Regent, kleiner
Fürst; im griechischen Staatswesen hießen Dynasten diejenigen, welche sich durch einen Gewaltakt der
Regierung
bemächtigt hatten, z. B. die 30
Tyrannen in
Athen
[* 2] (von der Tyrannis unterschied sich die Dynastie durch die Mehrheit der Regierenden);
im
Mittelalter solche
Grafen und
Herren, welche bei dem
Verfall der alten Gauverfassung im 11. Jahrh. in den
Besitz eigner reichsfreier
Territorien gelangt waren. Sie gehörten als alte
Freiherren und
Semperfreie (viri egregiae libertatis) dem fürstenmäßigen
hohen
Adel an und bildeten eine Mittelstufe zwischen den Besitzern wirklicher alter Gaugrafschaften und
den bloß ritterbürtigen
Mittelfreien. Als später die letztern auch oft den
TitelFreiherren erhielten, nahmen die alten
Freiherren
fast sämtlich das
Prädikat
»Graf« an. Unter den Dynasten des
Mittelalters befinden sich die Ahnherren der meisten deutschen
Regentenhäuser. Heutzutage werden wohl auch zuweilen die
Häupter einer Dynastie (s. d.) Dynasten genannt.
dynastisch, auf die Dynastie bezüglich, dieselbe betreffend. So spricht man z. B.
nicht selten von dynastischenInteressen im
Gegensatz zu den
Interessen des
Volkes oder des
Staats.
bei den Alten insbesondere ein mit Herrschergewalt Begabter, der aber nicht bedeutend
genug war, um den Königstitel erhalten zu können. Der davon hergeleitete Ausdruck Dynastie bedeutet Herrschaft, dann aber
vorzugsweise eine Herrscherfamilie, eine Reihe von Herrschern aus einem und demselben Geschlecht. Im
mittelalterlichen DeutschenReiche waren Dynasten die «Edeln Herren» (liberi barones, viri egregiae
libertatis), welche die unmittelbare Freiheit unter dem Reiche für sich und ihre Besitzungen sowie die Reichsstandschaft behauptet,
aber nicht gleich den Fürsten und andern erblichen Grafschaftsinhabern die Landeshoheit, d. h.
alle Regierungsrechte an desKaisers Statt innerhalb eines geschlossenen Territoriums, erlangt hatten. Seit
dem 15. Jahrh., wo die Prädikate «Herr» und «Freiherr» an Personen des niedern Adels, welche weder Landeshoheit noch Reichsstandschaft
befaßen, als bloßer Titel vergeben wurden, nahmen die alten Dynast den gräfl. Titel an, und es fiel sonach die bis dahin zwischen
den hochadligen Fürsten und Grafen einerseits und dem niedern Adel andererseits bestehende Mittelstufe
der Herren oder Dynast weg.
an. Unter den Dynasten des Mittelalters befinden sich die Ahnherren der meisten deutschen Regentenhäuser. Heutzutage werden wohl auch zuweilen die Häupter einer Dynastie (s. d.)
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