Defension
(lat.), Verteidigung, im juristischen wie im militärischen Sinn;
insbesondere nach
Verfall des Rittertums
und
Heerbanns bis ins 18. Jahrh. hinein in den deutschen
Staaten Bezeichnung der
Landmiliz (Defensioner
) und der darauf bezüglichen,
mit den
Ständen abgeschlossenen
Verträge (Defension
srezesse), ferner der dazu zu stellenden
Landesverteidigung, zunächst
nur
Fußvolk, bald auch
Ritterpferde und »Artholerey«.