Flottenstation
,
Küstenort, welcher der Marine des Landes sichere Zuflucht gewährt, mit Hafeneinrichtungen ausgestattet und durch Forts geschützt ist, z. B. Swinemünde, Sebastopol [* 2] u. a. Dann auch ein fremder Küstenort, bez. Insel, welcher auf dem Seeweg zwischen Mutterland und Kolonie von den Kriegsschiffen angelaufen wird, um die nationalen Interessen wahrzunehmen.
Die Flottenstation
dient gleichzeitig als bequemer Anlaufort für
die Beschaffung von
Proviant,
Wasser,
Kohlen und ist nicht selten auch für Reparaturen der
Schiffe
[* 3] eingerichtet.