Cassabuch
,
das
Buch, in welches in der kaufmännischen
Buchführung alle Bareinnahmen und
Ausgaben verzeichnet werden.
Es wird stets auf zwei einander gegenüber stehenden Blattseiten geführt, welche ein und dasselbe Folium tragen. Die linke
Seite enthält die Einnahmen, die rechte die
Ausgaben. In der doppelten
Buchführung (s.
Buchhaltung) wird
das Cassabuch
als
Cassaconto geführt, und es werden links die Konten angegeben, an welche das
Cassaconto Schuldner, rechts diejenigen,
von welchen es
Gläubiger wird.
In der einfachen
Buchführung geschieht dies nur insoweit, als persönliche
Gläubiger und Schuldner in Betracht kommen.
Alle
übrigen Posten werden bloß als sog. Cassanotizen gebucht. Der
Abschluß des Cassabuch
geschieht in der Regel
monatlich. Er erfolgt in der
Weise, daß der vorhandene Saldo auf der rechten Seite des Cassabuch
eingetragen wird, womit sich die
Beträge auf beiden Seiten ausgleichen müssen, wenn nicht fremde Geldsorten zu verschiedenen Kursen durch die
Kasse gingen,
in welchem Falle sich ein Gewinn oder ein
Verlust ergeben kann (s.
Agio). In Bankgeschäften führt man
aber in der Regel für fremdländische Münzen
[* 2] und Papiergeld besondere Sortenscontri. Der Vereinfachung halber werden in
den meisten
Geschäften die kleinern
Ausgaben zunächst in ein besonderes
Buch, «kleine
Cassa», notiert, aus welchem sie von
Zeit zu Zeit, gewöhnlich monatlich, summarisch in das Cassabuch
eingetragen werden.
Cassabrouillon nennt man ein
Buch, in welches
die Einnahmen und
Ausgaben als erste Niederschrift flüchtig gebucht werden, von wo aus sie sodann erst in das Cassabuch
übergehen.