Dynást
(griech., »Machthaber, Herrscher«),
Regent, kleiner
Fürst; im griechischen Staatswesen hießen Dynasten
diejenigen, welche sich durch einen Gewaltakt der
Regierung
bemächtigt hatten, z. B. die 30
Tyrannen in
Athen
[* 2] (von der Tyrannis unterschied sich die Dynastie
durch die Mehrheit der Regierenden);
im
Mittelalter solche
Grafen und
Herren, welche bei dem
Verfall der alten Gauverfassung im 11. Jahrh. in den
Besitz eigner reichsfreier
Territorien gelangt waren. Sie gehörten als alte
Freiherren und
Semperfreie (viri egregiae libertatis) dem fürstenmäßigen
hohen
Adel an und bildeten eine Mittelstufe zwischen den Besitzern wirklicher alter Gaugrafschaften und
den bloß ritterbürtigen
Mittelfreien. Als später die letztern auch oft den
Titel
Freiherren erhielten, nahmen die alten
Freiherren
fast sämtlich das
Prädikat
»Graf« an. Unter den Dynasten
des
Mittelalters befinden sich die Ahnherren der meisten deutschen
Regentenhäuser. Heutzutage werden wohl auch zuweilen die
Häupter einer Dynastie
(s. d.) Dynasten
genannt.