Erblasser
,
Bezeichnung eines Verstorbenen in Bezug auf das durch seinen Tod auf andre übergehende Vermögen.
Der Erblasser
, welcher
letztwillig über seinen
Nachlaß verfügt hat, wird
Testator genannt (s.
Testament).
Erblasser
223 Wörter, 1'556 Zeichen
Erblasser,
Bezeichnung eines Verstorbenen in Bezug auf das durch seinen Tod auf andre übergehende Vermögen.
Der Erblasser
, welcher
letztwillig über seinen
Nachlaß verfügt hat, wird
Testator genannt (s.
Testament).
Nr. | Ergebnis | Erblasser |
---|---|---|
1 | ****** | Erb|las|ser, der; -s, - (Rechtsspr.): jmd., der bei seinem Tod eine Erbschaft hinterlässt. |
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Der Erblasser.
Erblasser
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