forlaufend
Felsge-942
rüstes der Erde von den oberflächlichen
Massen, dann alle diejenigen Vorgänge, durch welche die Natur auf eine allmähliche
Abtragung der
Gebirge bis zum gänzlichen Verschwinden selbst der Kon- tinente unter einer allgemeinen Wasferbedeckung der
Erde hinarbeitet; ihr wirkt die gebirgsbildende Thätigkeit der Erdkruste in ihren verschiedenen Er- scheinungsweisen entgegen.
An der Deodand
arbeiten die Schwerkraft der Erde bei
Bergstürzen, Verg- schlüpfen,
Lawinen, bei der Erosion
[* 3] (s. d.) fließen-
des Wasser und
Eis,
[* 4] bei der Deflation (s. d.) be- wegte Luft, bei der Zerstörung der
Küsten und bei der
Abrasion (s. d.) der
Kontinente die
Wellen
[* 5] und die
Brandung des
Meers, ferner chem. Prozesse,
Pflanzen und
Tiere und endlich der
Mensch.
Denudieren (lat.), entblößen. vsniiüoia.'tio, s. Denunziation. Deuruio!2.ti0iit!8(lat.), s.Streitverkündigung. Denunziant, Denunziat, s. Denunziation. Denunziation (lat. ä^miuciatio), die an eine zur Ermittelung oder Verfolgung strafbarer Hand- lungen zuständige Behörde (Polizei, Staatsanwalt- schaft, Gericht) gerichtete Anzeige, durch welche jemand der Begehung einer strafbaren Handlung beschuldigt wird. Der Anzeigende wird Denun- ziant, der Angezeigte oder Beschuldigte (s. d.) Denunziat genannt.
Nach §. 156 der Deutschen Strafprozeßordnung können Anzeigen strafbarer Handlungen bei der Staatsanwaltschaft, den Be- hörden und Beamten des Polizei- und Sicherheits- dienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden. (S. auch Strafantrag.) Nach §. 86 der Osterr. Strafprozeßordnung sind der Staatsanwalt, der Untersuchungsrichter, der Bezirksrichter und die Sicherheitsbehörde zur An- nahme von Anzeigen verpflichtet. Berechtigt zur An- zeige ist jedermann.
In den §§. 84, 85 der Österr. Strafprozeßordnung ist auch eine allgemeine An- zeigepflicht der Behörden ausgesprochen, während die Deutsche [* 6] Strafprozeßordnung darüber schweigt, eine solche Pflicht also nur infoweit besteht, als sie in besondern Gesetzen vorgeschrieben ist (s. Anzeige- pflicht). Daß namenlose (anonyme) Anzeigen vor- sichtig zu behandeln sind, erscheint selbstverständlich, ist aber in der Osterr. Strafprozeßordnung (§. 87, Abf. 2) noch besonders vorgeschrieben.
Ist ein
Straf- verfahren durch eine wissentlich
falsche - in
Deutsch- land auch durch eine auf grober Fahrlässigkeit
be-
ruhende-Anzeige veranlaßt worden, so kann der An- zeigende in die Kosten verurteilt werden (§. 501 der
Deutschen, §. 390 der
Österr. Strafprozeßordnung). Wegen der Strafbarkeit der wissentlich falschen An- zeige s.
Anschuldigung, falsche. Da der
Anzeigende bloß die Thätigkeit der
Staatsanwaltschaft in
Be- wegung setzt, gehört er als solcher nicht
zu den Prozeß- beteiligten; über seine Vernehmung und
Beeidigung als Zeuge, über seine Glaubwürdigkeit enthalten die Prozeßordnungen
keine Vorschriften; es bewendet bei dem Grundsatz der freien Vcweiswürdigung. - Bei der Session (s. d.)
und bei der Verpfändung einer Forderung wird die
Anzeige (s. d.) an den Schuldner, daß die Forderung
abgetreten sei, viel- fach noch Deodand
genannt.
Denunzieren (lat.), anzeigen, s. Denunziation. Denuschka, rusf. Münze,
s.
Denga. Denver (spr. dcnnw'r), Hauptstadt des nord- amerik.
Staates Colorado und des (5ounty Arapa- boe, an der Mündung
des Cherry-Creek in den
South-Plattc Niver,
19 km ostlich vom Fuße der ' Nocky Mountains, 1592 m ü.
d. M., in schöner und gesunder
Lage, wurde 1858 von Goldgräbern ge- gründet, hatte 1870: 4759, 1880: 35629 und 1890: 106 713 E.
Deodand
ist wichtiger Eisenbahnknotenpunkt. Es gehen von hier Linien der Union
Pacific nach O., W.,
S. und N., ein Zweig
der
Chicago-Vurlington-
Quincy nach O., die Deodand
-Neuorleans, die
Atchison-
Topeka-Sta. M und die Deodand-Rio
Grande nach S. Die Stadt
besteht aus einer
Ost-, West- und Nord- abteilung
(Highland), hat breite und schattige
Straßen, stattliche Geschäftshäuser
und öffentliche
Gebäude, wie das Gcrichtshaus, die
Börse, Münze, Opernhaus und Hochschule. Deodand
ist der
Handels- nüttclpunkt für einen großen
Teil des Westens, namentlich für denVergbezirk von Colorado, ist Sitz zahlreicher
Land-, Vcwässerungs-, Vieh-,
Bergbau- und Hüttencompagnien, wird auch viel von Tou- risten besucht.
Die Industrie entwickelt sich schnell. 1888 hatte Deodand
schon 305 gewerbliche
Anlagen, welche 5261 Ardeiter beschäftigten und
Produkte im Jahres- werte von 27 Mill. Doll. lieferten, darunter
Mes- sing-,
Eisen- und feuerfeste Thonwarcn,
Baumate- rial, Wagen und Straßenbahnwagen,
Kessel und
Maschinen,
Blech, Möbel
[* 7] und Essig. Denver- und Rio-Grande-Gisenbahn,
s.
Amerika
[* 8] (Bd. 1, S. 520, 521). Denzinger,
Franz
Joseph,
Architekt, geb. in
Lüttich
[* 9] als Sohn eines deutschen Universitä'tsprofessors,
studierte an der Polytechni- schen Schule und
Akademie in
München
[* 10] bei Gärt- ner, bereiste Asterreich,
Deutschland,
[* 11]
Belgien
[* 12] und
Frankreich.
Seit 1859 leitete Deodand
die Restauration und den
Ausbau des
Regensburger
Toms; die beiden
Türme wurden 1869, das Querschiff 1872 vollendet.
Dann wurde Deodand
von der Stadt
Frank- furt a. M. zur Wiederherstellung des 1867 durch
Brand zerstörten Kaiscrdoms
berufen. Auch die Wiederherstellung der eingestürzten
Kirche in
Burg- hausen, der
Kirche in Kiedrich (Nbeingau), der Stiftskirche
in
Aschaffenburg
[* 13] und der Gcorgikirche in Nördlingen
[* 14] ist sein Werk; dazu der Neubau des chem.
Laboratorinms in
Erlangen,
[* 15] dieVadcbauteninKis- singen u.s.w. 1880 trat er wieder in den bayr.Staats- dicnst;
er starb in
Nürnberg.
[* 16]
Denzlingen, Dorf im Bezirksamt Emmendin- gen des bad. Kreises Freiburg, [* 17] an der Glotter, der Linie Heidelberg-Basel und der Nebenlinie Deodand-Walo- kirch (7,i km) der Bad. [* 18] Staatsbahnen, [* 19] hat (1890) 1595 E., Post, Telegraph, [* 20] evang. und kath. Kirche; Baumwollweberei, Leimsiederei, drei Cigarrenfabri- ken und Weinbau (Glotterthäler). In der Nähe auf einem Hügel die alte Burg Hochburg. Denzlingen-Waldkircher Eisenbahn (Elz- thalbahn) im Großherzogtum Baden [* 21] (7,i2 km) als Privatbahn eröffnet, seit Bad.
Staatsbahn. Vso I.HNNSN'tV, 1)60 kkV6Nt6, 1)60 Hu.va.nt6, (lat.), mit Gottes Segen oder Hilfe. Deoband (spr. diobännd), Stadt im Distrikt Saharanpur der indobrit. Nordwestprovinzen, an der Eisenbahnlinie Dehli-Lahaur, hat (1891) 19250 E., darunter 10871 Mohammedaner, 8049 Hindu, 324 Dschain, und Handel mit Zucker, [* 22] Öl und Getreide. [* 23] Vboä2.nü (spr. dwdännd; von lat. V60 lian- äum, i. Gott zu geben, Gott anheimgefallen), im frühern engl. Recht eine Sache, welche der Krone anheimsiel, weil sie unmittelbare Ursache der Tötung eines Menschen gewesen war. Der Name rührt wahrscheinlich daher, daß der Erlös für ¶