Denkübungen
,
als besonderer Unterrichtszweig, wurden zu Ende des 18. Jahrh. zuerst durch von Rochow in den Elementarunterricht eingeführt in Gestalt von besondern Unterredungen, die den Zweck hatten, die Kinder zum Denken, zu richtiger Begriffs- und Urteilsbildung anzuleiten. Rochow verlangte einerseits, daß in allem Unterrichte der Verstand und das Denken geweckt und entwickelt werde, andererseits richtete er auch Verstandesübungen in besondern Lektionen ein, in denen einzelne Begriffe, wie Ursache, Wirkung, Grund, Wahrheit, Irrtum, Gewißheit, Wahrscheinlichkeit u. s. w. erläutert wurden.
Basedow behandelte in diesen Unterredungen den
Menschen, seine Seelenkräfte und Seelenzustände und die Denkgesetze. Nach
Pestalozzi soll aller und jeder Unterricht Denkübung sein, was er namentlich in
Bezug auf Zahl und Form
darlegte und durchführte. Seine Nachfolger, Graßmann, Graser,
Harnisch, Scholz, Denzel, Diesterweg u. a., stimmten ihm bei;
doch hielten manche auch noch unmittelbare, d. h. nicht mit einem besondern Unterrichtsgegenstande
zusammenfallende Denkübungen
für nötig, die sie entweder, wie Graßmann und Graser, als allgemeine
Einleitung in die Unterrichtsfächer in die unterste Elementarklasse verlegten oder mit dem
Sprachunterrichte verbanden.
Gegenwärtig ist bei den
Pädagogen allgemein die
Ansicht durchgedrungen, daß die Denkübungen
als besonderes Fach vom Lehrplane der
Elementarschule zu streichen seien, indem aller Unterricht eine
Übung im
Denken sein müsse, daß aber die
Gelegenheit, die der
Anschauungs- und der
Sprachunterricht zu begrifflichen Erläuterungen bieten, wohl zu benutzen sei. –
Vgl. die Litteraturangaben bei Niemeyer, Grundsätze der Erziehung und des Unterrichts, hg. von Rein (Langensalza [* 2] 1878).