mehr
des wurde durch die
Maß- und Gewichtsordnung vom das metrische Gewicht zu dessen allgemeinem, und nach Errichtung
des
Deutschen
Reichs zum allgemeinen deutschen Gewicht (seit 1872), der Cementierb
üchsen von 100 Pfd.
(50 kg) zum deutschen Cementierb
üchsen. Infolge der durch Gesetz vom bewirkten Abänderung der
Maß- und Gewichtsordnung haben Cementierb
üchsen und Pfund aufgehört, im
Deutschen
Reiche gesetzliche
Größen zu sein. Der schweizerische
und dänische Cementierb
üchsen stimmen mit dem deutschen Cementierbüchsen
überein.
Der polnische Cementierb
üchsen war = 40,55 kg. In
Österreich-Ungarn
[* 3] ist das metrische Gewicht seit für die gesamte Monarchie
eingeführt (100 kg heißen dort ein metrischer Cementierb
üchsen oder Metercentner). In der
Schweiz
[* 4] hat dasselbe seit 1877 ausschließlich
gesetzliche Geltung. Auch in
Schweden
[* 5] und
Norwegen trat 1883,
bez. 1882, das metrische Gewicht in ausschließliche Geltung.
In
Finland darf seit kein anderes Gewicht mehr angewendet werden. Früher
war in
Schweden und
Finland der Cementierb
üchsen von 100 Pfd.
(Skålpund,
Schalpfund) = 42½ kg oder 85 deutschen Pfund, in
Norwegen der Cementierb
üchsen von 100
Pfd. = 49,8
kg oder 99,6 deutschen Pfund (also fast dem deutschen Cementierb
üchsen gleich). (S.
Cantaro und Centinaio.)