die im Soldatenstande zugebrachte Zeit, die meist nach vollen Jahren berechnet wird,
wobei
Kriegsjahre doppelt, in Festungshaft oder nicht unverschuldeter Kriegsgefangenschaft zugebrachte Jahre gar nicht veranschlagt
werden.
Nach dem Dienstalter
wird bei
Unteroffizieren und Offizieren meist die
Beförderung bestimmt;
innerhalb derselben
Charge bestimmt
stets das Dienstalter
die Reihenfolge, über den Einfluß des Dienstalter auf die Pension s.
Invalidenversorgung.
(franz. Ancienneté), Dienst-, Amts-, Rangalter, Dienstalte
rfolge. Das Dienstalter wird nach den meisten
europäischen Heerverfassungen prinzipiell in allen Subalternoffiziergraden berücksichtigt bis zum Major, indem alsdann die
größere oder geringere persönliche Befähigung für ferneres Avancement entscheiden soll; doch ist
in großen Armeen auch schon für jüngere Kräfte die Möglichkeit eines Umgehens der Anciennität geboten. Militärisch wird die Anciennität nach
dem Tag der letzten Beförderung, bei Offizieren nach der Datierung des Patents berechnet. Im Gefecht ist die Anciennität für die Übernahme
des Kommandos wichtig, wenn der Kommandeur einer Truppe gefallen ist. Im Zivildienst wird auf die Anciennität bei
dem Aufrücken in höhere Gehaltsstufen Gewicht gelegt, auch bestimmt sich danach die Reihenfolge der in gleichem Rang stehenden
Beamten u. dgl.
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Anciennität
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