Eigentumsv
orbehalt
(Pactum reservati dominii), bei Rechtsgeschäften, namentlich bei Kaufverträgen, welche eine Eigentumsübertragung bezwecken, die ¶
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Nebenbestimmung, daß der Eigentumsübergang von einem gewissen Ereignis, z. B. vollständiger
Zahlung des Kaufpreises, abhängig sein soll. In der Rechtswissenschaft ist Streit darüber, ob in solchem Fall eine aufschiebende
oder eine auflösende Bedingung vorliege. Bei Immobiliarverträgen hat die moderne Gesetzgebung mehrfach (z. B. in Preußen)
[* 3] den Eigentumsv
orbehalt lediglich als einen Hypothekenvorbehalt aufgefaßt und behandelt, da mit
der Ab- und Zuschrift in den öffentlichen Büchern das Eigentumsrecht auf den neuen Erwerber übergeht.
Vgl. Thorsch, Der
Eigentumsv
orbehalt (Straßb. 1875).