Carmer
,
Johann
Heinrich
Kasimir,
Graf von, preuß.
Minister, geb. zu
Kreuznach,
[* 2] Sohn des kurpfälzische Kreishofrats
Johann
Wilhelm Carmer
, studierte 1739-43 in
Jena
[* 3] und
Halle
[* 4] die
Rechte, trat 1749 in den preußischen
Staatsdienst und wurde 1750
Regierungsrat
in
Oppeln,
[* 5] 1751
Direktor und 1763
Präsident der
Regierung in
Breslau
[* 6] und, da er sich die besondere Zufriedenheit
Friedrichs II. zu erwerben wußte, schon 1768 Justizminister und Chefpräsident sämtlicher
Regierungen in
Schlesien.
[* 7] Er schuf 1770 das
landwirtschaftliche Kreditsystem in
Schlesien und gründete die Ökonomisch-Patriotische
Societät. 1779 erhob ihn der König
an
Stelle
Fürsts, der wegen des Arnoldschen
Prozesses entlassen wurde, zum
Großkanzler und obersten Justizminister
und übertrug ihm die
Reform des Justizwesens, die er mit
Hilfe von
Suarez auch vollendete. Er begann 1781 mit der neuen
Prozeßordnung
die Umgestaltung der Rechtsinstitute
Preußens
[* 8] und kam 1791 damit zu stande. Nachdem er bereits 1788 den
Schwarzen
Adlerorden erhalten, ward er 1791 in den Freiherrenstand erhoben. In diesem Jahr vollendete er auch das allgemeine
preußische
Gesetzbuch, welches durch die Bekanntmachung vom unter dem
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Namen »allgemeines Landrecht« Gesetzeskraft erhielt. Carmer
wurde darauf zum Vorsitzenden der Gesetzkommission und zum königlichen
Kommissar bei den pommerschen, ost- und westpreußischen Landschaften, die er nach dem Muster der schlesischen umgestaltete,
ernannt und von Friedrich Wilhelm III. 1798 in den Grafenstand erhoben. Er zog sich nun aus sein Gut Rützen
bei Guhrau zurück und starb Seine Familie ist noch jetzt in Schlesien im Besitz der von ihm gestifteten Majorate
Panzkau und Rützen.