Despotie (vom grch. despotes, s.
Despot), Gewaltherrschaft. Mit Despotismus
wird ein Regierungssystem
bezeichnet, bei welchem ein absoluter Herrscher seine durch keine Gesetze gebundene Willkür auch nicht durch sittliche Motive,
durch Rücksichten auf das Gemeinwohl und auf die
Rechte anderer selbst beschränkt, vielmehr dieselbe schrankenlos, nach
seiner Laune, wirken läßt. Dies entspricht schon der
Definition des
Aristoteles. Jede despotische Herrschaft
ist stets eine absolute (denn in der beschränkten Monarchie ist die Willkür des
Regenten ausgeschlossen); nicht notwendig
muß aber jeder absolute Herrscher ein
Despot sein.
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Seite 196: Regierungsformen.
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Despotismus.
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- Demokratie.
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