Titel
Fischerei
,
[* 2] das
Fangen von
Fischen, zerfällt in zwei
Arten, die wilde (natürliche), welche sich
über alle von der
Natur gebildeten Wasserläufe und Wasseransammlungen erstreckt und in Hochsee-,
Küsten- und Binnenfischerei
eingeteilt wird, und die zahme (künstliche), die in künstlich angelegten Wasserbehältern
(Teichen oder
Kanälen), welche
am Ein- und Ausfluß
[* 3] verschließbar sind und nach Belieben mit
Wasser gefüllt oder wieder entleert werden
können, betrieben wird.
Die in öffentlichen
Flüssen ist beinahe in ganz
Deutschland
[* 4] und ebenso in vielen andern
Staaten ein
Regal geworden, und dies
hat sich ganz ähnlich entwickelt wie das
Jagdregal, indem die öffentlichen
Flüsse
[* 5] von dem
Landesherrn für »Bannwässer«
erklärt wurden, gleichwie die
Wälder für
»Bannforsten«. Durch Erteilung von Privilegien kann dieses
Regal auf
Private
übertragen werden. Wo Regalität die
Regel ist, wird doch oft das
Recht, mit der
Angel zu fischen, als frei
anerkannt. In Gemeindewässern steht die Fischerei
den Mitgliedern der
Gemeinde zu, sofern die letztere über die Benutzung dieses
Rechts keine andre Bestimmung trifft.
Eine Fischerei
, deren Ausübung mehreren
Personen zusteht, nennt man Koppelfischerei.
In Privatgewässern ist die ein
Recht des Eigentümers
am Flußbett. Dahin gehören die
Flüsse, soweit sie nicht schiffbar sind,
Bäche, stagnierende
Wasser und
Lachen. Jeder Grundbesitzer
kann hier, soweit sein
Boden reicht, das
Wasser befischen. Befinden sich beide
Ufer nicht in demselben
Besitz,
so übt jeder der Grenznachbarn die Fischerei
bis zur Mitte des Wasserlaufs aus. Insofern die Fischerei
demzufolge
als eine
Pertinenz des
Grundeigentums
¶
mehr
angesehen werden muß, kann sie ebenso wie das Jagdrecht Gegenstand einer Servitut sein. In den Meeren steht die Fischerei
völkerrechtlich
allen Nationen zu, nur an den Meeresküsten ist meist auf eine gewisse Entfernung (gewöhnlich alte Kanonenschußweite oder 3 Seemeilen)
das Recht der Fischerei
(Küstenfischerei
) den Bewohnern der betreffenden Uferstaaten vorbehalten.
Das Fischereirecht gewährt zugleich die Befugnis, die zur Ausübung desselben erforderlichen Anstalten zu treffen und diejenige
Wasserbenutzung zu verhindern, welche das Fischen beeinträchtigen und den Fischstand vernichten würde, wie z. B. das Einleiten
von schädlichen Abgängen, das Ableiten des Wassers zu Bewässerungen etc. Die Ausübung des Fischereirechts ist der Oberaufsicht
des Staats (Fischerei
hoheit) und staatswirtschaftlichen Beschränkungen unterworfen.
In den Bereich dieser Anordnungen gehören außer den schon erwähnten Bestimmungen wegen Verunreinigung und Entziehung des Wassers: das Verbot des Fangens von Fischen zur Laichzeit;
Bestimmung von Minimalmaßen, unter welchen die betreffenden Fischgattungen nicht feilgeboten werden dürfen;
die Festsetzung bestimmter Maschenweiten für die verschiedenen Netze;
Verbot des Fischens zur Nachtzeit und mit Leuchten;
Untersagung der Anwendung schädlicher oder explodierender Stoffe beim Fischfang (giftige Köder, betäubende oder explodierende Stoffe, z. B. Sprengpatronen von Dynamit);
Verbot der Absperrung der Flüsse
über die ganze Breite
[* 7] ihres Spiegels durch ständige Fischerei
vorrichtungen oder Stellnetze;
Beseitigung der Hindernisse, welche den Fischzug hemmen können, bez. Anlage von Einrichtungen (Fischleitern, Fischpässen, Fischstegen), die den Fischen das Überwinden solcher Hindernisse, z. B. bei Wehren, ermöglichen.
Der Ertrag der Binnenfischereien
ist infolge übermäßiger ungeregelter Ausnutzung der Gewässer, Parzellierung des Grundbesitzes,
Störung des Laichgeschäfts durch Flußregulierungen, industrielle Anlagen etc., Verminderung der Pflanzennahrung infolge
der Entwaldung fast allgemein stark zurückgegangen. Gesetzliche Bestimmungen zur Schonung der Fische
[* 8] während
der Laichzeit sind schon vor Jahrhunderten erlassen worden, und zwar unterscheidet man absolute und relative Schonzeit.
Bei letzterer wird jede wichtigere Fischart in ihrer Laichzeit vom Fang und Markt ausgeschlossen, während die absolute Schonzeit in ihrer strengen Durchführung den Fischer während der Laichzeit der wichtigern Fische überhaupt vom Wasser fern hält. Letzteres System ist durch die Ausführungsbestimmungen von 1877 zu dem Fischereigesetz von 1874 in Preußen [* 9] eingeführt. Jedes nicht geschlossene Gewässer unterliegt, je nachdem in demselben die im Frühjahr laichenden Fische (Barsch, Zander, karpfenartige) oder die Winterlaicher (Lachs, Forelle, Maräne) von überwiegender Wichtigkeit sind, vom 10. (15.) April bis 9. (14.) Juni oder vom 15. Okt. bis 14. Dez. der Schonung (wobei einzelne Tage freigegeben werden können).
Dies System ist vielfach angegriffen worden, und das Urteil der Sachverständigen neigt sich immer mehr dem andern System zu, der naturgemäßern, die Fischer im Betrieb ihres Gewerbes weniger hindernden und von der Behörde leichter kontrollierbaren relativen Schonzeit. Sehr wesentliche Förderung erfuhr die Binnenfischerei in der neuern Zeit durch die künstliche Fischzucht und durch Gründung von Fischereigenossenschaften und Vereinen, wie namentliches Deutschen Fischereivereins (1870). Das preußische Fischereigesetz von 1884 erstrebt die Bildung solcher Genossenschaften, stellt aber sehr erschwerende Bedingungen.
Zur Hebung [* 10] der Seefischerei haben mehrere Staaten wissenschaftliche Kommissionen eingesetzt, von denen die United States Fish Commission die größten Leistungen aufzuweisen hat. In Deutschland besteht seit 1870 eine »Kommission zur wissenschaftlichen Untersuchung der deutschen Meere« in Kiel, [* 11] welche wertvolle Jahresberichte herausgibt. Eine gedeihliche Entwickelung der in großen Flüssen, welche das Gebiet mehrerer Staaten durchströmen, hat man durch internationale Verträge zu begünstigen gesucht, und zur Sicherung des Fischereibetriebs in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer ist 1882 eine internationale Konvention zwischen Deutschland, England, Frankreich, Belgien, [* 12] Niederlande [* 13] und Dänemark [* 14] unterzeichnet worden.
Wilde Fischerei.
Die große Anzahl der zu den verschiedenen Fischereien benutzten Fanggeräte läßt sich auf wenige Grundformen zurückführen, von denen die wichtigsten Netz, Reuse und Angel sind.
Die Netze im weitern Sinn werden aus sich kreuzenden stärkern oder schwächern Fäden geknüpft, welche Maschen von wenigen Millimetern bis zu mehreren Dezimetern Weite bilden. Als Material wird zu den Netzen Hanf, Flachs, Manilafaser, Baumwolle, [* 15] seltener Seide [* 16] gebraucht. Manilahanf dient zu stärkern Netzen, bei welchen auf die Biegsamkeit der Fäden weniger ankommt, während für die dünnfädigen Netze, für welche Leichtigkeit und Weichheit des Fadens von wesentlichem Nutzen sind, die Baumwolle mehr und mehr Eingang findet.
Seidene Netze sind zwar teuer, machen sich aber durch ihre große Dauerhaftigkeit, und weil sie im Wasser weniger sichtbar sind und daher gut fischen, gut bezahlt. Während die Netze früher durch Handarbeit hergestellt wurden, bezieht man sie jetzt meist aus Fabriken. Zur Erhöhung ihrer Dauerhaftigkeit werden die Netze vielfach mit fäulniswidrigen Substanzen, Abkochungen von Eichen- oder Birkenrinde, Katechu, Leinöl, Kupfersalzen etc., imprägniert.
Als Netze im engern Sinn bezeichnet man gerade Netztücher, die in senkrechter Stellung im Wasser fest aufgestellt oder der Strömung zum Treiben überlassen werden, und in denen die ihnen begegnenden Fische, nachdem sie den Kopf durch eine Masche hindurchgesteckt haben, mit den Kiemen hängen bleiben. Den Gegensatz zu den eigentlichen Netzen bilden die Garne, welche, an beiden Enden mit Zugleinen versehen und gegen das Land oder ein Fahrzeug hingezogen, die Fische wie mit einem Zaun umschließen und gewöhnlich mit einem trichterförmigen oder halbkugeligen Sack endigen, in welchen die Tiere beim Ausziehen des Garns schließlich hinein geraten.
Die eigentlichen Netze werden ein- oder mehrwandig, an der Oberfläche, in mehr oder weniger großer Tiefe oder am Grund feststehend oder treibend gebraucht. Die einwandigen Netze sind einfache Netztücher von der verschiedensten Länge und Breite, die gewöhnlich am obern und untern Rand mit einer dünnern oder stärkern Leine, dem Simm, eingefaßt sind. Um ihnen eine senkrechte Stellung im Wasser zu geben, ist der Obersimm mit leichten, schwimmenden Körpern, den Flotten (Holz, [* 17] Kork, [* 18] Birkenrinde, hohlen Glaskörpern), der Untersimm gewöhnlich mit schweren Gegenständen, den Senkern (Steinen, Thonringen, Sandsäckchen, Bleiperlen), besetzt, die in angemessenen Abständen voneinander angebracht sind. Mehrwandige Netze sind zwei- oder dreiwandig, sie bestehen aus einem engmaschigen Netztuch, dem Tuch oder der Schlange, [* 19] in dessen Maschen die Fische stecken ¶
mehr
bleiben, und einem oder zwei sehr viel weitmaschigern Netztüchern, der Lädering oder den Gaddernetzen. Bei dreiwandigen Netzen liegt das Tuch zwischen den beiden Läderingsnetzen. Indem letztere erheblich kürzer und niedriger sind als das Tuch, mit demselben aber an Ober- und Untersimm fest verbunden sind, bewirken sie, daß dieses in lockern Falten hängt, in denen sich auch größere Fische, die den Kopf nicht bis hinter den Kiemenspalt in die Maschen stecken können, mit den Flossen verwickeln. Wo es sich um den Fang von Fischen handelt, die in Schwärmen von sehr übereinstimmender Größe vorkommen (Hering, Sprotte, Makrele), werden meistens einwandige Netze von der entsprechenden Maschenweite gebraucht; wo die Netze für allerlei Fischarten von verschiedener Größe benutzt werden, sind mehrwandige vorteilhafter.
Feststehend (Stellnetze) werden solche Netze gebraucht, indem man sie entweder in einer Reihe in gerader Linie aufgestellter und fest in den Grund getriebener Stangen (Pricken) anbindet, oder beide Enden des ausgespannten Netzes verankert. Mitunter wird auch nur das eine Ende des Netzes verankert und das in gerader Linie ausgefahrene Netz im übrigen freigelassen, so daß es sich mit Wind und Strömung um den festen Punkt drehen kann. Die Stellnetze bleiben gewöhnlich längere Zeit stehen und werden täglich oder seltener revidiert, um die gefangenen Fische herauszunehmen.
Beweglich (Treibnetze) werden die Netztücher angewandt, indem man sie quer zur Strömung auswirft, geradlinig ausspannt und, das eine Ende an Bord behaltend, Netz und Boot so lange treiben läßt, bis eine genügende Menge von Fischen in den Maschen steckt. Die Heringstreibnetze, die in der Nordsee in großer Menge angewandt werden, sind etwa 30 m lang und 17 m tief; je 70 solcher Netze werden aneinander geknüpft und als eine »Fleeth« bezeichnet, die also eine Länge von etwa 4 km besitzt und einen Wert von 10,000 Mk. repräsentiert. Auch für Pilcharde, Sardinen, Sprotten, Makrelen, Lachse, Störe werden Treibnetze, für Plattfische Stellnetze in See angewandt, während man in den Binnengewässern für verschiedenartige Fische hauptsächlich Stellnetze benutzt, an manchen Orten, namentlich auf großen und tiefen Gewässern, aber auch von Treibnetzen für Seeforellen, Saiblinge, Maränen und andre Arten Gebrauch macht.
Feststehende einwandige Netztücher werden, außer um in ihren Maschen Fische zu fangen, auch vielfach benutzt, um sie nur aufzuhalten oder ihrem Zug eine gewisse Richtung zu geben. So gebraucht man sie als Sperrnetze namentlich zum Abschließen der engen Meeresbuchten, in welche große Fischschwärme hineingezogen sind, um dieselben am Entweichen zu hindern und sie nach und nach mit Zuggarnen fangen zu können. Als Streichtücher bezeichnet man längere oder kürzere einwandige Netze, die vor Pricken aufgestellt oder verankert werden, um die Fische, welche sie auf ihrem Zug antreffen und sie nicht zu durchbrechen versuchen, sondern an ihnen entlang schwimmen, in die später zu besprechenden Fischsäcke zu führen. Als Fischzäune werden vielfach lange einfache Netzwände in mehreren dem Ufer parallelen Reihen in Meeren aufgestellt, welche Ebbe und Flut haben. Sie werden mit Pricken befestigt, und der untere Simm muß dem Grund fest aufliegen oder in denselben eingedrückt sein. Mit der Flut gehen zahlreiche Fische über diese Zäune hinweg und bleiben bei der Ebbe hinter ihnen liegen.
Die Garne unterscheiden sich von den Netzen dadurch, daß sie nur zur Umschließung der Fische benutzt werden, die sich nicht in den Maschen verwickeln, weil dieselben dazu im allgemeinen zu eng sind. Sie bestehen der Regel nach aus einem trichterförmigen, halbkugeligen oder cylindrischen Sack und zwei an dessen Öffnung befestigten Netzwänden, den Flügeln, und werden in den verschiedensten Dimensionen und unter zahlreichen Benennungen gebraucht. Sack und Flügel sind von einem festen Simm eingefaßt, an dem Obersimm werden Flotthölzer, an dem Untersimm Senker angebracht, durch deren Benutzung man es in der Hand [* 21] hat, das Garn höher oder tiefer gehen zu lassen.
Das freie Ende jedes Flügels ist an einem Stock oder einer Stange von gleicher Höhe befestigt, an welche eine längere oder kürzere Zugleine angeknüpft wird. Die Garne werden in der See- und Süßwasserfischerei, vom Land oder von Booten aus gebraucht. Bei ihrer Anwendung vom Land aus wird das Garn auf ein Boot gelegt, welches, während die eine Zugleine am Ufer festgehalten wird, so weit auf das Wasser hinausfährt, bis diese Leine und der eine Flügel über Bord gelaufen sind, und dann, einen Halbkreis beschreibend, den Sack, den andern Flügel und die andre Zugleine auslaufen läßt und das Ende der letztern ans Land bringt.
Das Garn wird dann an den beiden Zugleinen ans Land gezogen, und die von den Flügeln umschlossenen Fische gelangen, indem die Flügel Hand um Hand aufgenommen werden, in den Sack, der dann zuletzt aufs Land gezogen wird. In gleicher Weise werden die Garne auf dem Wasser von zwei Booten ausgefahren, die sich dann, oft erst, nachdem sie das Garn rudernd oder segelnd eine Zeitlang hinter sich hergezogen haben, nebeneinander legen, verankern und das Aufholen wie am Land vornehmen.
Auf schlammigem Grund, in den das Garn leicht tief einschneiden würde, werden an dem Untersimm, um ihn leicht über den Boden gleiten zu lassen, Strohwische oder belaubte Zweige angebunden; auch an den Zugleinen werden, um sie an zu tiefem Untersinken zu hindern, wenn sie sehr lang sind, hin und wieder Holztönnchen, Bündel von Korkholz od. dgl. befestigt. Außerdem knüpft man an die Zugleinen vielfach dünne Strohbündel oder Holzspäne in Abständen von einigen Metern an, um durch deren schwankende Bewegungen die Fische gegen die Flügel und den Sack hin zu scheuchen.
Sehr ergiebig ist häufig die Fischerei unter Eis [* 22] mit dem Wintergarn, einem großen Zuggarn, welches namentlich auf den Haffen und großen Seen viel gebraucht wird. Es werden zum Einlassen und Aufholen des Garns zwei große Wuhme von mehreren Metern Seitenlänge etwa 300 m voneinander entfernt in das Eis geschlagen. Von der Einlaßöffnung ausgehend, wird jederseits bis zur Aufholeöffnung in einem Halbkreis oder einer zweimal winkelig gebrochenen Linie eine Reihe kleiner Eislöcher gemacht, die etwa um je 10 m voneinander entfernt sind. An zwei 12-15 m langen, durch die Einlaßöffnung unter das Eis geführten Stangen, an deren Ende die Zugleinen angebunden sind, werden diese nun unter den Eislöchern mittels hölzerner Gabeln fortgeschoben und zunächst an dem ersten Winkel [* 23] ausgezogen, um Flügel und Sack durch die Einlaßöffnung unter Wasser zu ziehen und in gerader Linie auszubreiten. Es wird dann in gleicher Weise mit dem Fortschieben der Stangen fortgefahren bis zur zweiten Ecke, und indem hier die Zugleinen angezogen werden, folgt ihnen das Garn, einen Halbkreis bildend, und wird schließlich, nachdem die Zugleinen aus der ¶
Zum Duden
Nr. | Ergebnis | Fischerei |
---|---|---|
1 | ****** | Fi|sche|rei, die; - [mhd. vischerīe]: gewerbsmäßig betriebener Fang von Fischen u. anderen nutzbaren Wassertieren: von der ... |
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-
Fischen, s. Fischerei
-
Fischerei
-
Fischerei.
-
Fischereigerechtigkeit, s. Fischerei
-
Fischzucht, künstliche, s. Fischerei
Fischerei. - Bergbau und Hüttenkunde
Seite 290: Fischerei.Fischerei.
- Angel
fischerei.
- Dredge *
- Fischen, s.
Fischerei.
Fischerei
gerechtigkeit, s. Fischerei.- Fischzucht, künstliche, s.
Fischerei.
- Halieutik.
- Harpune.
- Krebsen.
- Reuse.
- Schleppnetz.
- Teichfischerei *
Anzahl Elemente auf 200 begrenzen.
Quellen, Literatur
Band - Seite | Artikel | Autor | Titel | Ausgabe |
---|---|---|---|---|
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6.311 | Fischerei | Adams | Fisheries and fishermen of all countries | (das. 1883) |
6.311 | Fischerei | Baer | Über zweckmäßige Bewirtschaftung privater Fischereien | (Dorpat 1871) |
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15.560 | Teich | v. dem Borne | Handbuch der Fischzucht und Fischerei | (das. 1886) |
6.311 | Fischerei | Benecke | Bericht über die Londoner internationale Fischereiausstellung | (das. 1884) |
6.311 | Fischerei | Baird | Reports of the commissioner of fish and fisheries | (Wash. 1879-85) |
6.311 | Fischerei | Wittmack | Beiträge zur Fischereistatistik des Deutschen Reichs | (Berl. 1875) |
6.311 | Fischerei | Atkins | Cheap fixtures for the hatching of salmon | (Washington 1879) |
62.258 | Netzfischerei | M. von dem Borne | Handbuch der Fischzucht und Fischerei | (Berl. 1886) |
8.267 | Hedemarken | Frachtfuhren | Fischerei und Jagd. Die Zahl der Bewohner beträgt | (1876) |
6.311 | Fischerei | Marcard | Darstellung der preußischen Seefischerei in ihrer jetzigen Lage | (das. 1870) |
60.901 | Laíschew | Ackerbau | Viehzucht und Fischerei. - Kreisstadt im Kreis L., rechts an der Kama, hat | (1893) |
53.67 | Bjelosérsk | , Post, Telegraph | 17 Kirchen, 1 Mädchenprogymnasium, Schiffahrt, Fischerei und Spitzenklöppelei. Im Hafen am Bjeloserskischen Kanal wurden | (1888) |
6.311 | Fischerei | Metzger | Beiträge zur Statistik und Kunde der Binnenfischerei des preußischen Staats | (das. 1880) |
6.311 | Fischerei | Lindeman ^[Derselbe] | Die Seefischereien, ihre Gebiete, Betrieb und Erträge in den Jahren 1869-1878 | (das. 1880) |
6.311 | Fischerei | Milie Home | Salmon and salmon fisheries | (Lond. 1883) |
17.159 | Borne | "Fischerei und Fischzucht im Harz" | (das. 1883) | |
6.311 | Fischerei | "Compendium of the tenth census" | (Juni 1880) | |
6.311 | Fischerei | "Deutsche Fischereizeitung" | (Stettin, seit 1877) | |
6.311 | Fischerei | Whymper | The fisheries of the world | (Lond. 1883) |
60.517 | Kolymsk | Jagd, Fischerei, Viehzucht | Sitz der Verwaltung ist Srednje-Kolymsk | (s. d.) |
53.317 | Borne | "Handbuch der Fischzucht und Fischerei" | (ebd. 1886) | |
6.311 | Fischerei | "Zirkulare des Deutschen Fischereivereins" | (das. 1870-1885) | |
17.117 | Benecke | Fische | Fischerei und Fischzucht in Ost- und Westpreußen | (Königsb. 1881) |
6.311 | Fischerei | Benecke, Fische | F. und Fischzucht in Ost- und Westpreußen | (Königsb. 1881) |
6.311 | Fischerei | Goode | The fishing industries of the United States | (Lond. 1883) |
65.831f | Erläuterungen | Benecke, Fische | Fischerei und Fischzucht in Ost- und Westpreußen | (Königsb. 1881) |
62.258 | Netzfischerei | B. Benecke, Fische | Fischerei und Fischzucht in Ost- und Westpreußen | (Königsb. 1881) |
6.311 | Fischerei | Roosevelt und Green | Fish hatching and fish catching | (Rochester N. Y. 1879) |
6.311 | Fischerei | Krafft | Die neuesten Erhebungen über die Zustände der F. in Österreich | (Wien 1874) |
6.311 | Fischerei | "Amtlicher Bericht über die Berliner internationale Fischereiausstellung" | (Berl. 1880) | |
6.311 | Fischerei | "Bayrische Fischereizeitung" | (Münch.) | |
12.136 | Nicotera | Provinz Catanzaro | Kreis Monteleone, am Tyrrhenischen Meer, Sitz eines Bischofs, mit Zollamt, Konvikt, Gymnasium, bedeutender Fischerei und | (1881) |
6.311 | Fischerei | Duke of Edinburgh | Note on the sea fisheries and fishing population of the United Kingdom | (das. 1883) |
12.67 | Netz | Maschen bestehendes Gestrick | Fang von Fischen und Wild bedient | (über die Netze, welche zum Fischfang benutzt werden, s. Fischerei) |
58.568 | Gurjew | 5954 E. | 1 Raskolnikenkirche, 1 Moschee, Fischerei und Dampfschiffahrtsverbindung mit Astrachan und Fort Alexandrowsk | (auf der Halbinsel Mangischlak) |
52.558 | Bayern | 1882 entfielen von den Berufsthätigen mit Angehörigen auf Land- und Forstwirtschaft | Jagd und Fischerei 2681265 | (50,9 Proz.) |
6.311 | Fischerei | Lindeman | Die arktische F. der deutschen Seestädte 1620-1868 | (in den "Ergänzungsheften zu Petermanns Mitteilungen", Gotha 1869) |
60.517 | Kolywán | , Ackerbau, Vieh-, Bienenzucht | Fischerei. K. liegt an Stelle des 1713 errichteten Fort Tschausk, das 1822 K. genannt wurde und kurze Zeit Gouvernementsstadt war. - 3) | |
65.533 | Swensksund | Getreide-, Flachsbau | Fischerei und Holzindustrie. – 2) S., Swjenzjany, poln. Swięciany, Kreisstadt im Kreis S., an der Petersburg-Warschauer Eisenbahn, in sumpfiger Gegend mit Seen, hat | (1893) |
66.51 | Uleåborg | Jagd, Fischerei | Waldindustrie. Es giebt 394 Fabriken mit 11,45 Mill. finn. Mark Produktion, darunter besonders Holzindustrie | (12) und Lederfabrikation (3,5 Mill.) |
3.691 | Büsum | Provinz Schleswig-Holstein | Kreis Norderdithmarschen, an der Nordsee, mit Heide durch Sekundärbahn verbunden, hat einen kleinen Hafen, Fischerei, treffliche Badeeinrichtungen und | (1880) |
3.788 | Caorle | Provinz Venedig | Distrikt Portogruaro, in ungesunder Lagunengegend, an der Mündung der Livenza ins Adriatische Meer, mit ergiebiger Fischerei und | (1881) |
65.890 | Tolkemit | Töpferei, Brauerei, Ziegelei | Wasser- und Dampfmühle, Schiffbau, Fischerei, Landwirtschaft, Viehzucht und Heben von Steinblöcken vom Meeresgrunde | (mit Steinzangen) |
14.331 | Sáros-Patak | Rechtsakademie und Obergymnasium, Staats-Lehrerpräparandie | Schloß und Park, Tuchweberei, bedeutendem Weinbau, Fischerei, Mühlsteinfabrikation und | (1881) |
17.159 | Borne | "Handbuch der Fischzucht und Fischerei" | (mit Benecke und Dallmer, das. | |
17.117 | Benecke | "Handbuch der Fischerei und Fischzucht" | (mit v. d. Borne und Dallmer, das. 1885) | |
52.715 | Benecke | "Fische, Fischerei und Fischzucht in Ost- und Westpreußen" | (Königsb. 1881) | |
15.864 | Tropea | Provinz Catanzaro | Kreis Monteleone, am Tyrrhenischen Meer, Bischofsitz, mit Kathedrale, Schloßruinen, kleinem Hafen, Fischerei, Fabrikation von Stiefelsohlen und Baumwolldecken und | (1881) |
52.715 | Benecke | "Handbuch der Fischzucht und Fischerei" | (ebd. 1886, mit von dem Borne und Dallmer herausgegeben) | |
61.186 | Lindeman | "Die arktische Fischerei der deutschen Seestädte 1620-1868" | (in "Petermanns Mitteilungen", Ergänzungsheft 26, Gotha 1869) | |
63.392 | Lage, Grenzen | Forstwirtschaft | Jagd und Fischerei. Im J. 1893 waren von der Gesamtfläche des Landes 8192505 ha | (23,5 Proz. der Gesamtfläche) |
6.311 | Fischerei | Zeitschriften etc. | "Jahresberichte der Kommission zur wissenschaftlichen Untersuchung der deutschen Meere" | (Kiel, seit 1874) |
13.778 | Rheinau | Stadt im deutschen Bezirk Unterelsaß | Kreis Erstein, am Rhein, hat eine kath. Pfarrkirche, eine Korbflechteschule, Korbflechterei, Fischerei, eine mechanische Ziegelei und | (1885) |
10.586 | Leba | Regierungsbezirk Köslin | Kreis Lauenburg, an der Mündung des Flusses L. in die Ostsee, hat eine Rettungsstation für Schiffbrüchige, Fischerei, Handel mit Fettvieh und Fischen und | (1885) |
6.311 | Fischerei | Walpole | The British fish trade and fish transport and fish markets | (Lond. 1883) |
12.180 | Nikolaiken | Regierungsbezirk Gumbinnen | Kreis Sensburg, am Tatter Wasser, einem Arm des Spirdingsees, 120 m ü. M., hat ein Amtsgericht, eine Oberförsterei, Fischerei und Fischhandel | (Maränen), bedeutende Holzausfuhr und (1885) |
12.106 | Neuwarp | Regierungsbezirk Stettin | Kreis Ückermünde, auf einer Halbinsel im Neuwarper See, einem Teil des Pommerschen Haffs, hat ein Amtsgericht, Fischerei und Fischhandel, Schifffahrt, Schiffbau und | (1885) |
7.760 | Groß-Auheim | Regierungsbezirk Kassel | Kreis Hanau, am Main und an der Linie Frankfurt-Aschaffenburg der Hessischen Ludwigsbahn, hat eine Eisengießerei, Zigarrenfabrikation, Fischerei, starken Gemüsebau und | (1885) |
16.646 | Wilhelmsburg | Regierungsbezirk Lüneburg | Landkreis Harburg, auf einer Elbinsel zwischen Hamburg und Harburg, hat eine evang. Kirche, Gemüsebau, Viehzucht, Fischerei, chemische Fabriken, Schiffswerften und | (1885) |
16.25 | Usmaitensee | See in Kurland | 37 qkm groß, entsendet sein Wasser durch einen längern Abfluß | (Große Irbe) zur Ostsee und gehört zu den sogen. Freiseen, in denen jeder Kurländer das Recht der Fischerei hat. |
63.16 | Petersburg | Bedeutend ist die Waldindustrie, Schiffbau | Fischerei. P. hat 610 Fabriken mit 173 Mill. Rubel Produktion, darunter 37 Maschinenfabriken | (20 Mill. Rubel Produktion) |
52.771 | Bergen | "Stävne" | ihre vorzugsweise in dem Ertrage der Fischerei bestehenden Erzeugnisse und setzt sie gegen Getreide, Branntwein, Gerätschaften u. s. w. um. Die eigene Handelsflotte der Stadt bestand (1891) | |
66.901 | Ystad | Die Stadt unterhält Fabriken in Tabak, Cichorien, Zucker | Leder und Wagen, Dampfmühle, Gießerei; treibt Fischerei und Schiffahrt. Die Ausfuhr erstreckt sich namentlich auf Eier | (1896: 202300 Stück) |
12.572 | Ovar | Provinz Beira | Distrikt Aveiro, nördlich am Strandsee von Aveiro und an der Eisenbahn Lissabon-Porto, mit Fischerei, lebhaftem Handel, regelmäßiger Dampfschiffsverbindung mit Aveiro und | (1878) |
9.493 | Kappeln | Provinz Schleswig-Holstein | Kreis Schleswig, am hohen Nordufer der 400-500 m breiten Schlei, hat ein Amtsgericht, eine Ackerbauschule, Knopffabrikation, eine Eisengießerei und Maschinenfabrik, Schiffahrt, Fischerei und | (1885) |
11.1 | Lychen | Regierungsbezirk Potsdam | Kreis Templin, zwischen mehreren Seen, die mit der Havel durch den 9 km langen Lychener Kanal in schiffbarer Verbindung stehen, hat ein Amtsgericht, 2 Reißbrettstiftfabriken, Dampf-, Mahl- und Schneidemühlen, Fischerei, Schiffahrt, Holzhandel und | (1885) |
16.50 | Varazze | Provinz Genua | Kreis Savona, am Golf von Genua und an der Eisenbahn nach Nizza, mit Resten alter Befestigungswerke, einem Hafen, Schiffbau, Fischerei, Fabrikation von Ankern, Nägeln, Seilerwaren, Papier und | (1881) |
9.125 | Jagd | "Oeconomia ruralis et domestica, darinne das ganze Ampt aller treven Hauß Väter, Hauß Mütter... auch Wild- und Vogelfang, Weidwerk, Fischerei, Holzfällung, von Jacob Coler" | (Wittenb. 1591-1601, viele spätere Auflagen) | |
61.708 | Mecklenburg | 49,5 | Proz. in der Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht und Fischerei, 24,6 Proz. in der Industrie, 7,9 Proz. im Handel und Verkehr beschäftigt. Die Zahl der Geborenen betrug | (1894) |
2.1004 | Blankenese | Regierungsbezirk Schleswig | Kreis Pinneberg, 10 km westlich von Altona, in romantischer Lage an der Elbe und der Altona-Wedeler Eisenbahn, mit vielen schönen Landhäusern der Hamburger Kaufleute, Fischerei und Reederei | (1884: 75 Segelschiffe und 1 Dampfschiff) |
6.245 | Fiddichow | Regierungsbezirk Stettin | Kreis Greifenhagen, an der Oder und an der Linie Stettin-Breslau der Preußischen Staatsbahn, mit Kirche, großem Marktplatz, Amtsgericht, Zuckerfabrik, Tabaks- und Rübenbau, Fischerei | (besonders Neunaugenfang), besuchten Viehmärkten und (1885) |
61.707 | Mecklenburg | 48,7 | Proz. der Bevölkerung in der Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht und Fischerei, 25,7 Proz. in der Industrie, 9,7 Proz. im Handel und Verkehr beschäftigt. Die Zahl der Geborenen betrug | (1894) |
17.27 | Altefähr | Regierungsbezirk Stralsund | Kreis Rügen, auf der Insel Rügen, am Rügenschen Bodden, Stralsund gegenüber, und an der Linie Stralsund-Bergen der Preußischen Staatsbahn, hat eine evang. Kirche, ein Seebad, Fischerei und | (1885) |
66.240 | Vereinigte Staaten von Amerika | Es entfielen hiervon auf Alaska 43 Mill. Pfd. | Oregon 24 Mill. Pfd., Washington 21 Mill. Pfd., Kalifornien 5 Mill. Pfd. Kalifornien hat ausgedehnte Fischerei allgemeiner Art, darunter auch für Walfische | (1 Mill. Doll.) |
8.296 | Heiligenhafen | Provinz Schleswig-Holstein | Kreis Oldenburg, an der Ostsee, der Insel Fehmarn gegenüber, hat eine alte gotische Kirche, eine landwirtschaftliche Schule, einen Hafen, eine gute Reede, eine Eisengießerei und Maschinenfabrik, Schiffbau, Schiffahrt, Landwirtschaft, Fischerei und | (1885) |
16.534 | Werder | Regierungsbezirk Potsdam | Kreis Zauch-Belzig, an der Havel | (die alte Stadt auf einer Insel in derselben) und der Linie Magdeburg-Berlin der Preußischen Staatsbahn, 35 m ü. M., hat eine evang. Kirche, ein Amtsgericht, bedeutenden Obstbau, Ziegel- und Kalkbrennerei, Fischerei, Bierbrauerei und (1885) |
16.180 | Vianna do Castello | Castello | Distriktshauptstadt in der portug. Provinz Entre Douro e Minho, am Lima, seiner Mündung, an der Eisenbahn Porto-Valença gelegen, eine der schönsten Städte Portugals, hat einen durch das Castello de Santiago verteidigten, aber ziemlich versandeten Hafen, Fischerei, lebhaften Handel und | (1878) |
63.497 | Pskow | Kreis im nordwestl. Teil des ruß. Gouvernements P. | Pskower See und dessen Zuflüssen, hat 6349,9 qkm, davon 511,7 qkm Seen, 202777 E.; Flachsbereitung, Fischerei, Schiffahrt. - 3) 23985 E., 39 russ., 1 kath., 1 evang. Kirche, 1 Mönchs-, 2 Nonnenklöster, alten Kreml mit der Kathedrale der Heiligen Dreifaltigkeit | (aus dem 12. Jahrh.) |
13.127 | Plau | Stadt im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin | Herzogtum Güstrow, am Ausfluß der Elde aus dem Plauer See, an der Eisenbahn Güstrow-P., hat eine Pfarrkirche aus dem 13. Jahrh., ein Amtsgericht, eine große Maschinenfabrik und Eisengießerei, Tuchfabrikation, Mahlmühlen, Ziegeleien, Fischerei und | (1885) |
16.397 | Warnemünde | Flecken in Mecklenburg-Schwerin | Distrikt Rostock, an der Mündung der Warnow in die Ostsee und an der Eisenbahn Neustrelitz-W., 11 km von Rostock, hat eine evang. Kirche, einen Hafen | (Seehafen von Rostock), starke Schiffahrt, Handel und Fischerei, ein besuchtes, gut eingerichtet Seebad und (1885) |
66.864 | Württemberg | Die bedeutendsten Fruchtmärkte sind Ulm, Biberach | Riedlingen und Saulgau. Sehr wichtig ist auch der Weinbau | (s. Württembergiscbe Weine). auf den Fildern, der Spargel und Blumenkohl von Ulm. Handelsgärtnereien bestehen in Stuttgart. Der Landwirtschaft, Gärtnerei und Tierzucht, Forstwirtschaft und Fischerei gehörten 1895: 933576 (1882: 942924) |
51.35 | Aberdeen | Fischerei und beträchtlichen Handel; ferner besteht Fabrikation von Baumwoll- und Leinenzeugen | Seiden- und Strumpfwaren. Die Berge von Braemar enthalten farbige Krystalle, sog. Cairngorms, auch Topase. - 2) die Municipal Offices mit Turm | (64 m), eine schöne röm.-kath. Kirche mit Turm (61 m); wird durch einen 800 m langen Granitmolo und durch zwei Batterien verteidigt. Ein Kanal (30 km) (spr. äbberdihn), Grafenwürde in der alten schott. Familie der Gordon (s. d.) |
19.320 | Fischereirecht | A. Buchenberger, Artike | "Fischerei" in Schönbergs "Handbuch der politischen Ökonomie" und die daselbst aufgeführte sonstige Litteratur, außerdem die Schriften von Staudinger, die "Zirkulare des Deutschen Fischereivereins", die " | Mitteilungen der Sektion des Deutschen Fischereivereins für Küsten- und Hochseefisc (redigiert von Herwig) und die in München erscheinende "Allgemeine Fischereizeitung" (redigiert von Staudinger und Hofer) |
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