, auserwählte Gemeinde. Von den andern Lyrikern des modernen Italien trat nur Carducci mit bedeutenden neuen Dichtungen ("Nuove rime", 1887; "Terze odi barbare", 1889) | |
53.928 | Caravaggio | 6920 | Gemeinde 7909 E., Post, Telegraph und eine vielbesuchte, von Tibaldi 1575 erbaute Wallfahrtskirche Madonna di C. - C., im Mittelalter ein volkreicher Ort, ist Vaterstadt von Polidoro Caldara, Amerighi da C., Paolo Moietti und Fabio Mangoni. | (spr. -wádscho), Christi in der Galerie des Vatikans zu Rom; |
8.892 | Illkirch-Grafenstaden | Gemeinde im deutschen Bezirk Unterelsaß | Kreis Erstein, an der Ill, an der Eisenbahn Straßburg-Basel und der Straßenbahn Straßburg-Markolsheim, hat ein Amtsgericht, evangelische und eine kath. Kirche, eine bedeutende Maschinenbauanstalt und | (1885) |
65.976 | Treptow | T. bei Berlin | Gemeinde im Kreis Teltow des preuß. Reg.-Bez. Potsdam, südöstlich an Berlin | (s. d., Stadtplan und Karte: Berlin und Umgebung) angrenzend und mit demselben durch Straßenbahn und Dampfschiffahrt verbunden, am linken Spreeufer und an der Berliner Stadt- und Ringbahn, hat (1895) |
47.1101 | MONT | Kt. Waadt Bez. Lausanne 820-600 m. Diese Gemeinde wird jetzt durch die Strassenbahn Lausanne-Montherond statt durch den Postwagen Lausanne-Poliez Pittet bedient. Kt. Waadt Bez. Lausanne Gem. Le Mont). | ||
43.711 | PÂQUIER | Boden der Gemeinde fliessen die Bäche von Les Villards | Le Servy, Le Praz Jouli, Le Praz de Molley, La Chiaz, Les Pas, Les Carrets und die Vaudaisaz, die sich zum Ruisseau des Abrévieux | (einem Nebenarm der Albeuve) vereinigen. |
44.543 | SCHAFFHAUSEN | "Gesellschaft" | den Reigen anführte. An die Spitze der ganzen Bürgerschaft trat ein von der gesamten Gemeinde gewählter Bürgermeister; der erste Bürgermeister war Ritter Götz von Hünenberg von der Herrenstube (1411-1418) | |
43.87 | LAUSANNE | Rücksicht auf Hypothekarschulden angesetzte Steuer auf den Verkaufswert dieser Liegenschaften | Spezialkommission 1903 auf 229 Millionen Fr. | (226 Millionen für den städtischen und 3 Millionen für den ländlichen Anteil an der Gemeinde) festgesetzt worden ist; |
46.584 | WALZENHAUSEN | Kt. Appenzell A. R. | Vorderland 682 m. Gem. und Pfarrdorf, am O.-Abfall des Appenzellersporns 270 m über der Sohle des Rheinthales und 5 km onö. Heiden. Endstation der Drahtseilbahn Rheineck-Walzenhausen. Postbureau, Telegraph, Telephon. Gemeinde, mit Aeschach, Allmendsberg, Bärloch, Bild, Birkenfeld, Brand, | (wovon 215 Katholiken) |
46.387 | VEX | Conthey | Hérens und Sitten 1536-1320 m. 12 km langer Bewässerungskanal, der mehrere Gemeinden durchfliesst, aber von der Gemeinde Vex unterhalten wird. Zweigt sich am Fuss der Alpe de Combarzeline hinten im Val de Nendaz nach rechts vom Wildbach Prinze ab, durchzieht einen grossen Wald, geht über | (1453) |
42.549 | HEMBERG | Gallen | Bez. Neu Toggenburg 951 m. Gem. u. Pfarrdorf, im Thal des Necker, 6 km. nö. der Station Ebnat-Kappel der Toggenburgerbahn. Postbureau, Telegraph, Telephon; Postwagen nach St. Peterzell und Wattwil. Gemeinde, mit Bächli, Bohmen, Brand, Harzenmoos, Lemberg, Mistelegg, Starkenbach, Wies und Unter | (1101 Reformierte und 246 Katholiken) |
43.229 | LUTZENBERG | Kt. Appenzell A. R. | Bez. Vorderland 448-723 m. Gemeinde, in der NO.-Ecke des Kantons und von der Poststrasse Rheineck-Heiden durchzogen. Postbureau, Telegraph. Umfasst die Dörfer und Weiler Brenden, Haufen, Hof, Tobel und Wienachten. Zusammen 182 Häuser, 1353 zur Mehrzahl reform. Ew. Kirchgemeinde Thal | (Kant. St. Gallen) |
13.859 | Rivarolo | R. Ligure | Gemeinde in der ital. Provinz Genua, im engen, dicht bevölkerten und reizenden Thal der | (meist wasserlosen) Polcevera und an der Eisenbahn Genua-Novi gelegen, zerfällt in die Ortschaften R. superiore und R. inferiore, hat zwei prächtige Villen, Doria und Pallavicini, eine Baumwollweberei und (1881) |
3.301 | Brackwede | Regierungsbezirk Minden | 4 km südlich von Bielefeld, am Ursprung der Lutter, Station der Eisenbahn Berlin-Hannover-Köln, hat Flachs- und Wergspinnereien, bedeutende Bleichen, Fabriken für Chemikalien und Hohlglas | (besonders Lampencylinder), eine Eisengießerei und Maschinenbauanstalt (im nahen "Kupferhammer") und als Gemeinde B.-Brock (1880) |
45.658 | SPEICHER | Kt. Appenzell A. R. | Mittelland 936 m. Gem. und Pfarrdorf am NO.-Fuss des Gäbris, an der Strasse St. Gallen-Trogen und 2,5 km nw. Trogen. Station der Strassenbahn St. Gallen-Speicher-Trogen. Postbureau, Telegraph, Telephon; Postwagen nach Teufen. Gemeinde, mit Allmenweg, Au, Buchen, Bendlehn, Blatten, Bruggmoos, | (wovon 262 Katholiken) |
32.135 | Baum des Lebens | Es war nur Ein Baum des Lebens; also ist auch nur Ein Mittler zwischen GOtt und Menschen | 1 Tim. 2, 5. A.G. 4, 12. 2) Jener stand mitten im Garten; Christus ist mitten in seiner Gemeinde, Offb. 2, 7. vgl. Matth. 18, 20. 3) | |
42.548 | HELFENTSWIL | Gallen | Bez. Neu Toggenburg 820 m. Gem. und Pfarrdorf, auf einer hohen Terrasse zwischen der Thur und dem Necker, an der Strasse Degersheim-Lichtensteig und 5 km nö. der Station Lichtensteig der Toggenburgerbahn. Postbureau, Telegraph, Telephon; Postwagen Lichtensteig-Schönengrund. Gemeinde, mit Bruck, | (wovon 345 Katholiken) |
53.999 | Castelnuovo | C. di Val di Cecina | Ort im Kreis Volterra der ital. Provinz Pisa, unweit Volterra, hat 2233, als Gemeinde 4804 E. und starke, vielleicht schon von den Römern benutzte Schwefelbäder. slaw. Erceg Novi, Stadt in der österr. Bezirkshauptmannschaft Cattaro in Dalmatien, am Eingange und links der Bocche di Cattaro | (s. d.) |
41.386 | BUCHS | Gallen | Bez. Werdenberg 456 m. Gem. und Pfarrdorf, Hauptort des Bezirkes Werdenberg, am O.-Fuss des Alvier und 1 km vom Rhein. Station der Linie Rorschach-Sargans und Ausgangsstation der Arlbergbahn. Eidgenössisches und österreichisches Zollamt erster Klasse. Gemeinde, die Weiler Altendorf, Burgerau | Acker-(Korn-)bau; |
45.696 | STEIN | Kt. Appenzell A. R. | Hinterland 827 m. Gem. und Pfarrdorf, an der Strasse Waldstatt-Teufen und 4 km s. der Station Bruggen der Linie Zürich-Winterthur-St. Gallen. Postbureau, Telegraph, Telephon Postwagen Teufen-Herisau und Automobilwagen St. Gallen-Waldstatt. Gemeinde, mit Bisersweid, Boden, Brand, Grünholz, | (wovon 182 Katholiken) |
44.133 | REUTE | Kt. Appenzell A. R. | Bez. Vorderland 706 m. Gem. und Pfarrdorf, im O.-Abschnitt des Kantons nahe der Grenze gegen St. Gallen, zwischen zwei Exklaven von Innerroden und 3 km w. der Station Berneck der elektrischen Strassenbahn Altstätten-Berneck. Postbureau, Telegraph, Telephon; Postwagen Berneck-Heiden. Gemeinde, | (wovon 879 Reformierte und 222 Katholiken) |
42.65 | ESPEL | Gallen | Bez. und Gem. Gossau 622 m. Zwei Häuser, am linken Ufer des Kellenbaches u. 2,5 km sw. der Station Gossau der Linie Winterthur-St. Gallen. 52 kathol. Ew. Waisen- und Armenhaus der Gemeinde Gossau. Kt. St. Gallen, Bez. Ober Toggenburg, Gem. Alt St. Johann). | |
45.526 | SEVELEN | Gallen | Bez. Werdenberg 474 m. Gem. und Pfarrdorf am W.-Rand der Ebene des Rheinthales, am Sevelerbach und an der Strasse Rorschach-Chur; 8,5 km nö. Sargans. Station der Linie Rorschach-Sargans-Chur. Postbureau, Telegraph, Telephon. Gemeinde, mit Glat, Rans, St. Ulrich, Sevelerberg und einem Teil von | (wovon 43 Katholiken) |
45.540 | SIGIRINO | Besteht aus Osignano | Vianco und einem Teil von Taverne Superiore; zusammen 56 Häuser, 236 kathol. Ew. Pfarrei. Acker- und Weinbau, Viehzucht. Temporäre Auswanderung der Männer als Maurer, Maler und Gipser in die übrigen Kantone. Hauptort des Kreises Taverne. Die Gemeinde liegt am Eingang ins Val Cusello, dessen | (1690-1775) |
42.547 | HELFENTSWIL | Gallen | Bez. Wil 586 m. Gem. und Pfarrdorf, über dem linken Ufer der Thur, an der Strasse Wil-Bischofszell und 5 km sw. der Station Bischofszell der Linie Gossau-Sulgen. Postbureau, Telegraph, Telephon; Postwagen Wil-Bischofszell. Gemeinde, mit Dietenwil, Enkhäusern, Hub, Laupen, Lenggenwil, Täggenswil | (wovon 155 Reformierte) |
45.508 | SENNWALD | Gallen | Bez. Werdenberg 470 m. Gem. und Dorf im st. gallischen Rheinthal, am SO.-Fuss des Hohen Kasten und an der Strasse Gams-Oberriet, 3 km n. der Station Salez-Sennwald der Linie Rorschach-Sargans. Postbureau, Telegraph, Telephon; Postwagen Salez-Gams. Gemeinde, mit Frümsen, Büsmig. Hag, Salez | (wovon 101 Katholiken) |
46.511 | WALD | Kt. Appenzell A. R. | Vorderland 962 m. Gem. und Pfarrdorf, an der Strasse Trogen-Heiden und 4,5 km nö. der Station Trogen der Strassenbahn St. Gallen-Speicher-Trogen. Postbureau, Telegraph, Telephon. Postwagen Trogen-Heiden. Die ausgedehnte Gemeinde umfasst neben dem Dorf Wald noch zahlreiche Weiler und Häusergruppen: | (wovon 64 Katholiken) |
41.146 | BALTSCHIEDERBACH | Visp Wildbach | 10 km lang; entfliesst dem am Bietschhorn gelegenen Baltschiedergletscher, folgt dem Baltschiederthal in seiner ganzen Länge von N.-S. und mündet 2 km unterhalb Visp von rechts in die Rhone. Zehn grosse Wasserfuhren | (Bewässerungskanäle, Bisses) entnehmen ihr Wasser dem Bach und geben es an die Gemeinde Ausserberg, Baltschieder, Gründen und Eggerberg ab. |
41.202 | BENKEN | Gallen | Bez. Gaster 424 m. Gem. u. Dorf, zwischen Zürichsee und Walensee, an der Strasse Reichenburg-Kaltbrunn, am rechten Ufer des Linthkanals und am Benkener Riet, am NW.-Fuss des Ober-Buchbergs. Station der Linie Rapperswil-Wesen-Sargans. Postbureau, Telegraph. Gemeinde, die Weiler und Höfe Breiten, | (Muscheln und Haifischzähne) und zur Glasfabrikation verwendet wird. |
43.410 | MONT LA VILLE | Postwagen nach L'Isle, Cossonay, La Sarraz | La Praz und La Coudre. 77 Häuser, 447 reform. Ew. Gemeinsame Kirchgemeinde mit La Praz. Die ziemlich ausgedehnte Gemeinde umfasst 19,6 km², zieht sich bis zum Kamm des Mont Tendre hinauf und umfasst ziemlich viel Wald und verschiedene Sennberge | (z. B. Le Molendruz, Le Pré de Joux, Boutavent Dessus etc.) |
43.650 | OBERRIEDEN | Horgen Untere Station in 427 m | Kirche in 467 m. Gem. und Pfarrdorf, am linken Ufer des Zürichsees und 11 km s. Zürich Je eine Station der Linien Zürich-Wädenswil-Ziegelbrücke und Zürich-Thalwil-Zug. Postbureau, Telegraph, Telephon. Die Gemeinde zieht sich quer über den Berg bis zur Sihl und umfasst ausser dem Dorf | (wovon 168 Katholiken) |
45.539 | SIGGENTHAL | Gemeinde am rechten Ufer der Limmat und Aare | 1 km n. der Station Turgi der Linie Turgi-Waldshut. Station Siggenthal der nämlichen Linie. Umfasst die Dörfer und Weiler Ober und Unter Siggingen, Ennetturgi, Rost, Stalden, Steinenbühl und Wasserfallen. Zusammen 158 Häuser, 1073 Ew. | (wovon 176 Reformierte) |
53.1000 | Castiglione | C. del Lago | Ort in der Provinz und im Kreis Perugia, am Westufer des Lago Trasimeno und an der Linie Florenz-Rom des Adriatischen Netzes, hat 1329, als Gemeinde 10838 E. und einen ehemaligen Palast der Herzöge della Cornia. – 3) C. di Sicilia, Stadt im Kreis Acireale der Provinz Catania in Sicilien, | (1881) |
52.1008 | Bihar | Außerdem kommen noch 3374 Deutsche | 5957 Slowaken und der Konfession nach 45864 röm., 45975 griech. Katholiken und 25968 Israeliten vor. Das Komitat zerfällt außer der Stadt mit Municipium und Komitatssitz Großwardein | (s. d.) Groß-Gemeinde im Komitat B., nördlich von Großwardein, an der Linie Großwardein-Er-Mihályfalva der Ungar. Staatsbahnen, hat (1890) |
43.378 | MISSY | Dorf | Ufer der Petite Glâne und der Broye und am W.-Rand der Ebene der Broye, an der Strasse Estavayer-Sugiez; 4,2 km wnw. der Station Domdidier der Linie Lausanne-Payerne-Lyss und 7,5 km nnö. Payerne. Das Gebiet der Gemeinde Missy greift zwischen Grandcour und Saint Aubin keilförmig in den K | (métral) verwaltet. 1148: Missiacum; |
47.1232 | WOLFHALDEN | Kt. Appenzell A. R. | Wolfhalden von Norden gesehen, und nicht von Süden. - Gemeinde auf dem NW.-Abhang der Hügel; 5 km sw. von Rheineck. - Schöne Aussicht auf den Bodensee. Seidenbeuteltuchweberei, keine Bandweberei. - Keine Sandsteingruben, keine Kapellen. - Waisen- und Armen | (Puntaiglasgranit) des Denkmals kommt vom Tödi und ist vom alten Rheingletscher hergeschleppt worden. |
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