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die Verwaltung des Reiches und ihre Verschmelzung mit Post und Telegraphie als das letzte, der wachsenden wirtschaftlichen und politischen Einsicht des kommenden Jahrhunderts vorbehaltene Ziel betrachtet.
Die vielfachen, teilweise mit großen Verlusten an Menschenleben und Material verknüpften Eisenbahnunfälle [* 3] des Sommers 1891 haben die Aufmerksamkeit der öffentlichen Meinung in der Presse [* 4] und Litteratur wieder einmal in besonders hohem Maße auf das Eisenbahnwesen gelenkt. Mehrfach sind Zweifel darüber laut geworden, ob namentlich auch die deutschen Eisenbahnen in Bezug auf Betriebssicherheit und Leistungsfähigkeit allen Anforderungen entsprechen, welche einerseits im Interesse des ständig wachsenden Verkehrs und der in gleichem Verhältnis steigenden Schwierigkeit des Betriebs, anderseits im Hinblick auf die stetigen Fortschritte der Eisenbahntechnik, besonders in Bezug auf Signal- und Bremswesen, mit Recht gestellt werden können. In dieser Hinsicht vgl. den Art. »Eisenbahnbetriebssicherheit«.
Ferner haben jene bedauerlichen Vorkommnisse zu einer erneuten Anregung der seit einer langen Reihe von Jahren in der Tages- wie in der Fachpresse und der wissenschaftlichen Litteratur mehrfach erörterten Frage geführt, ob die Vorbildung der Eisenbahnbeamten eine den steigenden Anforderungen vollkommen entsprechende und zweckmäßige sei. Diese Frage ist, wie früher, so auch jetzt wieder fast durchweg verneint worden. Haben frühere Stimmen sich meistens darauf beschränkt, gegen den Mangel einer fachmäßigen Vorbildung bei den höhern eigentlichen Verwaltungsbeamten zu polemisieren, so fehlt es jetzt nicht an Äußerungen von anscheinend sachkundiger Seite, welche in gleicher Weise die jetzige Art der Vorbildung der höhern Betriebsbeamten und endlich auch der Beamten des niedern Betriebs- und Verwaltungsdienstes als mangelhaft und unzureichend kennzeichnen.
Während die
Berg-,
Forst-,
Post- und Telegraphenverwaltungen von vornherein für eine fachmäßige Vorbildung
ihrer höhern Beamten Sorge tragen und auch die allgemeine
Verwaltung
(Regierung) sowie die Zollverwaltung das Ausrücken in
die höhern
Stellungen von einer praktischen Durchbildung der betreffenden Anwärter abhängig machen, entnimmt die Eisenbahnv
erwaltung, bei
deren
Umfang und Bedeutung eine gründliche theoretische und praktische Vorbildung nach dem
Urteil unbefangener
Sachverständigen erst recht geboten erscheint, nicht allein in
Preußen,
[* 5] sondern auch in andern deutschen
Staaten ihre höhern
Beamten noch immer aus Berufskreisen, welche dem Eisenbahnwesen mehr oder weniger fern stehen, nämlich einesteils den
Juristen,
andernteils den
Bau- und Maschinentechnikern, welche die für ihr
Fach vorgeschriebene Staatsprüfung abgelegt
haben.
Als hauptsächlichste und schwerwiegendste Einwände hiergegen werden folgende geltend gemacht: Auf dem Gebiete der eigentlichen Verwaltung stehen die wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen den juristischen, auf dem Gebiete der Eisenbahntechnik die Aufgaben des eigentlichen Betriebsdienstes den bautechnischen an Umfang und Bedeutung weit voran. Die gegenwärtige, im wesentlichen rein formal-juristische Vorbildung der höhern Verwaltungsbeamten ist für die wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Aufgaben derselben weder notwendig noch förderlich, weil diese vor allem einen klaren Blick für die praktischen Bedürfnisse des wirtschaftlichen Lebens und rasches Eingehen auf dieselben, ohne Rücksichten formaler Natur, erfordern. Mit den betriebstechnischen Aufgaben verhalte es sich
insofern ganz ähnlich, als auch hier das praktische Verständnis und Können weit wichtiger sei als das theoretische Wissen, noch dazu auf einem dem eigentlichen Betrieb fernliegenden Gebiete, der Bautechnik. Außerdem wird hervorgehoben, daß die wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Aufgaben einerseits und die betriebstechnischen Aufgaben anderseits schon jetzt ein so großes und schwieriges Gebiet umfassen, daß ihre völlige theoretische und, was besonders zu betonen, auch praktische Beherrschung ein eignes Studium für sich erfordert und nicht nur nebenbei in einer viel zu kurz bemessenen, im Grunde rein theoretischen Ausbildungszeit erworben werden kann, welche bei dem Mangel genügenden praktischen Verständnisses für den Auszubildenden anerkanntermaßen wenig oder gar keinen Wert hat. Es wird deshalb vielfach und gerade in fachmännischen Kreisen für beide Kategorien, Verwaltungsbeamte und technische Beamte, eine gründliche, von vornherein also bereits während der Studienzeit auf die spätern Berufsaufgaben gerichtete Vorbildung empfohlen, an welche sich die praktische Durchbildung in den verschiedenen Zweigen der Verwaltung, bez. des Betriebsdienstes anzuschließen haben würde, wobei noch betont wird, daß die Notwendigkeit einer solchen Vorbildung für die technischen Beamten um so dringlicher sei, als von ihrem theoretischen und praktischen Verständnis die Sicherheit des Betriebs und damit von Menschenleben und bedeutenden Werten in hohem Maße abhängig ist.
Als ein weiteres nicht zu umgebendes Erfordernis für eine den gesteigerten Anforderungen in Bezug auf Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Betriebs entsprechende Entwickelung des deutschen Eisenbahnwesens wird, wie oben bereits angedeutet, eine bessere Vorbildung auch der im niedern Betriebs- und Verwaltungsdienst thätigen Beamten angesehen, welchen die Ausführung der von den obern Beamten gegebenen Vorschriften und Anweisungen obliegt und damit unmittelbar die Sicherheit des Betriebs und die ordnungsmäßige Abwickelung des gesamten Verkehrs anvertraut ist.
Die größte Schwierigkeit und das bedeutendste Hindernis, welche hier einer als dringend notwendig betrachteten Verbesserung
entgegenstehen, werden darin erblickt, daß auf der einen Seite die Eisenbahnv
erwaltung (gleich den meisten andern
Zivilverwaltungen) zur Besetzung ihrer
Subaltern- und Unterbeamtenstellen vorzugsweise, ja fast ausschließlich
mit
Militäranwärtern (zivilversorgungsberechtigten
Unteroffizieren) bestimmungsmäßig verpflichtet ist, während auf der
andern Seite der Bildungsgrad derselben in Bezug auf Begabung, Schulwissen und
Erziehung in einem unverkennbaren (auch von der
Heeresverwaltung schwer empfundenen) Rückgang begriffen ist, seit mit dem mächtigen Emporblühen von
Handel und
Industrie
diese immer mehr, und bei lohnenden Aussichten naturgemäß die leistungsfähigsten
Kräfte
an sich ziehen.
Ob durch die bisherigen Verbesserungen der pekuniären
Lage der
Unteroffiziere, namentlich durch Gewährung bestimmter, mit
der Zahl der Dienstjahre steigender
Prämien hierin eine Besserung eintreten wird, bleibt abzuwarten. Selbst wenn dies der
Fall, wird immer noch der Übelstand bestehen bleiben, daß die zivilversorgungsberechtigten
Militäranwärter
in einem
Lebensalter in die Zivilstellung eintreten, in welchem sie meistens nicht mehr die erforderliche geistige
Spannkraft
und
Frische besitzen, um sich in die Aufgaben eines neuen
Berufs vollständig hineinzuleben und sich für dieselben von ihren
Anfängen an theoretisch
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und praktisch gründlich vorzubereiten. Überdies gehen
zu häufig davon aus, daß die zurückgelegte militärische Dienstzeit zu der Anwartschaft auf einen möglichst bequemen (Ruhe-) Posten berechtige, eine Anschauung, welche gerade mit den Anforderungen des Eisenbahndienstes durchaus unvereinbar ist. Als ein weiteres in dem vorgeschrittenen Lebensalter begründetes Bedenken wird geltend gemacht, daß die Militäranwärter zum großen Teil verheiratet, oft bereits als mehrfache Familienväter in ihren neuen Beruf eintreten. Abgesehen davon, daß hierdurch eine zweckmäßige Ausbildung und Verwendung in verschiedenen Dienstzweigen und den verschiedenen Orten vielfach behindert wird, entstehen hieraus, da der Neueintretende natürlich mit dem niedrigsten Besoldungssatz beginnen muß, häufig von vornherein Notlagen, aus welchen herauszukommen sehr schwer fällt und selten gelingt.
Als Mittel zu einer durchgreifenden Besserung dieser Verhältnisse ist im Laufe vorigen Jahres an beachtenswerter Stelle empfohlen worden, die Zivilversorgungsberechtigung auf das allernotwendigste Maß, nämlich auf die Fälle wirklicher vorzeitiger Invalidität zu beschränken und jeden Zwang zu einer an sich ungerechtfertigten Bevorzugung der zivilversorgungsberechtigten Militäranwärter zu beseitigen, wozu (bei Wegfall des Anreizes der im Heere zu erdienenden Anwartschaft auf eine Zivilstellung) zunächst eine wesentliche Aufbesserung der gegenwärtigen Besoldung der Unteroffiziere, namentlich nach längerer Dienstzeit, erforderlich sein würde, um dem Heere ein wirklich tüchtiges, den auch hier gestiegenen Anforderungen entsprechendes Unteroffizierkorps zuzuführen und zu erhalten.
Als ein fernerer Mangel der jetzigen staatlichen Eisenbahnv
erwaltung wird vielfach die gegenwärtige Organisation derselben mit ihren drei
Instanzen (Ministerium als Zentralinstanz, Eisenbahndirektion [Generaldirektion] als Mittelinstanz und Eisenbahn-Betriebsamt
[Oberbahnamt] als unterste [Lokal-] Instanz) betrachtet, zumal es den beiden untern Instanzen in mancher Beziehung an der zu
einem schnellen und wirksamen Eingreifen erforderlichen Selbständigkeit fehlt, ein schnelles Entschließen
und Handeln aber gerade im Eisenbahnwesen not thut, um den vielfach wechselnden Bedürfnissen des Verkehrs und Betriebs überall
rasch genügen zu können.