Gasentwendung
,
derjenige Diebstahl, dessen Gegenstand eine Quantität Gas ist.
Gegenstand eines Diebstahls kann nämlich nur eine fremde bewegliche Sache, welche sich nicht im Gewahrsam des Diebes befindet, sein.
Hiernach ist aber auch die Entwendung von Gas, welches sich in fremder Innehabung befindet, also namentlich die widerrechtliche Zueignung desselben aus der Gasleitung, bevor es durch die ¶
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Gasuhr der einzelnen Konsumenten hindurchgegangen ist, ein Diebstahl (s. d.) und als solcher strafbar.