Dekretūr
(lat.), kurze Verfügung, Anweisung einer Behörde;
insbesondere die auf eine Eingabe von dem betreffenden Beamten gesetzte Verfügung, durch welche das Sekretariats- und Kanzleipersonal zur Ausfertigung des nötigen Bescheides angewiesen wird. In einer solchen Dekretur ist der Inhalt der auszufertigenden Verfügung selbst kurz angedeutet.