Congruus
übereinstimmend, passend;
Congruijus, Gespilderecht, besondere Gattung des Näherrechts;
de congruo, nach Billigkeit;
Congrua, »das Zuständige«, das zum standesmäßigen Unterhalt des Inhabers einer geistlichen Pfründe gesetzlich bestimmte Minimum der Jahresrente desselben.