Connétable
(franz., spr. -tábl, v. lat. comes stabuli, Comestabulus, Conestabulus, »Stallmeister«),
ursprünglich
Name des Beamten, dem die
Aufsicht der
Marställe oblag, welches
Amt schon unter den römischen
Kaisern bestand
und von den
Franken nach der
Eroberung
Galliens beibehalten ward. Gewöhnlich befehligte der
Comes stabuli
auch die kaiserliche
Reiterei; außerdem lag ihm die innere
Verwaltung des kaiserlichen
Palastes ob.
Fredegar und der Poeta Saxonicus
bezeichnen den Connétable
schon als einen Kriegsbefehlshaber, und unter
Karl d. Gr. verteidigte der
Comes stabuli die
Insel
Corsica
[* 2] gegen
die
Sarazenen; doch wurde sein Wirkungskreis erst unter den
Kapetingern allmählich erweitert.
Matthäus II. von
Montmorency, der 13. Connétable
unter den
Kapetingern, war der erste Connétable
im neuern
Sinn, d. h. französischer Reichswürdenträger
und Großschwertträger des
Königs, dem
Rang nach über den
Marschällen von
Frankreich, selbst über den
Prinzen stehend; unter
ihm stand die gesamte Kriegsmacht zu
Lande. Seine
Gewalt im
Krieg war fast die eines altrömischen
Diktators.
Daher hatten die
Könige oft
Grund genug, in den
Bürgerkriegen gegen den Connétable
Argwohn zu hegen und Gewaltmißbrauch von seiner
Seite zu befürchten.
Ludwig XIII. hob nach des tapfern
Lesdiguières
Tode die Connetable
würde als zu unumschränkt 1627 auf;
Napoleon I. führte
sie aber 1804 wieder ein, indem er seinen
Bruder
Ludwig zum Connétable
des
Reichs und
Berthier,
Fürsten von
Wagram
[* 3] und
Neuchâtel, zum Vizeconnetable
ernannte. Unter der
Restauration ging die
Würde wieder ein. Die mächtigern
Fürsten
Frankreichs
hatten gleichfalls ihre Connetables
, die jedoch meist Erbbeamte waren. Aus Connétable
ist entstanden das englische
Constable (s. d.). Connétablie, in
Frankreich sonst die
Würde des Connétable;
auch s. v. w. Marschallsgericht.