Fonds sind
Fonds, welche der Staatsregierung, dem Ministerium durch den Etat bewilligt sind, ohne daß über
die Verwendung derselben
Rechnung abgelegt zu werden braucht. Diese
Fonds werden zu
Ausgaben verwendet, welche aus irgend einem
Grunde nicht zur öffentlichen Kenntnis kommen sollen, was da, wo es sich um Zwecke der auswärtigen
Politik und der geheimen
Polizei handelt, oftmals unumgänglich ist; ihre Zulässigkeit für andere Zwecke der innern
Verwaltung,
z. B. für Agitationen in der
Presse,
[* 2] ist dagegen kaum zu rechtfertigen. Die Bewilligung Geheime Fonds
ist stets ein
Beweis besondern
Vertrauens einer
Volksvertretung zu der Regierung. (S. Dispositionsfonds.
)
in manchen Staatsbudgets vorkommende Summen, welche zur ausschließlichen Disposition
der höchsten Staatsbehörden gestellt und zur Bestreitung von Ausgaben bestimmt sind, welche nicht zur öffentlichen Kenntnis
kommen sollen und darum der Rechnungskontrolle entzogen sind, die sich nicht zur öffentlichen Rechnungslegung eignen, wie
die Ausgaben für die geheime Polizei, geheime
diplomatische Zwecke, Beeinflussung der Presse etc. Die Geheimfonds
haben
in allen Ländern starke Angriffe zu erdulden gehabt.
Doch sind sie für außerordentliche Zwecke, insbesondere aber für Zwecke der auswärtigen Politik, nicht zu umgehen, wie denn
auch im Deutschen Reich dem Auswärtigen Amt ein der Kontrolle des Rechnungshofs nicht unterstehender Geheimfonds
zur Verfügung gestellt
ist. Allerdings haben nicht selten einzelne Regierungen, wie z. B. diejenige des zweiten französischen
Kaiserreichs, die ihnen gewährten Geheimfonds
gemißbraucht und namentlich mit deren Hilfe eine verderbliche Korruption in der Presse
hervorgerufen. Vgl. Reptilienfonds.